Hallo,
bin gerade umgezogen und in der neuen Wohnung ist keine TAE-Dose vorhanden, nur ein Kabel, was dafür aus der Wand kommt.
1&1 sagt, dass laut Telekommunikationsgesetz, der Vermieter verpflichtet ist, die TAE-Dose zu stellen und dass er die Kosten zu übernehmen hat. Der Vermieter sagt jedoch, dass 1&1 die Dose einbauen muss.
Im Telekommunikationsgesetz habe ich nichts dazu gefunden.
Wer muss die Kosten bzw. den Einbau übernehmen? Gibt es dafür tatsächlich einen Paragraphen für?
Vielen Dank.