Ausgetauschte Ware wird nicht abgeholt

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Du kannst von ihm die sofortige Rücknahme verlangen (§ 696 BGB). Schicke dem Händler eine Mahnung mit Fristsetzung (2 Wochen wären angemessen) und mit Androhung der Versteigerung (§ 384 BGB). Holt er sie bis dahin nicht ab, gerät er in Annahmeverzug (§ 293 BGB). Du kannst ab dann Ersatz für deinen Schaden verlangen (§ 304 BGB) und die Ware versteigern lassen.

Vernichten darfst du sie nur, wenn der voraussichtliche Versteigerungserlös geringer wäre als die dafür aufzuwendenden Kosten.

Vielen Dank schon mal für die Tipps. Es gibt drei Gründe, warum ich diese Frage stelle. Die Wichtigste ist natürlich, dass ich die Matratze verkaufen würde, da sie nicht wirklich unbrauchbar ist. Deshalb hatte ich "wegschmeißen" in Häkchen geschrieben. Ich dachte, dass könnte man so verstehen... ;-)

Ein zweiter Grund ist, dass ich für eine Abholung immer Urlaub nehmen muss, weil die Spedition nur von montags bis freitags arbeitet... Der dritte Grund ist, dass ich wissen möchte, wie es gesetzlich geregelt ist.

Hallo, also meines Wissens muß man einen Artikel mindestens ein Jahr lang zur Abholung bereit halten, alternativ kann man da auch einfach anfragen und wenn die da keine Aussage dazu treffen wollen bzw. können kann man per Einschreiben mit Rückschein auch eine angemessene Frist setzen die auf jeden Fall mehrere Wochen betragen sollte.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Diese Frage würde ich mal in dem Online Shop stellen. Eine Abholung ist vielleicht zu teuer?

Davon ab muß man solche Sachen eine angemessene Zeit aufbewahren. Was angemessen ist, bestimmst du am Ende selbst. Hast du wenig Platz und mußt dauernd drüber steigen, ist deine Geduld vielleicht nach 4 Wochen zu Ende. Hast du eine große Scheune hinter dem Haus, kannst du unendlich einlagern.

hallo den online shop anmahnen ich würde sagen max 4 wochen wenn sich dann niemand meldet entsorgen , aber wichtig erst den online shop melden ok mfg