Bin in der PWK Führerschein Probezeit darf ich LKW fahren?
wie oben in der frag schon kurz angeschnitten bin ich noch in der Probezeit für meinen PKW bin grad dabei eine Beschleunigte Grund Qualifikation zu machen um die Erlaubnis gewerblich fahren zu dürfen zu erwerben. Ebenso mach ich einen Führerschein Klasse C/CE,,,, jemand meinte ich darf selbst nach dem ich die Prüfung bestanden habe noch nicht LKW fahren bzw. bekomm den gültigen schein erst sobald meine Probezeit abgelaufen ist.
hat da jmd. evtl. Erfahrung mit ist vom Fach oder ähnliches ?
1 Antwort
Nein, die Probezeit vom LKW wird angerechnet, da auch hierfür eine Probezeit anfallen würde. Du kannst also PKW fertig machen, in die Probezeit gehen und trotzdem den LKW Führerschein machen und natürlich auch bekommen, sofern diese Voraussetzungen gegeben sind:
- Mindestalter 18 Jahre für die Klassen C1 und C1E
- Mindestalter 21 Jahre für Klassen C und CE
Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt für die Klassen C und CE ein Mindestalter von 18 Jahren. Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen dann aber nur Fahrten in Deutschland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.
Probezeit gibt es nur einmalig 2 Jahre bzw. bei Verlängerung 4 Jahre. Bei weiteren Fahrerlaubnisklassen wird keine erneute Probezeit fällig