Umtausch Reklamation möglich mit ec-Beleg?
Ich möchte euch alle mal kurz um Hilfe bitten: vor 15 Tagen habe ich in einem Karstadt-Haus ziemlich teure Boots gekauft. Gestern löste sich bei einem Stiefel die Sohle und das dort im sogenannten "Rahmen" eingenähte Oberleder hat an den Näh-Löchern kleine Einrisse... Der Stiefel ist also kaputt. Imzuge der ganzen Belege-Sammelei habe ich wohl dummerweise den Kassenbeleg weggeworfen, jedenfalls finde ich diesen Beleg nicht mehr... Ich habe jedoch einen Kontoauszug, da ist die ec-Karten-Zahlung mit Datum und Zahlungsbetrag an das Karstadt-Haus ausgewiesen... Reicht eine Kopie dieses Kontoauszuges um die Stiefel reklamieren bzw. umtauschen zu können? Für Tipps und Hinweise sage ich schon mal DANKESCHÖN
6 Antworten
Ja, das geht und nimm deinen Sohn mit: http://www.stern.de/wirtschaft/news/kundenrechte-bei-rueckgabe-und-umtausch-reklamation-auch-ohne-kassenbon-1685945.html
Erstmal eine Frage: Gibt es denn Karstadt überhaupt noch? Na egal, ein Kassenbeleg ist nie notwendig. Er erleichtert Dir nur den Beweis, die Ware bei diesem Händler gekauft zu Haben, für den Fall, daß dieser das anzweifelt . Als solcher Beweis kann aber auch ein Zeuge, der beim Kauf anwesend war (ABF, Mutti, Omi, Bewährungshelfer) gelten.
Ein Versuch ist es wert...Mehr als -nee-können die ja nicht sagen...
HALLO IHR LIEBEN;
ganz herzlichen Dank für eure Antworten.
Die Reklamation ist anstandslos akzeptiert worden. Mein Kontoauszug und der mitgebrachte Sohn haben ausgereicht... In einem freundlichen Gespräch wurde uns gesagt, daß man zwar eigentlich die Stiefel mit diesem "Mangel" zur Reparatur einschicken würde... Aber weil ich die Stiefel ja brauche... Ich solle mir bitte andere aussuchen oder ich könnte einen Warengutschein bekommen... Ich habe den Warengutschein gerne akzeptiert.
Alles ok...
Den Kassenbon brauchst Du gewöhnlich nicht. Mit dem Kontoauszug hast Du auch einen Beweis in diesem Laden eingekauft zu haben und kannst Dir eine Kopie des Kassenbons erstellen lassen. Ein Laden ist Gesetzmässig verpflichtet eine Kopie der Kassiervorgänge zu führen, bei Barzahlung ist es etwas schwierig den Kassiervorgang rauszufinden, mit Kreditkarte oder Maestro (früher ec) ist es relativ leicht zu finden.
Selbst wenn Du Bar bezahlt hättest müsstest Du lediglich nachweisen (zB per Zeuge) diese Stiefel in diesem Laden gekauft zu haben und dann eben etwas unterschreiben das bestätigt den Kassenbon verloren zu haben. Auch wenn an der Information solche Kunden zunächst mit der Begründung ohne Kassenzettel kein Umtausch/Reklamation abgewimmelt werden.
@ ella1925: Ja, gibt's noch... :-) Mein Sohn war mit dabei; er hat den Abend mit seiner Mama als Tüten-schleppender Packesel :-) verbracht...