Wenn man die Module für den LKW-Führerschein macht, muss die Schlüsselzahlt 95 auf dem Kartenführerschein eingetragen sein?

1 Antwort

Bei älteren Führerscheinen ja, bei neueren gibt es den neuen Fahrerqualifizierungsnachweis. (Heiliger Bürokratius!)

Also bis 10.9.2009 Klasse C erworben = Führerschein, danach erworben = Fahrerquali.....bla, bla......

Alles klar? Bei mir wurden gerade heute die Module 95 im Führerschein eingetragen (alt).

Die Behörden sorgen mit ständiger dümmlicher Neuregelung schon für einen weiteren Fahrermangel auf dem Arbeitsmarkt, drohen doch hier erhebliche neue Bußgelder. Dabei ist es auch nur alter Wein in neuen Schläuchen....


eletiger4711 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 00:12

Schitt, ich habe meinen LKW-Fs erstmalig 1987 erworben, d.h. das muss jetzt alles auf die Karte die 95 Schlüsselnummer? Dann muss ich ja noch länger warten. Muss jetzt so lange warten bis jemand die Module anbietet.

Sehtest, ärztl. Untersuchung und biometrische Bilder sind fertig. Jetzt habe ich gedacht ich könnte zumindest den Antrag stellen, jetzt muss ich noch länger warten bis ich die Module habe.

Fahrerkarte brauch ich auch noch und kostet Geld.

So langsam muss ich mir überlegen ob sich das alles noch lohnt. Bis jetzt habe ich noch keine Sehhilfe. Verlängere ich meinen FS dann muss ich die Sehhilfe auch fürs Auto und Motorrad benutzen. Obwohl ich eigentlich ganz gut sehe. Die Augenärztin sagte mir, dass ich eigentlich keine Sehhilfe benötige weil sich meine Augen an die Umgebung gewöhnt haben. Nur wenn ich durch die Linsen schaue habe ich leichte Schwierigkeiten weil ich nicht sehe wo der Kreis offen ist.

Ich möchte eigentlich nur 4 Wochen im Jahr als Urlaubsaushilfe fahren. Wenn ich aber sehe, wieviel Geld dass man da rein steckt, lohnt sich das nicht. Das können eigentlich nur Leute machen die das vom Arbeitsamt bezahlt bekommen. Als Selbstzahler lohnt sich das nicht.

Ich verstehe auch nicht, weshalb dass man alle 5 Jahre Module machen muss. Den FS muss man doch auch nicht alle 5 Jahre machen. Wenn man doch ständig das anwendet was man in den Modulen lernt, warum soll man das nach 5 Jahre vergessen. Ich vergesse ja nach 5 J. auch nicht, dass ich z.B. am Stoppschild anhalten muss.

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Doktorelektrik  18.06.2024, 00:26
@eletiger4711

Es ist so, dass du die Module alle 5 Jahre neu machen musst in DE, auch deine Fahrerlaubnis für die CE muss ständig erneuert werden, denn die Gültigkeit steht ja im FS eingetragen. Also Gesundheitscheck, Sehtest dazu, und meines Wissens kann in Deutschland je Klasse eine unterschiedliche Auflage bezüglich Sehhilfe berücksichtigt werden (z.B. PKW ohne, aber LKW mit Sehhilfe).

Dein alter FS gilt schon lange nicht mehr (bezgl. CE), das weißt du hoffentlich. Der hätte längst erneuert werden müssen.

Ohne 95 nützt dir der in der Praxis (fast) nichts. Die Module kannst du in einer Woche machen, je nach Fahrschule (5 Unterrichtseinheiten).

Am besten suchst du dir erst den Job und fragst dann dort nach.... Aber als Aushilfe sieht es immer finster aus, allein wegen der "Scheinselbstständigkeit" und der damit verbundenen Hürden für den AG, also besser zeitlich reduziert angestellt sein. Inzwischen droht man den AG mit einem Bußgeld von 5.000,00€ laut Internet, wenn sie nicht darauf achten, ob die Module eingetragen sind..... Daher auch die akribischen Nachfragen!

Alles Gute!

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eletiger4711 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 00:39
@Doktorelektrik

Ja, das ist richtig, dass man das so eintragen kann mit Sehhilfe. Es ist sogar so, dass man Bestandsschutz hat beim LKW-FS. Früher musste ich beim LKW-FS nur 60% sehen, also sogar schlechter als beim PkW. Man liest das auch immer mit dem Bestandsschutz und es kommt drauf an, wann man den FS erstmalig gemacht hat.

