Lkw fahrverbot?

3 Antworten

Grundsätzlich fahren darf wer frische und leicht verderbliche Lebensmittel geladen hat. Also frischen Fisch, rohes Fleisch, Obst und Gemüse oder frische Milch etc.

Und alle die vom zuständigen Amt eine Ausnahmegenehmigung wegen besonderer Dringlichkeit haben. Außerdem dürfen auch Schausteller und Zirkusbetriebe am Sonntag fahren sowie Fahrzeuge die lt Zulassung keine LKW sind (z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen etc)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – war 10 Jahre Leiter einer Spedition

Hallo Antonio68,

alle die eine entsprechende Sondergenehmigung vom Amt bekommen haben.

Dazu noch verderbliche Lebensmittel oder ähnliches.

Ben