REKLAMATION: Teure Jacke > Scheuerstelle durch Rucksack

5 Antworten

Natürlich kannst Du auf "Dein Recht" bestehen. Umtauschen muss der Händler überhaupt nichts und Geld Zurück ist auch so ein galanter Wunschtraum. Das was der Händler eben genau machen muss, dass hat er Dir angeboten. Alles andere was Du denkst, das nennt sich - Kulanz - und ist eine freiwillige Leistung.

Somit, nehme das Angebot an oder beauftrage einen Juristen mit der Wahrnehmung Deiner Interessenen. Dauert länger, wird nichts bringen und zusätzlich Geld verbrennen.

Aber einen Tipp habe ich für Dich. Versuche mit dem Händler einfach freundlich und vernünftig zu kommunizieren. Und verabschiede Dich von Deinen Paragraphen. Dann wird der Händler sich sicherlich kulant zeigen


schebax 
Beitragsersteller
 03.01.2014, 17:10

Haha :D habe keine Paragraphen aufgezählt, keine Sorge.. Die Verkäufer wissen davon eh nichts.. (habe auch 2 Jahre nebenher im Einzelhandel gearbeitet).

Ja gut, dann probier ichs nochmal so. Danke für den Ratschlag!

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Du hast kein Recht auf Umtausch, sondern in diesem Fall nur auf Nachbesserung. Geschickter wäre es gewesen, auf Kulanz anzuspielen au Grund einer minderwertigen Qualität verbunden mit dem Hinweis, dass dieser Schaden wahrscheinlich wieder entstehen wird. Dann hättest du eventuell ein anderes Teil ersatzweise bekommen. Ein Recht auf Umtausch oder Geld zurück gibt es erst nach mehrmaligem Nachbesserungsversuch.


schebax 
Beitragsersteller
 03.01.2014, 17:05

Ja auf Kulanz werde ich später gehen. War nämlich in einer anderen Filialie, deshalb hoffe ich darauf, dass sie in der wo ich hingehe kulanter sind..

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madquad  03.01.2014, 17:08
@schebax

Dann haue aber nicht mit Deiner "unrichtigen Paragraphenwelt" um Dich:-) Die ist absolut daneben

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bibi8888  03.01.2014, 17:10
@schebax

Sei möglichst freundlich, zeige dich enttäuscht über die Qualität der Ware und bitte um eine zufriedenstellende Lösung. Du kannst ruhig sagen, dass du jetzt im Winter eine solche Jacke benötigst und nicht wochenlang verzichten kannst. Bitte um Verständnis, dann wird eher nach einer Lösung gesucht als wenn man sehr bestimmt auftritt......man muss sich im Klaren sein, dass man nichts erzwingen kann, weil das Gesetz das leider nicht hergibt. Viel Erfolg! :-)

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Droitteur  03.01.2014, 17:21
@bibi8888

Im Klaren sollte man sich darüber sein, dass das Gesetz regelmäßig das hergibt, was vernünftig ist - so kann man auch hier eben doch gewisse Dinge erzwingen.

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Droitteur  04.01.2014, 17:09
@bibi8888

Auf Grundlage derZivilprozessordnung, ansonsten siehe mein Kommentar weiter oben. Bei spezielleren Nachfragen gebe ich aber auch gerne genauere Auskunft :)

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Wenn Du Deine Rechte kennst, dann weißt Du, dass Du dem Verkäufer zunächst einmal das Recht auf Nachbesserung einräumen musst!


schebax 
Beitragsersteller
 03.01.2014, 17:04

Ja leider, deshalb ärger ich mich so, dass ich 5 Wochen warten muss, damit sie mir aus der Zentrale sagen: "Oh ja Materialfehler, gebt dem Herren eine neue Jacke.". Nach 6 Monaten ist die Beweislastumkehr erloschen, deshalb möchte ich das davor klären. Also siehst du keine Chance auf eine andere Lösung (Kulanz ist dort ja nicht vorhanden)?

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Droitteur  03.01.2014, 17:16
@schebax

Um die Beweislastumkehr musst du dir keine Sorgen machen, es wird ja auf den Zeitpunkt des Sichzeigens des Mangels abgestellt - und dieser Zeitpunkt verschiebt sich nun ja nicht mehr.

Weiter ist auch eine angemessene Frist zu fordern, die mit fünf Wochen sicher weit zu lang wäre. Du kannst wählen, ob Nachbesserung oder Nachlieferung, bestehe demnach auf die Lieferung einer neuen Jacke - eine Reparatur der alten ist ohnehin nicht denkbar. Lehnt der Verkäufer die von dir gewählte Art der Nacherfüllung unzulässig ab, kannst du ggf deine weiteren Rechte geltend machen.

Einzig fraglich ist, inwiefern die Jacke wirklich beschaffen sein muss, einem Rucksack alltäglich zu widerstehen.

Freue mich über Nachfragen und will stets wissen, wie ein Fall zu Ende geht :)

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schebax 
Beitragsersteller
 03.01.2014, 17:36
@Droitteur

Wobei jetzt wirds interessant.. muss der Nachbesserungsversuch vor der Wahl der Nachlieferung sein?

Ja klar, wie sie beschaffen sein muss ist subjektiv.

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schebax 
Beitragsersteller
 03.01.2014, 17:38
@schebax

Wobei... ob das jetzt hilft. Ich gehe jetzt einfach mal los und versuche es nochmal auf die Mitleids/Freundlichkeits-Tour. Ich kann dir gern nochmal berichten, wie es ausging :)

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Droitteur  03.01.2014, 17:44
@schebax

"muss der Nachbesserungsversuch vor der Wahl der Nachlieferung sein?" - Die Frage verstehe ich nicht ganz^^

Aus § 437 folgt dein Anspruch auf Nacherfüllung - was das ist, steht wiederum in § 439, daraus geht hervor, dass du wählen kannst zwischen Nachbesserung und Nachlieferung und dass der Verkäufer nur in engen Grenzen auf die nicht gewählte Art der Nacherfüllung verweisen kann.

Die angemessene Frist wiederum folgt auch schon aus den Regeln, die für deine anderen Rechte gesetzt sind, so etwa der Rücktritt und die entsprechend verlangte Frist in § 323.

Freue mich schon auf deinen Erfahrungsbericht :) Die anderen haben freilich recht: Freundlich sein schadet sicher selten - Sei also freundlich, aber auch bestimmt! Die Verkäufer jedenfalls sehen auch nicht über ihre Paragraphen hinweg, also warum solltest du das dann tun?

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Bei Gewährleistung darf der Händler 2 Mal versuchen nachzubessern, erst DANN hast du ein Recht auf Umtausch. Wenn du alle §§ kennen würdest, müsstest du da aber wissen...

Das einzige, was dabei möglicherweise nicht in Ordnung ist, ist die Dauer der Nachbesserung.

Der Händler handelt rechtens.


schebax 
Beitragsersteller
 03.01.2014, 17:38

Ja schon klar, deshalb frage ich ja nach ob diese Frist denn sinnvoll ist.. Meiner Meinung nach, wäre es logisch ein Ersatzobjekt für diese Zeit auszustellen.

Sorry bin kein Jurist, hatte lediglich ein Modul worin diese Sache kurz angerissen wurde.

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Also das ist bei einer so teuren Jacke nicht normal, ich würde sie mal versuchen umzutauschen oder versuchen mein Geld dafür zurück zubekommen