Gewährleistung subventioniertes Handy

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Während der Garantiezeit (meist ein Jahr) muss man das Gerät beim Verkäufer (hier Vodafone) zur Reparatur abgeben (Originalquittung mit Kauf-Datum und IMEI Nummer des Gerätes als Vorlage reicht). Bei der Gewährleistung (nach der Garantie, dann auf zusammen 24 Monate) musst du selber beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat (was kaum jemand schafft). Der Name des Käufers oder die Rufnummer ist dabei nie entscheidend, allein die IMEI Nummer.


timmy0523 
Beitragsersteller
 19.01.2014, 15:57

Genau das will ich ja tun. Gerät ist noch nicht mal einer Jahr alt, ich besitze die Originalrechnung, aber eine Vodafone Tante hat mir am Telefon erzählt, genau das ginge eben nicht.... Also muss ich wohl am besten in einen Vodafone Shop und Aufstand machen.....!

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Curasanus  23.01.2014, 13:53
@timmy0523

Bei der Hotline arbeiten überwiegend nur "angelernte" Leute ohne hinreichende Fachkenntnis (ist aber auch in einem Handyladen so, da sind fast "ausschliesslich" Verkäufer).

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timmy0523 
Beitragsersteller
 02.02.2014, 19:47
@Curasanus

Der Fall geht weiter.... War gestern in einem Vodafone Shop hier bei uns vor Ort: Unfassbare Unfreundlichkeit !!!! Lapidare Antwort: "Hab ich nix mit zu tun".... Mein Einwand: Ja schon, denn Vodafone hätte das Gerät ja geliefert, gleiche Antwort: Nix mit zu tun. Daraufhin wollte ich den Namen von dem Typen wissen.... Antwort: Nö, der interessiert nicht..... Ich lauter: Ich will ja schließlich wissen, mit wem ich rede... Antwort: Raus hier, Sie haben Ladenverbot! Und im Rausgehen wird mir noch hinterhergerufen: Sie leiden ja einem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom...! Meine Frau und mein Labbi sind Zeugen dieses Vorfalls, so was hab ich bis dato noch nie erlebt. Ich war so sauer und stand laut brüllend in der Fußgängerzone mit den Worten "Vodafone ist ein Sch....laden". Werd jetzt zur Verbraucherzentrale gehen....

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ich bin mir nicht ganz sicher, aber: Gesetzliche Gewährleistung steht dem Käufer zu, gegenüber dem Verkäufer.

Insofern hätten die bei Vodafone erst mal (sinngemäß) recht.

Der Käufer kann aber die Gewährleistungsrechte übertragen/abtreten an den nächsten Käufer; eventuell geschieht dies schon durch den Kaufvertrag, so dass eine zusätzliche, förmliche Abtretungserklärung nicht erforderlich ist.

Die Übertragung der Gewährleistungsrechte kann auch nicht vom Verkäufer durch AGB ausgeschlossen werden.

Also, was man jetzt zumindestens bräuchte, ist ein schriftlicher Kaufvertrag.

Solche Geräte werden meist mit Eigentumsvorbehalt verkauft, das heißt Vodafone wäre weiterhin Eigentümer - nicht du. Du bist kein gutgläubiger Erwerber, weil du nicht im guten Glauben warst.


Droitteur  19.01.2014, 12:00

Er ist offenbar in gutem Glauben. Eigentumsvorbehalt bei subventionierten Handys ist mir auch noch nicht untergekommen.

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Haglaz  19.01.2014, 12:41
@Droitteur

Im guten Glauben ist er nicht, wenn ihm bekannt ist, dass die Sache mit Eigentumsvorbehalt an den Vorbesitzer verkauft wurde. Dazu hat er nichts geschrieben aber es klingt stark so, zumal er ständig den Begriff "subventioniert" einbringt. Der Fragesteller meint damit vermutlich ein Handy, was Teil eines Mobilfunkvertrages ist, bei dem in einer gewissen Mindestlaufzeit ein gewisser Betrag abbezalt wird. Das Handy gibt es vermutlich zu einem günstigen, symbolischen Preis dazu. In der Regel werden diese mit Eigentumsvorbehalt verkauft.

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Droitteur  19.01.2014, 12:51
@Haglaz

Die Fraganten hier kennen regelmäßig nicht einmal den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum; ich bin ganz sicher, dass der Käufer hier guten Glaubens war.

Wenn der gewisse Betrag, hier Kaufpreis, einen Euro beträgt und dieser bezahlt ist, ist der Kaufpreis damit eben voll bezahlt - so symbolisch der Betrag auch sein mag. Die bedingte Eigentumsübertragung wäre problemlos auch noch mit der Einhaltung des Zweijahresvertrages zu verknüpfen - gerne können die Händler offenlegen, dass die Rechtsprechung mit gutem Grund zur Betrachtung als Finanzierungshilfe vergleichbar dem Verbraucherdarlehen übergeht - aber man tut es nicht, wohl ebenfalls mit gutem Grund.

Wenn der gewisse Betrag, hier Kaufpreis, einen Euro beträgt und dieser bezahlt ist, ist der Kaufpreis damit eben voll bezahlt.

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Haglaz  19.01.2014, 13:11
@Droitteur

Das hängt davon ab, ob ein Eigentumsbehalt - und unter welchem Bedingungen - vereinbart wurde, wenn eine entsprechende Abmachung fehlt und auf den § 449 Abs. 1 BGB zurückgegriffen werden muss wäre dein Einwand natürlich folgerichtig, erfahrungsgemäß sind solche Sachen aber meist vertraglich geregelt, weshalb auch Bedingungen die über die Zweifelsvermutung des § 449 Abs. 1 gehen getroffen werden können. Hier kann man auch nur Mutmaßungen anstellen, geschildert hat der Fragesteller dazu nichts.

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timmy0523 
Beitragsersteller
 21.01.2014, 20:56
@Haglaz

Zu den Kommentaren hier eine Anmerkung: Ich bin und war mir durchaus bewusst, dass es sich bei dem von mir erworbenen Handy um ein Handy aus einer Vertragsverlängerung handelte. Mein Bekannter bekam dafür von Vodafone 1 Euro in Rechnung gestellt, und ich hab ihm, da ein neues Handy, 150 Euro dafür bezahlt. Dieser Sachverhalt war im Vorfeld klar. Und mit der Zahlung des 1 Euro ist ja wohl das Eigentum mit allen Rechten Pflichten erst auf meinen Bekannten, und mit meiner Zahlung dann m. E. nach auf mich übergegangen.

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Droitteur  21.01.2014, 21:08
@timmy0523

Ob du Eigentümer geworden bist:

Genau darüber haben wir ja geschrieben - es kann so und so sein. Meine Ansicht/Interpretation im Ergebnis kannst ja den Kommentaren entnehmen (ich nehme nicht an, dass Vodafone sich das Eigentum vorbehalten hat und im Zweifel gehe ich davon aus, dass du in gutem Glauben warst; stimme also mit dir überein), aber Haglaz' Ausführungen haben auch ihre Berechtigung.

Zum Weiteren: Garantiebedingungen sind dem einzelnen Vertrag zu entnehmen. Die Gewährleistungsrechte müssten abgetreten worden sein.

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Der Begriff subventionieren ist in dem Zuammenhang völlig falsch!


Droitteur  19.01.2014, 12:01

Der Begriff ist ganz schön richtig, wenn man die Sache mal konsequent durchdenkt.

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