Wann verjährt Haftbefehl?

4 Antworten

ab dem Zeitpunkt, ab dem auch die Straftat verjährt ist.

Drei Jahre,dann verjähren "normale" Strafsachen!

Wegen Erschleichen von Leistungen wird kein Haftbefehl erlassen. Aber zur Abgabe der Vermögensaufstellung, wenn du diese verweigerst bzw. nicht beim Gerichtsvollzieher erscheinst.

Dieser Haftbefehl verjährt nicht


NonNam  18.06.2021, 20:30

<räusper>

Ich schätze, dass da nicht mehr als ein Jahr drin ist. Also in 3 Jahren.


Locca1989 
Beitragsersteller
 26.07.2020, 15:58

Dann hört die Polizei auf zu suchen?

Hipponax  26.07.2020, 15:59
@Locca1989

Nein, dann ist die Straftat verjährt. Wenn man Sie dann findet, sieht man dass ein Haftbefehl offen ist und nimmt Sie erstmal fest.

Dann wird ermittelt und festgestellt, dass die Straftat bereits verjährt ist. Damit ist der Haftbefehl vom Tisch und Sie dürfen gehen.

Locca1989 
Beitragsersteller
 26.07.2020, 16:03
@Hipponax

Ok sagen wir mal der Haftbefehl wurde am 22.04.2019 eröffnet dann endet Er am 22.04.2022? Und sagen wir mal die nehmen ein am 23.04.2022 fest wie lang halten die dann einen in Gewahrsam

Hipponax  26.07.2020, 16:09
@Locca1989

Tja, das ist eine gute Frage. Solange der Verwaltungsapparat eben braucht um festzustellen, dass die Straftat die Sie begangen haben, bereits verjährt ist. Ich denke, dass das nicht sehr lange dauern dürfte.

Ein paar Stunde, vielleicht einen Tag.

furbo  26.07.2020, 16:34
@Locca1989

Ich würde mich nicht so an Tagen festbeissen. Manch einer wurde schon böse überrascht, als man feststellte, dass die Verjährung aus irgendwelchen Gründen gehemmt worden war.

Wegen "Schwarzfahren" ist ein HB aber nicht so lange in der Fahndung. Jedenfalls nicht bis zum Ende der Verjährungsfrist.

Locca1989 
Beitragsersteller
 26.07.2020, 16:36
@furbo

Ok was denkst du wie lang man mit ein hb in der Fahndung ist

furbo  26.07.2020, 16:42
@Locca1989

Nicht länger als 1 Jahr. Jedenfalls nicht mit Leistungserschleichung. D.h. aber nicht, dass der HB nicht mehr existiert.