Hallo, wir haben ein Problem mit unserer Fensterlieferung. Damit alles gut wird, haben wir extra eine - teuere - Fachfirma vor Ort genommen. Tja, aber nun haben einige Fenster - teilweise auch noch im gleichen Raum - unterschiedliche Griffhöhen. Habe mich schon an den Hersteller gewandt, der meinte, es sei kein Fehler von ihm. Das hätte der örtliche Auftragnehmer auch so anbieten müssen bzw. so im Auftrag stehen müssen. Wir als Laien hatten aber keine Ahnung, daß es überhaupt möglich ist, Fenster zu verkaufen, deren Griffhöhe nicht mittig ist.
Wer weiß hier, wie wir das rechtlich haltbar begründen können, daß wir in Treu und Glauben gehandelt haben, daß uns bei Auftragsvergabe der Anbieter das "normale" Fenster angeboten hat?
Wie gesagt, wir sind immer davon ausgegangen, daß Fenster ihre Griffe nur mittig haben.
Herzlichen Dank schon mal für die hilfreichen Antworten!