Wann verjährt Haftbefehl?
wegen erschleichen von Leistungen/ Schwarzfahren
4 Antworten
ab dem Zeitpunkt, ab dem auch die Straftat verjährt ist.
Drei Jahre,dann verjähren "normale" Strafsachen!
Wegen Erschleichen von Leistungen wird kein Haftbefehl erlassen. Aber zur Abgabe der Vermögensaufstellung, wenn du diese verweigerst bzw. nicht beim Gerichtsvollzieher erscheinst.
Dieser Haftbefehl verjährt nicht
Ich schätze, dass da nicht mehr als ein Jahr drin ist. Also in 3 Jahren.
Nein, dann ist die Straftat verjährt. Wenn man Sie dann findet, sieht man dass ein Haftbefehl offen ist und nimmt Sie erstmal fest.
Dann wird ermittelt und festgestellt, dass die Straftat bereits verjährt ist. Damit ist der Haftbefehl vom Tisch und Sie dürfen gehen.
Tja, das ist eine gute Frage. Solange der Verwaltungsapparat eben braucht um festzustellen, dass die Straftat die Sie begangen haben, bereits verjährt ist. Ich denke, dass das nicht sehr lange dauern dürfte.
Ein paar Stunde, vielleicht einen Tag.
Ich würde mich nicht so an Tagen festbeissen. Manch einer wurde schon böse überrascht, als man feststellte, dass die Verjährung aus irgendwelchen Gründen gehemmt worden war.
Wegen "Schwarzfahren" ist ein HB aber nicht so lange in der Fahndung. Jedenfalls nicht bis zum Ende der Verjährungsfrist.
Nicht länger als 1 Jahr. Jedenfalls nicht mit Leistungserschleichung. D.h. aber nicht, dass der HB nicht mehr existiert.
Dann hört die Polizei auf zu suchen?