Führerscheinklasse 2 - umtausch ins Scheckkartenformat?

Hallo... die Welt wird immer komplizierter. Zu Zeiten meines rosa Führerscheins, in dem die Klassen 1,2,3,4,5 bestätigt sind, war klar du darfst alles fahren, selbst Busse (mit Ausnahme von >8 Passagieren). Beim Bund entsprach das dann BCE. Der Führerschein hat eine unbefristete Gültigkeit.

Nun lese ich, dass ich meinen Führerschein bis 2033 umtauschen muss. In einigen Übersichten ist bei meinem Jahrgang 1965 der Umtausch bis Jan 24 genannt, was jetzt schon wieder fűr Unklarheit sorgt.

Zwischen den Zeilen lese ich, dass der Führerschein dann nur zeitlich begrenzt gültig ist, also in regelmäßigen Abständen Kosten und Gebühren anfallen.

Demnach kann von einer Besitzstandswahrung nicht gesprochen werden (wäre das überhaupt rechtlich möglich, bzw. worin liegt diese Enteignung rechtlich begründet?

Kommen wir zum wirklich kritischem Punkt. Ich fahre hin- und wieder mit meinem 2er Führerschein große Fahrzeuge.

Nun lese ich, dass der 2er mit dem 50sten Lebensjahr seine Gültigkeit verlieren soll. Nun bin ich zwischenzeitlich 57 und gehe bis heute davon aus, dass die Gültigkeit meines FS unbegrenzt ist. Irgendwo hab ich auch gelesen, dass eine sog. Grundqualifikation (?) bei vor 2009 ausgestellten Führerscheinen besitzstandswahrend ist. Was das auch immer bedeutet.

Wie verhält es sich denn nun beim Umtausch zum Plastikführerschein. Kann es passieren, dass die Klassen B,C,D und E nicht übertragen werden?

Muss ich meinen rosa FS bis 2033 behalten, oder wie wäre der LKW und Busführerschein im Zweifel wieder reaktivierbar?

Also im Fall einer plőtzlichen Ungűltigkeit... hier wäre doch zu erwarten gewesen, dass Fűhrerscheininhaber rechtzeitig mit 48sten Geburtstag angeschrieben werden, damit sie aktiv werden kőnnen und nicht plötzlich ohne Führerschein unterwegs sind.

Besten Dank für eure Unterstützung.

Eine Bonusfrage hätte ich noch. Angenommen ich möchte im Bus mehr als 8 Personen befördern. Dazu gab es immer als AddOn einen Personenbeförderungsschein, ähnlich Taxi. Jetzt lese ich was von Berufskraftfahrergesetz und umfangreichen Modulen... Das ist dann aber nur wenn man gewerblich fährt, oder?

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Geblitzt geworden 1 Monat Fahrverbot + auf Führerschein angwiesen?

Hallo liebe Comuntiy,

Undzwar wurde ich mit geschätzt 90kmh an einer 50er Zone geblitzt. Ich war auf einer Landstraße wo 70 erlaubt war. Bin aber während der Fahrt durch eine innerhalb geschlossener Ortschaft gefahren ohne es gemerkt zu haben, also da war kein 50er Zone Schild sondern nur das gelbe Schild was ich nicht bemerkt habe und da nicht aufgepasst habe. Es ging da noch Berg runter also habe ich so geschätzt ein Tempo zwischen 80-90 kmh. Aufjedenfall war ich zu schnell. Nur das Problem ist das ich eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer mache. Werde meine Theorieprüfung bald schreiben. Da wir die Fahrschule blockweise haben werden wir in 1 Monat mit den Fahrstunden anfangen die 6 Wochen dauern werden. Was könnte ich machen was wäre die richtige Entscheidung? Kann ich während ich Fahrschule hab meinen Schein abgeben, könnte ich dann mein LKW Führerschein trotzdem noch machen? Oder mein Führerschein später Ende Juni abgeben wo ich sowieso für 1 Monat Urlaub im Ausland mache? Könnte ich nicht Einspruch einlegen und den Richter/in offen und ehrlich sagen das ich das nicht aufgepasst habe und ich auf mein Führerschein angewiesen bin, von mir aus zahle ich nh saftigere Strafe Hauptsache kein Fahrverbot. Hattet ihr mit so einer Situation Erfahrung oder könntet mir da weiterhelfen? Ich bin übrigens aus der Probezeit seit Monaten raus und wurde das aller erste mal geblitzt aber in der doofsten Situation halt.

Danke im Voraus

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Bundeswehr ( Auto und LKW Lizenz Fahrerlaubnis )?

Grüße,

ich selber habe meine Fahrerlaubnis Klasse B mir damals vor 7 Jahren selber bezahlt und LKW (C1,C1E,C,CE) übers Amt gesponsert bekommen.

Jetzt haben mir Kumpels,Bekannte, Schulfreunde und Nachbar gesagt.

Viele von denen waren beim Bund.

Das alle Fahrerlaubnisen außer Motorrad über die Bundeswehr finanziert werden.

Habe noch nie gehört, dass die Bundeswehr auch Klasse B Fahrerlaubnisen sponsert.

Bei den LKW Fahrerlaubnis Klassen ist das ja verständlich. Diese bekommt ja jeder der bei der Bundeswehr gedient hat.

Weil mir manche Leute gesagt haben, dass über die Bundeswehr PKW und LKW Fahrerlaubnis manche Leute erwerben konnten.

Und stimmt es, dass die Bundeswehr "Führerscheine" die man ja auf "zivil" umschreiben lassen kann/darf.

Das diese Fahrerlaubnisklassen NICHT bei der Führerscheinstelle "hinterlegt" sind.

Also wenn man mal sein Portmonee mit Führerschein drinne verliert.

Dann wären auch die Fahrerlaubnisklassen "futsch". Da die Führerscheinstelle über Bundeswehr Fahrerlaubnisen die man im normalen zivilen Führerschein umschreiben lassen hat keinen Nachweis mehr hat.

Was sagt Ihr dazu?

Frage einfach aus Neugier :)

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