Wenn man den PKW Führerschein Klasse 3 vor 1999 erworben hat, muss man dann auch alle 5 Jahre eine ärztliche und augenärztliche untersuchung machen ab 50Jahre?

4 Antworten

Man darf weiter Zugkombinationen bis 12 t fahren, also an die 7,5 t noch ein bisschen was dranhängen. Wem das reicht, der muss nichts verlängern, denn das gilt unbefristet.

Einige wenige dürften vielleicht noch einen Hänger haben, der bis zu 11,25 t wiegt. Das wäre eine Klasse (CE mit Schlüsselzahl 79), die dann alle 5 Jahre verlängert werden müsste. Doch die meisten haben so einen Hänger noch nie gezogen, und wenn das der Fall ist, macht eine Verlängerung überhaupt keinen Sinn.

Wer aber einen 12-t-LKW fahren möchte, der benötigt die Klasse C, nicht die Klasse 3, das wird immer gern verwechselt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Nein, muss man nicht. Ich habe den "alten 3er" - also C1E im Jahr 1989 gemacht und der ist unbefristet gültig

Das bezieht sich nur auf die historische Klasse 2 - der große LKW Schein !