Nutzungsausfallentschädigung (nicht Kfz)

Ich schreibe hier im Auftrag einer uns bekannten Familie...

Die Familie hat im November nach Bestellung bei einem Möbelhändler über seinem Onlineshop die Lieferung der Waren erhalten. Beim hereintragen der Couch in die Wohnung wurde diese an zwei Stellen beschädigt - das Leder (sichtbares Rückenteil) wurde zerrissen. Der Schaden wurde auf dem Lieferschein festgehalten, skizziert und fotografiert. Noch am selben Tag wurde dies dem Support im Onlineshop gemeldet.

Mitte Dezember meldete man sich endlich um die " Bedingungen auszuhandeln " - man einigte sich darauf, dass die Couch (Eck-Schlafcouch 2,70 x 3,20m 1899€) abgeholt wird, zum Hersteller verschickt wird, dort instand gesetzt wird und wieder rückgeliefert wird. Für die Zeit dazwischen stellt man eine Leihgarnitur zur Verfügung. Das ganze soll nur 4-5 Wochen dauern - wers glaubt wird selig.

Die Leihgarnitur ist nichts anderes als ein 2-Sitzer mit Ottomane und Schlaffunktion und misst gerade mal 2,20 x 160 Schenkelmaß, ist bockelhart und unbequem. Das sie nicht zum Rest der Möbel passt ist noch akzeptabel. Diese wurde am 07.03 getauscht gegen die beschädigte Couch.

Frage - hat die Familie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung trotz der Leihgarnitur?? Weder ist ausreichend Sitzplatz vorhanden (4 Personen) noch können zwei weitere Personen die regelmäßiges Umgangsrecht haben die Couch zum schlafen benutzen

Um fachkundige oder fundierte Antwort wird gebeten...

Schadensersatz, Möbel, Recht, Reklamation, Schaden, Nutzungsausfall
Zwei Kündigungen - welche zählt denn nun?

Ab und an bin auch ich überfragt, deshalb mal folgendes Szenario:

Ein Arbeitgeber kündigt ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit mit einer nicht korrekten Kündigungsfrist. Er hat vom Datum des Schreibens aus gerechnet, was ja schon mal falsch ist, da es dem Gekündigten erst einen Tag später per Post zuging, der sich im Krankenstand befindet. (Datum 03.09 Zugang 04.09 Termin zum 15.09)

Der Gekündigte monierte die fehlerhafte Frist, da es frühestens der 17.09 sein kann. Er macht auch geltend, dass eine verlängerte Frist nach § 86 SGB IX anzuwenden ist, da er anerkannter Schwerbehinderter ist nach § 2 SGB IX

Der Arbeitgeber schickt daraufhin erneut eine Kündigung vom 7.09 Zugang 08.09. mit Termin zum 28.09 - was ja nun auch wieder nicht stimmen würde, es wäre - ausgehend vom ursprünglichen ersten Datum - der 01.10. als Bearbeitungsdatum anzunehmen.

Frage:

  • wird durch das zweite Schreiben, welches unmissverständlich als Kündigung betitelt wird, die erste Kündigung hinfällig und wäre dann eine Frist erneut von dem Datum 07.09 aus erneut zu berechnen?

  • oder gilt die erste Kündigung vom 03.09 weiterhin, nur mit dem wiederholt falschen Beendigungstermin, der erneut zu monieren wäre?

Wie gesagt, das zweite Schreiben trägt die Überschrift Kündigung... meines Erachtens wäre damit die erste Kündigung hinfällig oder? Die Person hat den Arbeitgeber ja aufgefordert, die erste Kündigung durch formloses Schreiben auf den korrekten Termin hin abzuändern und nicht eine erneute Kündigung verlangt

Fachkundige und Sachdienliche Antworten mit ggf Urteilen oder Gesetzestexten sind erwünscht...

Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Kündigungsfrist, schwerbehindert, SGB II
Arbeitgeber Mitglied in einer bekannten Sekte...

Ich schildere hier für eine liebe Freundin mal Ihr Anliegen:

Seit ein paar Wochen erhärtet sich der Verdacht in der Firma der Freundin - eine Lebensmittelkette mit dem Sonnen-Gelb-Blauen Logo und dem "E" - dass der Arbeitgeber (Subunternehmer in der Kette) mutmaßlich Mitglied in einer bekannten Sekte ist - dafür gibt es "noch" keine Beweise, doch alle Anzeichen deuten alle darauf hin.

Binnen 6 Monaten hat sich das Betriebsklima von familiär nach diktatorisch verändert, der Mitarbeiter zählt plötzlich als Mensch nichts mehr - nur noch der Umsatz zählt. Mitarbeiter werden genötigt - um nicht gezwungen zu verwenden - unbezahlt Mehrarbeit zu leisten, was vertraglich auf ein Zeitkonto ohne Bezahlung angehäuft wird. Angeblich sollte es dafür mal Freizeit geben, was auch früher einmal so war, doch nun hat bald jeder Mitarbeiter mehr als 300 Stunden auf dem Konto und bekommt nichts dafür.

