Folgender Fall: Es kommt in einer Mietwohnung zu einem Wasserschaden. Anschließend müssen Böden und Wände saniert werden. Damit der Boden der Wohnung saniert werden kann, erbringt der Mieter Eigenleistungen, sprich baut seine Möbel ab und transportiert diese und baut sie anschließend wieder auf.
Kann der Mieter die Aufwendungen seiner Eigenleistung, mit der Zahlung seiner Miete verrechnen?
Bitte nach Möglichkeit auch eine entsprechende Quelle nennen, vielen Dank