Führerschein bei der Feuerwehr?

1 Antwort

Der Führerschein als solches ist nur der 1. Baustein den man braucht von vielen.

Der 2. Baustein ist "Truppführer" (je nach Bundesland reicht auch der Truppmann), i.d.R. eine Mindestdienstzeit und als 3. Baustein musst du auch noch den Maschinisten-Lehrgang absolvieren inkl. Sprechfunker

Da du 18 Jahre alt bist und gerade frisch deinen C/CE hast, wirst du womöglich vor 21 Jahren sowieso kein Löschfahrzeug fahren können. Auch hierzu musst du die für dich geltenden Grundsätze in Erfahrung bringen wie deine Feuerwehr das handhabt.

  • Um die Frage also grundlegend zu beantworten, musst du für dein Bundesland die jeweiligen Grundvoraussetzungen in Erfahrung bringen.

In erster Linie wäre der schnellste weg neben der Google Recherche, einfach deinen Wehrführer zu fragen.


Timii45 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 00:07

Hallo erstmal danke für die schnelle Rückmeldung aus Seiten der Feuerwehr gibt es keine Probleme die würden mich sofort fahren lassen Mein Problem ist nur ob ich den Führerschein für die Feuerwehr verwenden darf oder nur für berufliche Zwecke. Da die Feuerwehr keine gewerblich Nutzung ist gehe ich persönlich davon aus das es erlaubt ist

Bundesland ist im übrigen Hessen

Comp4ny  19.06.2024, 00:34
@Timii45
 Mein Problem ist nur ob ich den Führerschein für die Feuerwehr verwenden darf oder nur für berufliche Zwecke.

Gemäß der Verordnung aus 2014 des Bundesrates (Drucksache 78/14) unter dem Eindrucksvollen Namen:

"zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften"

Steht auf Seite 4 folgendes:

  • JA !

Und genau das steht auch in § 10 FeV auch so drin!
Schau mal GAAAANZ unten unter der Liste.

Zitat:

Abweichend von den Nummern 7 und 9 der Tabelle in Satz 1 beträgt im Inland das Mindestalter für das Führen von Fahrzeugen der Klasse C 18 Jahre und der Klasse D 21 Jahre im Falle
1.
von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Schulungsfahrten eingesetzt werden, und

Somit darfst du mit 18 Jahren und C-Führerschein auch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr fahren, wenn du die Voraussetzungen dafür erfüllst.