Hallo zusammen,

ich hätte folgende Frage und zwar habe ich vor kurzem meinen C/CE Führerschein bestanden, habe aber noch keine beschleunigte Grundqualifikation gemacht. Mir wurde zwar gesagt, dass ich in meinem Betrieb, LKWs in die Werkstatt fahren darf und Überführungsfahrten machen darf. Bin ich da richtig informiert worden?

Und was wird unter „Überführungsfahrten“ verstanden? Ist damit gemeint dass ich auch LKWs vom Betriebshof zu einem anderen beliebigen Standort fahren darf, beispielsweise um ihn dort zu parken oder nur mit roter Nummer, wenn man beispielsweise einen neuen/gebrauchten Lkw kauft?

Ich hoffe mir kann hier jemand dieses Thema etwas näher bringen. Danke schon mal im Voraus.