C/CE Fahrstunden, was kann ich besser machen?

Guten Morgen!

Ich bin derzeit in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer.

Die trockene Theorie hab ich hinter mir und bestanden. Nun darf ich auch die ersten Fahrstunden nehmen. 2 Doppelstunden für C hatte ich, mit heute einberechnet schon.

Mein Fahrlehrer hatte heute mehrfach zu bemängeln, ich würde die Kurven schneiden, wenn auch nur leicht- in den Gegenverkehr geraten und es einfach nicht lernen wollen. Zum Ende wurde er immer lauter und ich immer leiser.

Als ich ihn fragte was ich anders oder besser machen kann, meinte er fast schon gehässig "Die Fahrbahnbegrezungen einhalten!"

Ja aber wie denn? Er hat sich bei der 1 Stunde auf den Beifahrersitz gesetzt und hat mir nicht einen Tipp gegeben, wann ich wie das Lenkrad einzuschlagen habe. Er könnte mir im Ernstfall nicht ins Lenkrad greifen, weil er zu weit weg sitzt und eine Einführung zum Fahrzeug und dessen Bedienung hab ich auch nicht bekommen. Nur "Fahr mal los", das wars.

Wie also, soll ich ein Gefühl für das Fahrzeug oder dessen Lenkradius bekommen wenn er mir von Beginn an nicht sagt, worauf ich zu achten habe? Ich bin Jahrelang nur PKW gafahren und sitze zum ersten mal in einem LKW.

Ich gucke während der gesamten Fahrt in die Spiegel, vorallem in den Kurven und in den Kreisverkehren. Trotzdem sehe ich, dass ich häufig mit dem Heck des lkw leicht über die Mittellinie oder Seitenmakierung hinausrage.

Also liebe Kollegen, mal grob in die Theorie: Wie fahrt ihr ne Kurve an? Gibt's da irgendeinen Punkt den ihr fixiert oder orientiert ihr euch an irgendwas? Habt ihr Tipps die ich beim nächsten mal Umsetzen kann?

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Ich hab dabei mein LKW Führerschein zu verlängern lassen, habLKW Klasse 2 erstmalig 1988 erworben und PKW Klasse 3 im Jahr 1983 ist das richtig ausgefüllt?

Ist das richtig wenn in der ärztlichen Bescheinihung steht, dass von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Paragraph 11 Absatz 9 und Paragraph 48 Absatz 4 und 5 der Fahrerrlaubnis-Verordnung.

Meiner Meinung ist das falsch, da ich C1 und C1E überhaupt nicht verlängern kann und vor allem verlängern muss. Ich hab PKW Führerschein Klasse 3 im Jahre 1983 erworben und brauche keine C1 und C1E verlängern. Aus dem einfachen Grunde weil ich Bestandsschutz habe und die Führerscheinklasse vor 1999 erworben habe.

Die Ärztin sagt, dass das Landratsamt das richtig einträgt. Das ist aber falsch. Dann hätte ich ja nach 1999 verlängert und müsste dann immer ärztliche Untersuchungen betahlen um das gehtces mir. Ich komme dann aus der Sache nicht mehr raus auch wenn ich kein LKW mehr fahre, muss ich dann ärztliche Untersuchungen machen lassen.

Die Ärztin möchte es nicht abändern. Soll ich C1 und C1E selber durchstreichen. Schliesslich bin ich gekommen für eine ärztliche Untersuchung vom LKW und nicht für PKW.

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