Duft geöffnet kunde möchte es zurück geben

5 Antworten

Nein, Du musst Du die Düfte zurücknehmen. Und Ihr habt ja auch im Laden, die interne Regel, dass Ihr geöffnete und angebrochene Düfte nicht zurücknehmt.

Wenn das Parfüm z.B. ranzig ist (die Ware hat einen Mangel), dann musst der Laden natürlich umtauschen, und bei Nichtgefallen (bei einem Geschenk) könnt Ihr natürlich umtauschen oder einen Gutschein anbieten.

Wenn ihr ungeöffnete Packungen zurücknimmt ist das bereits eine Kulanzleistung. Was ihr im Ladengeschäft verkauft ist verkauft und muß nicht zurückgenommen werden. Sollte der Artikel defekt sein, müsst ihr Umtausch oder Reparatur anbieten.

Ist es dein eigener Laden? Oder hast du einen Vorgesetzten? An den würde ich mich wenden, bzw. die Kundin an den verweisen.


stylebebii 
Beitragsersteller
 16.08.2012, 18:01

hallo, das ist mein eigener laden, neu eröffnet.

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Das ist ganz einfach: kein Händler muss eine gekaufte Ware wieder zurücknehmen (ggf. Ausnahme: bei Gewährleistungsanspruch). Eine Rücknahme ist eine reine Kulanzleistung.

Rücknahme von Parfum , Verpackung offen und schon benutzt, ist nur eine Kulanz vom Verkäufer. Es gibt aber auch Firmen , die nehmen auch schon benutzte / offene EdP´s zurück, leider aber nicht im offenen Handel . Generell aber nur auf Kulanzbasis.