Hallo,
eine Frage umtreibt uns: In unserer Ortschaft in Niedersachsen wurden abseits der (selbstverständlich mit 50km/h begrenzten) Ortsdurchfahrtsstraßen vor langer Zeit sämtliche 30er-Schilder in den Nebenstraßen demontiert um dem "Schilderwald" entgegen zu wirken und das Ganze wieder übersichtlicher zu machen. Da nun nirgendwo erkennbar ist, dass dort max. 30km/h gefahren werden darf, beschäftigte uns die Frage der rechtlichen Situation, die wir an den Ortsrat weitergaben. Von dort aus wurde uns mitgeteilt, dass natürlich weiterhin das 30er-Tempo gelte, da jeder jeder wisse, dass man abseits der Ortsdurchfahrten immer maximal 30 fahren dürfe. Da diese Antwort uns natürlich nicht ausreicht - man kann doch nicht aufgrund der allgemeinen Bekanntheit auf die Rechtgültigkeit schließen - geben wir die Frage an Euch weiter. Gibt es in irgendeinem Bundes-, Landes- oder Kommunalgesetz Hinweise darauf, wie soetwas gehandhabt wird? Falls mich dort jemand mit 50km/h blitzen würde, würde ich doch immer den Rechtsweg einschlagen und auf fehlende Beschilderung pochen...Danke vielmals vorab!
Beste Grüße