Jetzt bin ich durcheinander. Darf ich mit meinem PKW plus Anhänger nun bei Zeichen 277 überholen?
Ich habe immer gehört (Fahrschule ist lange her und es änderte sich auch einiges), dass ich bei LKW-Überholverbot Zeichen 277 auch mit meinem PKW inclusive Anhänger nicht überholen darf.
Nun bekomme ich in 6 Tagen eine Anhängerkupplung und lauter unterschiedliche Aussagen aus meinem Freundeskreis.
Aber nun sagt "Bussgeldkataloge.de" auch was verwirrendes aus.
Hier der Screenshot mit Quellenangabe:
Bin mal gespannt, was das Schwarmwissen meiner Lieblingscommunity ergibt.
PS.: Deutschland (Ich wurde mal gebeten das dazu zu schreiben.)
Nachtrag nach ungefähr einer Stunde:
Hier bei Strassenschilder.de (Quelle) darf kein PKW (mehrspuriges KFZ) und nichtmal Motorräder mit Beiwagen (bestimmt unter 3,5t) überholen.
6 Antworten
Das LKW-Zusatzschild bedeutet nicht explizit "LKW" sondern "Kraftfahrzeuge die einschl Anhänger mehr als 3,5 to zGG haben".
Es kommt also auf das Gewicht Deines Gespannes an ob du darunter fällst oder nicht
VW Polo + Klaufix-Hänger darf fahren
Geländewagen mit 2-Achs Anhänger darf nicht
Vom Überholverbot sind PKW ausgenommen. Wenn dein Zugfahrzeug also ein PKW ist, gilt das auch mit Anhänger nicht.
Also- ich weiß ja nciht wann du Fahrschule hattest- meine war vor fast 30 Jahren- also ich weiß nix davon, das ein PKW mit Anhänger auf einmal nach dem Schild 277 gewertet wird. bei mir war es also auchs chon, wie in deinem Beispielbild.
PKW ist PKW und LKW ist LKW
wie gesagt- ich kenne es sowieos nicht anders- und ich aheb mit dem Thema öffters zu tun- da ich auch LKW fahre ( aber extrem selten) - Privat oft mit anhänger und PKW- und dann habe ich noch ein Wohnmobil mit 4,1 Tonnen= wo ich mich mit an die LKW richtlinien halten muss.
Ich habe mal die Frage um einen Screenshot ergänzt. Dauert kurz, bis es angenommen wird.
Da darf ich angeblich nicht überholen.
also ich sehe noch nichts-
aber generell- dieses schild ist nur für LKW- das heißt fahrzeuge die die LKW steuer bezahlen und als LKW zugelassen sind.
Es gibt auch viele Fahrzeuge die sind unter 3,5 tonnen- werden aber als LKW zugelassen- diese müssen sich dann auch an dieses LKW überholverbot halten( obwohl die zulässige GM unter 3,5 liegt.
PKw und Onibusse sind generell von diesem lkw- Überholverbot ausgenommen auch wenn sie einen Anhänger dran haben ( zum beispiel einen SUV( zugelassen als PKW mit einem 2 tonnenanhänger- auch hier gildet kein LKW überholverbot)
Ist gerade zum selben Zeitpunkt mit deinem Kommentar angenommen worden.
Das mit der Art der Zulassung wusste ich beispielsweise überhaupt nicht. Aber gut zu wissen. Danke.
Ich kenne div. Strecken, wo es ein Überholverbot für PKW mit Anhänger und LKW gibt, wo als Zusatzschilder immer ein Symbol PKW *mit* Anhänger *und* Symbol LKW drunter sind.
notting
Bei rechtlichen Zweifeln hilft oft ein Blick ins Gesetz:
Laut StVO, Anlage 2, Ziffer 54 gilt das Zeichen 277 nicht für Personenkraftwagen.
Nun kommt es also auf die Defintion von PKW drauf an. Laut KBA ist "PKW" eine nationale Fahrzeugklasse, die auf der EU-Fahrzeugklasse M1 beruht, welche in der RICHTLINIE 2007/46/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. September 2007 in Anhang II, Abschnitt A, Satz 1 definiert ist:
A. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN FÜR FAHRZEUGKLASSEN
Fahrzeugklassen werden gemäß der folgenden Einteilung festgelegt: (In den nachstehenden Begriffsbestimmungen ist unter „zulässiger Gesamtmasse“ die „technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand“ gemäß Abschnitt 2.8 des Anhangs I zu verstehen.)
- Klasse M: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern.
Klasse M 1: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
An anderer Stelle ist die maximale Gesamtmasse von 3,5 t festgelegt.
Fazit: ob mit oder ohne Anhänger spielt in den ganzen Definitionen keine Rolle, also auch nicht betreffs Überholverbot.
Nach der Definition würde aber ein voll ausgestatteter Luxusklasse-SUV auch ohne Anhänger nicht überholen dürfen.
Hab das Modell vergessen, aber Leergewicht war über 3t.
Nach der Definition würde aber ein voll ausgestatteter Luxusklasse-SUV auch ohne Anhänger nicht überholen dürfen.
Wenn seine zulässige Gesamtmasse (laut Fahrzeugschein) über 3,5 t beträgt, gilt es als Fahrzeug der Klasse M2 bzw. nach deutschem Recht als C-Klasse und darf dann auch nicht überholen. Der darf in der Regel auch in Autobahnbaustellen nicht die linke Spur befahren, da der in der Regel mitsamt beiden Außenspiegeln eine Breite von über 2m bzw. sogar über 2,1 m hat. Außerdem benötigt man einen Führerschein der Klasse C. Aus all diesen Gründen hat z.B. der Tesla SUV "Cybertruck" in Europa keine Verkaufschancen, denn der ist zu groß und zu schwer und gilt daher als LKW.
Ich habe vor genau 30 Jahren mit Fahrschule begonnen.
Und das letzte Mal mit Anhänger fahren ist auch schon wieder über 20 Jahre her. Das war aber nur in ländlichen Gebieten ohne Überholverbote oder Überholmöglichkeiten.
Was in der Fahrschule zum Zeichen 277 erzählt wurde, hat sich in meinem Kopf über die Jahre durch Erzählungen von Kollegen und Freunden überlagert.
Erst gestern hat ein Kumpel mich beim Telefonat gewarnt, dass ich da nicht überholen darf, weil ich als LKW zähle. Seine Fahrschulzeit liegt erst 17 Jahre zurück.
Deshalb hatte ich es gegoogelt. Da sich verschiedene Seiten auch widersprochen haben, blieb erstmal "nur" die Community.