Teilzeitkräfte mit 15, 20 oder 30 Stunden in der Woche arbeiten oft 45 - 50 Stunden in der Woche nur für dasZeitkonto, denn bezahlt wird nur nach Vertragsvereinbarung. Mittlerweile wurd quasi sämtliches Führungspersonal ab Abteilungsleiter aufwärts durch neue zuvor nicht bekannte Mitarbeiter ausgetauscht. Es wird sehr hoher Druck ausgeübt - auch verbal gedroht: "wer nicht mitzieht, der wird gehen" oder "wer den Wochenumsatz nicht schafft, der darf am Sonntag zum Putzen antanzen".

Für meine Freundin ist das insoweit ein Problem, dass Dienstplanänderungen wie Schichttausch ect oft erst am Abend zuvor bekannt gegeben werden und sie dann Probleme wegen der Kinderbetreuung hat, die sie oft nicht so kurzfristig organisieren kann oder umschmeißen kann - zu allem Übel steht sie noch unter Beobachtung durch das Jugendamt aufgrund von Denunzierung durch ihren getrennt lebenden Mann wegen angeblicher Vernachlässigung, was aber nicht zutrifft - die Kiddies sind 12 und 9 Jahre.

Was kann man dieser Frau raten - sie würde direkt nach der Kündigung zurück in Hartz4 fallen, die Gewerkschaft wimmelt ab mangels Mitgliedschaft (bezahlen könnte sie das sowieso nicht), Betriebsrat gibt es nicht, Vertrauensleute sind wohl "umgedreht" worden. Man merkt auch als Stammkunde in dem Laden, dass da irgendwas im Busch ist - früher waren die Mitarbeiter freundlich und hilfsbertei - was eh schon selten ist - heute interessiert nur noch Ware auffüllen und ab zur Kasse umd mach dass du abhaust...

Mit welchen Konsequenzen muss sie rechnen wenn sie selbst Kündigt? Eine neue Stelle ist leider nicht soooooo schnell in Sicht und sie möchte u.a.U. Hartz4 vermeiden, doch sie ist seelisch schon völlig durch den Wind und auch schon verängstigt. Gibt es Anlaufstellen?

Arbeit, Religion, Kündigung, Arbeitsrecht, Krankheit, Sekte
Falsches Eintrittsdatum im Arbeitsvertrag

Für eine liebe Freundin stelle ich hier eine Frage zur Beantwortung, da ich selbst mit meinem Wissen am Ende bin und Tante Google nichts vernünftiges Ausspuckt...

Folgendes Szenario...

Person A kommt aus der Arbeitslosigkeit mit ALG I - sie bewirbt sich bei einer Reinigungsfirma B und soll Montags mal vorbei kommen. Wie vereinbart erscheint sie zum Termin - zu Ihrer Freude darf sie gleich loslegen, sie hat den Job. Die Objektleiterin von B bittet sie, doch so schnellst möglich die Papiere abzugeben für den Arbeitsvertrag - auf Anfrage ob dies auch per Email gehe, da sie alles auf dem PC hat wurde dies bejat.

Noch am selben Nachmittag verschickte sie die Unterlagen (Sozialversichrungsausweis, Lohnsteuklassenbescheinigung [St.Karte gibts ja keine mehr], Krankenkärtchen, EC Karte ect pp - alles eingescannt in Kopie) - sie hatte sogar noch Zeit, bei der Agentur anzurufen und sich als Erwerbstätig abzumelden.

Heute kam endlich der Arbeitsvertrag - doch es stimmt was nicht! Als Eintrittsdatum wird der 18.05 angegeben, sie hat aber jedoch bereits am 16.05 angefangen zu arbeiten in 2 Objekten. Auf Anfrage zu dem Fehler bei Objektleiterin von B wurde geantwortet - die Papiere kamen so spät und man dürfe nicht mehr rückwirkend das Datum eintragen und Anmelden zur Sozialversicherung - sondern erst ab Vorlage der Papiere.

Frage 1: Ist dies so richtig, dass angeblich seit einem Jahr dies nicht mehr gemacht werden dürfe und hat sie Anspruch auf das korrekte Datum im Vertrag?

Frage 2: hat die Freundin dardurch Nachteile bspw Arbeitsamt und Krankenkasse, da sie sich ja zum 16.05 abgemeldet hat und 2 Tage fehlen, ggf im Bezug zu freiwillige Pflichtversicherung?

Arbeitsrecht, Krankenversicherung, gebäudereiniger, Personal, Sozialversicherung, Verwaltung
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