Rückgabemöglichkeit einer defekten Waschmaschine beim Media Markt

Hallo zusammen, heute habe ich eine Frage an die Rechtsexperten von euch.

Folgendes Problem: Am 25.6.2011 habe ich eine Siemens Waschmaschine beim Media Markt (549€) gekauft. Die Maschine wurde 2 Wochen später von MM-Servicemitarbeitern geliefert und angeschlossen.

Seit der 1. Wäsche bemerkten wir einen merkwürdigen Geruch, der nach dem Schleudern auftritt (brenzlig, nach verbranntem Gummi). Des Weiteren treten sehr laute, metallische Klackergeräusche während des Schleuderns auf und die Maschine produziert nahezu immer die Fehlermeldung "Schaumbildung". Die Konsequenz ist, dass immer wieder neu gespült und geschleudert wird. Zuviel Waschmittel nehmen wir aber gar nicht (ca. 30-40ml Persil Gel). Soweit so schlecht.

Wir riefen den Siemens Service das 1. Mal an. Ein Service-Mitarbeiter kam vorbei, konnte aber nichts feststellen (nach "Kleinreparatur" für 0€). Im Protokoll hat er entsprechend vermerkt, dass kein Mangel vorliege. Zum Gummigeruch meinte er, dieser würde mit der Zeit verfliegen. 1,5 Monate später ist es schlimmer als vorher. Ein anderer Siemens-Servicemitarbeiter war nun das (= 2. Mal) da und hat (Gott sei Dank) auch das Klacker-Geräusch wahrgenommen, das seiner Meinung nach "nicht normal" sei. Die Ursache konnte er aber nicht feststellen. Nach Feinjustierung des Keilriemens war das Geräusch dann auch erstmal nicht zu hören (in einem Testprogramm). Ich ließ die Maschine daraufhin normal laufen - die oben beschr. Probleme traten weiter auf.

Ich nun zum MM gefahren und ein Video, das den Mangel dokumentiert, vorgezeigt. Meine Argumentation (so förmlich habe ich es natürlich nicht vorgetragen): Ein Sachmangel nach §434BGB liegt vor und ich bin noch innerhalb der 6 Monate ab Kaufzeitpunkt. Nach §476 BGB bestand der Mangel also schon zum Zeitpunkt des Kaufs. Ich habe nun doch die Möglichkeit nach §439BGB ("Nacherfüllung") zu wählen, ob ich ein Ersatzgerät oder eine Reparatur haben möchte. Da MM aber nur der Verkäufer ist und gar nicht reparieren kann, so bestand ich auf ein Ersatzgerät. Der MM-Mitarbeiter allerdings faselte etwas von wegen: MM kann da erstmal nix machen - Siemens hätte angeblich erst 3 Versuche zur Reparatur. Erst nach dem 3. erfolglosen Versuch könnte ich von MM ein Ersatzgerät verlangen bzw. das Geld zurückbekommen.... BULLSHIT!

Ich hab doch eigentlich mit Siemens gar nix am Hut!! Den Kaufvertrag habe ich mit MM geschlossen. Die sind damit mein Ansprechpartner was Nacherfüllung angeht. Dass ich trotzdem (bisher 2x) den Siemens Service gerufen habe, spricht nur dafür, dass ich Siemens die Möglichkeit geben wollte, den Mangel auszumerzen - erfolglos. Außerdem ist das mit dem 3 Versuchen Quatsch - es reichen doch 2 erfolglose Versuche, oder??? Muss ich nun den Siemens Service noch ein weiteres Mal kommen lassen oder kann ich nochmal zum MM in die Filiale gehen und denen "den ... aufreißen"? (entschuldigt bitte, aber ich extremst schlecht gelaunt deswegen).

Vielen Dank im Voraus für qualifizierte Antworten!!!

Waschmaschine, Kaufvertrag, Media Markt, Reklamation, Umtausch
Reklamation einer Couch

Ich habe am 01.02.2010 bei der Fa. Roller eine Eck-Couch mit Schlaffunktion für 899,-- Euro gekauft. Als Lehne hinten zum anlehnen dienen 5 große Polster und 4 kleinere Kissen. Die Couch ist nun 18 Monate alt und wird von mir, meiner Frau und meinen 2 Kindern benutzt.

