Hallo liebe Community,

Habe ein anliegen und würde gerne eure Einschätzung in Erfahrung bringen.

ich bin seit 2019 Lkw Fahrer ( EU-Kraftfahrer)

Hatte dieses jahr die Chance im städtischen Betrieb unterzukommen (Busfahrer), welches ich auch wahrgenommen habe.

jetzt zu meiner frage

Ich wurde 2019 (bevor ich auf den Lkw gestiegen bin) zu einer Freiheitsstrafe wegen “ Beihilfe zur versuchtem Betrug “ zur einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten welches zur 3 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde verurteilt.

Mein “kleines Führungszeugnis “ ist eintragungsfrei, habe jetzt erst in Erfahrung bringen können, dass ich das Führungszeugnis nach belegart o abgeben muss in der FS

Zur Eignungsprüfung.

Würde das ein Problem ergeben bei der Erteilung??

Ansonsten war ich noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten

Bin im Moment etwas überfordert mit der Situation da ich nicht damit gerechnet hatte.

Ich dabke euch für eure Antworten

LG