Die Fa. AEG hat meinen Kulanzantrag abgelehnt, weil ich nach Ablauf der Garantie nicht den Werkskundendienst beauftragt habe. War das mein Fehler?

Ich habe vor 4 Jahren bei "meinem" Fachhändler um die Ecke einen Trockner gekauft. Vor wenigen Tagen hatte ich den ersten Defekt. Der Trockner ließ sich plötzlich nicht mehr einschalten. Daraufhin wandte ich mich natürlich an meinen Händler,bei dem ich das Gerät gekauft habe, da ich davon ausging, dass nach Ablauf der Garantie dieser für mich der erste Ansprechpartner ist. Dieser erschien vor Ort und wechselte nach Absprache ein paar Tage später die def. Elektronic aus. Soweit so gut. Da ich aber innerhalb von 4 Jahren den Trockner nur höchstens 80 mal genutzt habe und von der Lebensdauer enttäuscht war, habe ich die Reparaturrechung an AEG gesandt, mit der Bitte, diese aus Kulanz zu übernehmen. AEG hat meinen Kulanzwunsch abgelehnt mit der Begründung, ich hätte mich vorab an den Werkskundendienst, bzw. an den zuständigen Servicepartner wenden müssen, damit geprüft werden kann, ob eine Erstattung auf dem Kulanzwege möglich ist. Ist das richtig?? Für mich war das keine Frage, dass ich nach Ablauf der Garantie meinen Händler zuerst kontaktiere. Ich weiß, dass Kulanz freiwillig ist, aber ich möchte wissen, ob die Begründung von AEG richtig ist und der Fehler bei mir liegt, oder ob AEG aus Kulanz die Reparaturrechnung trotzdem hätte übernehmen können, auch ohne Benachrichtung deren Werkskundendienst oder Servicepartner?

Kulanz
Reklamation optische Mangel

Hallo! Vor ca. 6 Monaten wurde mein Waschbecken erneuert (Haftpflichtschaden). Nach wenigen Wochen zeigte sich offensichtlich ein Mangel in der Beschichtung ( Größe ca. halber 10-Euro-Schein), obwohl ich das Waschbecken nur bestimmungsgemäß gebrauche und handelsüblichen Reiniger verwende, sowie kein Dreckwasser hineinkippe. Bei dem Mangel handelt es sich um viele, kleine Kratzer, als ob man diesen Bereich mit Schmirgelpapier geputzt hätte. Nach Rücksprache des Handwerkers mit seinem Zulieferer wurde das Waschbecken erneut getauscht (für mich kostenlos). Bereits nach ca. 2 Wochen stellte sich dieser Mangel erneut an der gleichen Stelle ein. Ich schrieb darufhin den Handwerker erneut an ( per mail vor 6 Wochen und das 2. Mal per mail vor 2 Wochen; detaillierte Bilder beigefügt). Leider habe ich bisher nichts von ihm gehört. Ich vermute, dass er der Meinung ist, ich soll mich wegen diesem, zugegeben auf die Gesamtfläche bezogen, geringem optischen Mangel nicht so anstellen (oder sein Zulieferer ist dieser Meinung und verspürt wenig Lust, vom Handwerker nochmals die Rechnung zu übernehmen). Kann ich nun trotzdem wieder auf einen kostenlosen Tausch des Waschbeckens bestehen oder muss ich diesen Mangel hinnehmen, der ja wirklich "nur" die Optik betrifft? Oder sollte ich auf jeden Fall darauf bestehen, denn es könnte ja sein, dass ich beim Auszug in ein paar Jahren deswegen Probleme mit dem Vermieter bekomme, der auf einen Tausch besteht. Dann kann ich womöglich die Kosten selbst tragen, weil die Reklamation verjährt ist.

Handwerker, Reklamation
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