Leider wissen das viele Augenärzte nicht mit dem Bestandsschutz und wenden für alle das neue Recht an, was aber eigentlich nicht richtig ist. Entweder wissen sie es nicht oder sie machen sich wenig Stress. Eigentlich hätte die Ärztin bei CE ohne Sehhilfe ankreuzen müssen und die Klassen für den Motorrad und Autoführerschein hätte sie eigentlich garnicht überprüfen dürfen, weil ich ja lediglich meinen LKW-FS verlängert haben möchte und wegen den anderen Führerscheinen bin ich ja überhaupt nicht gekommen.

Das ist und war ja eigentlich überhaupt nicht die Aufgabe eines Arztes. Es ging oder geht ja nur um LKW-FS Verlängerung.

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eletiger4711 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 00:42
@Doktorelektrik

Ich habe heute jemanden angerufen, der hat ausgeschrieben weil er bei rot über die Ampel gefahren ist und sucht jetzt jemanden für 4 Wochen. Ist das alles zulässig? Meldet er mich auch steuerpflichtig an oder ist das ganze dann komplett schwarz? Da müsste ich mit ihm ja einen Vertrag machen. Aber er kann mich ja nicht einfach anmelden weil er ja nicht der AG ist.

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Doktorelektrik  18.06.2024, 00:49
@eletiger4711

Tja, der vorauseilende gehorsam des Arztes - so einen Typen hatte ich auch mal. Abhilfe: es gibt Ämter, wo man ebenfalls die Eignung feststellen kann (viel in den neuen Ländern anzutreffen)-

Das ist erstens billiger und zweitens nicht so mit dieser Willkür belegt. Umgekehrt ist aber der Arzt verpflichtet, wenn er feststellt, dass die Sehschärfe hinten und vorn nicht ausreicht, diese auch für die anderen Klassen zu beanstanden. Nur eben dann mit den anderen Auflagen und nicht pauschal. Es gibt eben keinen Bestandsschutz in gesundheitlichen Dingen. Reicht es da nicht, ist der Lappen weg. Die Fahrtauglichkeit muss immer und überall gegeben sein.

Aus meiner Erfahrung ist geändertes Recht auch auf die Erneuerung der Fahrerlaubnis anzuwenden, nix Bestandsschutz, wie du meinst. Sonst bräuchtest du doch auch keine Module...., keine Fahrerkarte,....

Ja, es gibt auch Regeln für "ältere" Führerscheine, aber die wurden auch angepasst.

Alles Gute!

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Doktorelektrik  18.06.2024, 00:52
@eletiger4711

Solange du deine Einnahmen ordnungsgemäß versteuerst (Sozialversicherung nicht vergessen), kannst du mit ihm gern einen mündlichen Vertrag schließen - oder schriftlich (besser beweisbar). Gültig ist beides!

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eletiger4711 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 01:11
@Doktorelektrik Dann lies mal das hier:Aktuelles Urteil: Bestandsschutz für alte Lkw-Führerscheine

Auch wenn ein Führerscheininhaber seinen alten Führerschein auf die neuen Klassen umschreiben lässt, genießt er danach weiter Bestandsschutz gemäß dem ursprünglichen Dokument.

26.04.2017

Redaktion (allg.)

Der klagende Lkw-Fahrer war Inhaber eines alten Klasse 2 Führerscheins, der auf die neue Führerscheinklasse C/CE umgeschrieben wurde und zuletzt befristet bis zum 3. April 2011 gültig gewesen war. Im September 2014 beantragte der Kläger die weitere Erteilung seines Führerscheins. Dem Antrag lag eine augenärztliche Bestätigung bei, die die Anforderung erfüllte.

Die Führerscheinbehörde lehnte jedoch ab, den Führerschein weiter zu erteilen, weil der Lkw-Fahrer ihrer Ansicht nach die die erforderliche „Sehschärfe“ nicht erfüllte. Er könne sich auch nicht auf die „Altinhaberregelung“ berufen, die andere Sehschärfengrenzwerte abrufe, so die Behörde. Die alte Regelung könne nur dann greifen, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 erteilt worden sei.

Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Koblenz verklagte der Lkw-Fahrer die Behörde erfolgreich, so das Urteil am 2. März (Az. 4 K 656/16.KO). Die Behörde müsse dem Fahrer den Führerschein weiter erteilen, so das VG. Die Beurteilung, ob ein Führerschein neu ausgestellt oder verlängert werde, richte sich nach der im Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit. Zudem sei die Verkehrssicherheit durch das vom Lkw-Fahrer nachgewiesene Sehvermögen sichergestellt.

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eletiger4711 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 01:15
@Doktorelektrik

Die Führerscheinbehörde lehnte jedoch ab, den Führerschein weiter zu erteilen, weil der Lkw-Fahrer ihrer Ansicht nach die die erforderliche „Sehschärfe“ nicht erfüllte. Er könne sich auch nicht auf die „Altinhaberregelung“ berufen, die andere Sehschärfengrenzwerte abrufe, so die Behörde. Die alte Regelung könne nur dann greifen, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 erteilt worden sei.

Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Koblenz verklagte der Lkw-Fahrer die Behörde erfolgreich, so das Urteil am 2. März (Az. 4 K 656/16.KO). Die Behörde müsse dem Fahrer den Führerschein weiter erteilen, so das VG. Die Beurteilung, ob ein Führerschein neu ausgestellt oder verlängert werde, richte sich nach der im Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit. Zudem sei die Verkehrssicherheit durch das vom Lkw-Fahrer nachgewiesene Sehvermögen sichergestellt.

Aber ich habe meinen LKW-FS 1987 erworben, also vor 1999 und müsste dann auch Bestandsschutz haben.

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Doktorelektrik  18.06.2024, 01:22
@eletiger4711

Das Stichwort ist die "nachgewiesene Verkehrssicherheit". Möchtest und kannst du dir einen Prozess leisten? Bist du dir sicher, den zu gewinnen? Ich sehe das etwas kritischer, gelinde gesagt.

Die Bestimmungen haben weiterhin Bestand, du müsstest also dann klagen.

Ach und noch was: in der EU gilt das nicht, nur für Leute, die in DE leben. Das ist sicher. Ich kenne die Grundregel mit dem genannten Stichtag, die ist aber relativ neu!

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eletiger4711 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 01:33
@Doktorelektrik

Schitt. Ich habe jetzt gesehen, dass die Ärztin nur die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E mit Sehhilfe eingetragen hat.

Beim letzten mal waren alle Klassen, also auch B etc. eingetragen. Das hat aber der Arzt falsch ausgefüllt. Allerdings habe ich den Führerschein nicht abgeholt. Wie ist das jetzt, werden wieder alle eingetragen oder nur die obigen Klassen?

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Doktorelektrik  18.06.2024, 01:41
@eletiger4711

Ne, die B wird auch eingetragen, dann ist ja alles klar, eigentlich dann B ohne Sehhilfe.... Das ist doch gut!

Aber mit D kannst du tatsächlich gut jobben, das hatte ich übersehen. Da bin ich schon mehrfach angesprochen worden, auch mit dem Hinweis, man würde diese Kosten übernehmen. Nur habe ich D nicht....

Als Busfahrer hast du ungleich bessere Chancen zur Aushilfe zu fahren als mit CE.

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eletiger4711 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 01:44
@Doktorelektrik

Ja genau, das meinte ich, dass B, BE etc. nicht mit Sehhilfe eingetragen wird.

Aber das Landratsamt sieht, dass bei mir das letzte mal alles eingetragen wurde. Deshalb sollte ich jetzt mich woanders anmelden, habe noch einen Zweitwohnsitz, den als Hauptwohnsitz anmelden weil die mich da nicht so gut kennen und ein anderes Landratsamt zuständig ist und dann alles so eingetragen wird wie es die Ärztin geschrieben hat.

Ansonsten denke ich, dass die mich wegen Klasse B, BE extra nochmals zum Arzt schicken und mich striezen und ich nochmals bezahlen muss.

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Doktorelektrik  18.06.2024, 01:46
@eletiger4711

Nö, warum sollten sie? Dafür gibt es keine extra-Vorschriften. Könnte nur sein, dass dann die Brille pauschal gilt, auch für B. Wenn dich das nicht stört, ist dir die B sicher (weil enthalten).

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eletiger4711 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 01:46
@Doktorelektrik

Ich habe ja noch keinen D. Der steht zwar auf der Sehhilfe drauf weil man ja theoretisch mit LKW-FS auch einen leeren Bus fahren darf. Aber mit Personen darf ich das leider nicht.

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eletiger4711 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 01:49
@Doktorelektrik

Und für Motorrad bräuchte ich auch die Brille und das ist schon nervig. Die kreuzen bestimmt pauschal alles an und das nervt mich. Deshalb denke ich, dass es besser ist wenn ich mich ummelde, weil das andere Landratsamt mich nicht kennt. Die Akten haben sie zwar auch aber schauen dann vielleicht nicht so genau alles nochmals durch.

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Doktorelektrik  18.06.2024, 01:53
@eletiger4711

Genau für A würde mich die Brille am meisten stören (wegen der Reflexionen unter dem Visier). Eigentlich hat der Arzt nur für den erneuerungspflichtigen Teil Stellung bezogen - das ist gut. Frage bei der Führerscheinstelle vorher nach. Die müssten dir das sagen können, was ausgestellt würde.

Ummelden kannst du dich immer noch. Nur die Führerscheinstelle fragt IMMER bei der vorigen nach und lässt sich die Einträge übermitteln.

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