Darf das Landratsamt einfach Sehhilfe eintragen wenn der Arzt die Sehhilfe nur für LKW-FS eingetragen hat?

4 Antworten

Ich würde mal sagen, die A- und B-Klassen gelten unter den bisherigen Voraussetzungen weiter. Sie werden ja nicht verlängert, sondern bestehen weiterhin. Du verlängerst ja nur die anderen Klassen.

Wenn also bisher für A und B eine Sehhilfe erforderlich war, ist sie es auch weiterhin. Der neue Sehtest bezieht sich ausschließlich auf die zu verlängernden C- und D-Klassen.

Also ja, das Landratsamt dürfte hier richtig gehandelt haben.


eletiger4711 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 04:19

Nein, es war bisher für A und B keine Sehhilfe erforderlich. Und die Ärzte haben solche Standardvordrucke da steht z.B. C1 und C1E drin. Aber diese beiden Führerschein gehören hier überhaupt nicht rein, weil ich vor 1999 meinen Klasse 3 Führerschein erworben habe und diesen muss ich nicht verlängern.

Sprich ich brauche hierfür weder einen Sehtest, noch einen ärztlichen Test bzw Gutachten ob ich körperlich fit bin. Das muss man nur machen wenn man den FS nach 1999 erworben hat. Ansonsten gilt Bestandsschutz und wenn ich da keine Sehhilfe hatte, muss ich jetzt auch keine tragen.

0

Mit den Gesundheitsanforderungen für Berufskraftfahrer kenne ich mich nicht wirklich aus, nur zur Sehschärfe ist mir bekannt, dass hier anstelle des für anderen Führerscheinklassen gültigen Visus von mindestens 0,7 (pro Auge), jeweils 0,8 beziehungsweise beidäugig 1,0 gefordert wird.

Welchen Visus hast du denn beim Sehtest (mit / ohne Korrektur) erreicht?
Wenn es so ist, dass du für Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E eine Brille benötigst, deine Sehschärfe aber unkorrigiert über 0,7 liegst, also für B, BE usw. die Bedingungen erfüllen würdest, dürften diese, meinem Verständnis nach, davon eigentlich nicht berührt sein - ist aber nur eine Vermutung, wie es damit rechtlich aussieht, weiß ich nicht.

Auch wenn ich mit meinem Beitrag nicht wirklich weiterhelfen kann, interessiert mich, was denn so schlimm daran wäre, auch beim Führen von Fahrzeugen der niederen Führerscheinklassen eine Brille zu tragen. Ich meine, wenn du sowieso Brillenträger bist, spricht doch eigentlich nichts dagegen, die unabhängig von der Fahrzeugklasse beim Fahren zu tragen.

Wahrscheinlich hast du ja ohne Brille die 0,8 nicht erreicht und selbst wenn du nur knapp unter diesem geforderten Wert liegst, bist du von den fürs Autofahren erforderlichen 0,7 auch nicht weit entfernt, wirst also schon ein leichtes Defizit bei deiner Sehschärfe haben. Da wäre es doch in deinem eigenen Interesse, diesen (wenn auch geringen) Mangel mit einer Brille auszugleichen, obwohl du eventuell die Anforderungen fürs Fahren von Pkw, Motorrad usw. ohne Brille noch gerade so erfüllen würdest.

Ja, darf es, denn eine Sehhilfe ist zu tragen, wenn sie die Sehkraft verbessert. Und das gilt für alle Klassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Das würde ich bei der ausstellenden Behörde reklamieren und die Ausstellung eines neuen Führerscheins beantragen, denn dieser in fehlerhaft ausgestellt. Das wäre zumndest die erste Reaktion gemäß Deiner Frage.

Andererseits frage ich mich, wieso Du nur beim Fahren eines LKWs eine Sehhilfe brauchst und beim Fahren mit einem PKW oder Motorrad nicht. Die Fahrsituation ist doch gleich bei allen Fahrzeugen. Vielleicht ist der Sachbearbeiter von dieser Logik ausgegangen. Wäre jedenfalls nachvollziehbar.

Da das ja auch nur ein Führerschein ist, auf dem alle aktiven Klassen angemerkt sind, ist das zumindest eine logische Folgerung. Oder hast Du etwa zwei getrennte Führerscheine?