Führerschein Erweiterung Klasse D?
Hallo liebe Community,
Habe ein anliegen und würde gerne eure Einschätzung in Erfahrung bringen.
ich bin seit 2019 Lkw Fahrer ( EU-Kraftfahrer)
Hatte dieses jahr die Chance im städtischen Betrieb unterzukommen (Busfahrer), welches ich auch wahrgenommen habe.
jetzt zu meiner frage
Ich wurde 2019 (bevor ich auf den Lkw gestiegen bin) zu einer Freiheitsstrafe wegen “ Beihilfe zur versuchtem Betrug “ zur einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten welches zur 3 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde verurteilt.
Mein “kleines Führungszeugnis “ ist eintragungsfrei, habe jetzt erst in Erfahrung bringen können, dass ich das Führungszeugnis nach belegart o abgeben muss in der FS
Zur Eignungsprüfung.
Würde das ein Problem ergeben bei der Erteilung??
Ansonsten war ich noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten
Bin im Moment etwas überfordert mit der Situation da ich nicht damit gerechnet hatte.
Ich dabke euch für eure Antworten
LG
1 Antwort
Das ist letztendlich eine Einzelfallentscheidung deiner Fahrerlaubnisbehörde, da §11 Abs 1 und §48 Abs 4 FeV lediglich vorschreiben, dass du der besonderen Verantwortung bei der Fahrgastbeförderung gerecht werden musst.
Dabei geht es nicht nur darum, dass du das Fahrzeug vorschriftsmäßig führst, sondern dass du beispielsweise auch deine Fahrzeiten korrekt erfasst, Ticketpreise in der richtigen Höhe erhebst und Fundsachen nicht unterschlägst - oder kurz gesagt , dass du nicht betrügst.
Das VG München hat bei einem mehrfach vorbestraften Betrüger die Eignung verneint, Beschluss vom 11.05.2009 - M 6a E 09.1311.
Stimmt aber bei dem “Kollegen“ ist das ja fast ein Roman :)
Bei mir war es eine Tat, welche jetzt fast 5 Jahre zurückliegt