Duft geöffnet kunde möchte es zurück geben
hallo, habe heute eine Kundin gehabt, die gestern bei uns zwei Düfte gekauft hat. (Duftpreis je 15€) Wir haben ihr auch Tester gegeben und auch nochmals hier rieschen lassen. Sie war sehr überzeugt und wollte beide mitnehmen, was sie letzendlich getan hat. Aber heute kam sie zurück und wollte, die wieder umtauschen. Die Verpackungen waren aufgerissen und von den Düften hat mehr als zwei drei mal sprühen gefehlt. Muss ich die Düfte wieder zurück nehmen? Da es bei uns so ist, das man geöffnete Düfte nicht zurück nehmen kann. Da wir sie sonst selber nicht verkaufen kann. Habe schon im inet nach Verkäuferrechte gesucht, aber fand nur Kunderechte.
Danke im vorraus....
5 Antworten
Nein, Du musst Du die Düfte zurücknehmen. Und Ihr habt ja auch im Laden, die interne Regel, dass Ihr geöffnete und angebrochene Düfte nicht zurücknehmt.
Wenn das Parfüm z.B. ranzig ist (die Ware hat einen Mangel), dann musst der Laden natürlich umtauschen, und bei Nichtgefallen (bei einem Geschenk) könnt Ihr natürlich umtauschen oder einen Gutschein anbieten.
Das ist ganz einfach: kein Händler muss eine gekaufte Ware wieder zurücknehmen (ggf. Ausnahme: bei Gewährleistungsanspruch). Eine Rücknahme ist eine reine Kulanzleistung.
Wenn ihr ungeöffnete Packungen zurücknimmt ist das bereits eine Kulanzleistung. Was ihr im Ladengeschäft verkauft ist verkauft und muß nicht zurückgenommen werden. Sollte der Artikel defekt sein, müsst ihr Umtausch oder Reparatur anbieten.
Ist es dein eigener Laden? Oder hast du einen Vorgesetzten? An den würde ich mich wenden, bzw. die Kundin an den verweisen.
Rücknahme von Parfum , Verpackung offen und schon benutzt, ist nur eine Kulanz vom Verkäufer. Es gibt aber auch Firmen , die nehmen auch schon benutzte / offene EdP´s zurück, leider aber nicht im offenen Handel . Generell aber nur auf Kulanzbasis.