Mittlerweile weist das gute Stück folgende Mängel auf:

1.Die großen hinteren Kissen zum anlehen sind längst nicht mehr formstabil, zwei davon wirken schon innerlich porös, so dass es kein schöner Anblick mehr ist und immer ungemütlicher wird. 2.Man spürt an einigen Stellen bereits die Federn bzw. den Draht oder wie das Innenleben auch immer heißt. 3.Die Couch wird von hinten (bei den Lehnen) nach vorne (Sitzfläche) immer abschüssiger; d.h. wenn ich z.B. hinten liege und meine Frau davor, hat man immer das Gefühl, runter (also auf den Boden) zu rollen. 4.Die Schlaffunktion kann schon länger nicht mehr benutzt werden, da diese ja nur selten verwendet wird und deshalb inzwischen viel höher als die restliche Sitzfläche der Couch ist.

Eigentlich hatte ich immer gedacht, dass man eine Couch, die ja immerhin fast 1000 Euro gekostet hat (und dass für nur eine Ecke, ohne Sessel o.ä.) mind. 10 Jahre benutzen kann. Nun ist meine aber bereits nach 18 Monaten ziemlich am Ende und ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie das gute Teil in 1 oder 2 Jahren ausschaut.

Meine Frage: Wie stehen die Chancen, wenn ich bei Roller reklamiere und wie mache ich das am besten ???

Kaufvertrag, Garantie, Reklamation
Möbelschaden erst beim auspacken erkennbar ( Versteckter Mangel? )

hallo ratgeber-community, ich habe folgendes problem und möchte soviele meinungen und ratschläge wie möglich einsammeln, bevor es am montag zur sache geht, ... wir ( lebensgefährtin & ich ) haben am samstag in einem möbelhaus einen tisch & stühle gefunden, die wir kaufen wollten. leider waren diese nicht im lager verfügbar, somit wurde ermmittelt welches andere möbelhaus diese teile vorrätig hat. gekauft und bezahlt wurde in nürnberg, abgeholt aus dem lager in regensburg. beim empfang der kartons waren keine schäden zu erkennen, ... heute beim aufbauen mussten wir feststellen, das eine tischkante zu 100% im lager heruntergfallen sein muss, da das holz und der lack zerborstet ist. von außen lässt nichts darauf schliessen und ich garantiere, das der karton nicht in meiner obhut irgendwo angestoßen oder heruntergefallen ist. die tischplatte ist noch nichtmal vollständig aus dem karton entnommen worden und der schaden wurde schon entdeckt, ... bilder habe ich gemacht und werde am montag zum möbelhaus in nürnberg gehen. wie stehen die chanchen, das ich: a) eine neue tischplatte erhalte b) diese in nürnberg abholen kann oder vermutet ihr das möbelhaus wird versuchen mich abzuwimmeln, indem es behauptet die ware sei mir heruntergefallen? wer hat tipps oder erfahrungen wie ich am besten in einem solchen falle vorgehen sollte? vielen dank für eure infos!

Möbelkauf, Reklamation
DVD Umtausch trotz geöffneter Folie

Hallo,

ich hätte eine Frage zum Umtausch von DVD bzw. Blurays, bei denen Amazon explizit darauf hinweist, dass sie sie nur in ungeöffneter Originalverpackung zurücknehmen können. Jetzt werde ich aus den verschachtelten, gegenseitig auf sich verlinkenden Garantiebelehrungsseiten von Amazon aber nicht ganz schlau. Wenn eine DVD bzw. Bluray von außen einen unbeschädigten Eindruck macht, öffne ich sie natürlich, da ich ja keinen Röntgenblick habe… Bei einem recht teuren limited Edition Steelbook, das ich bestellt hatte, waren aber innen beide Halterungen gebrochen, was mich bei einem so teuren Stück schon ärgert. Damit ist der Artikel natürlich mangelhaft… wie sieht es da mit einem Umtausch aus, denn ich weiss nicht, ob diese explizite Info was OVP bei DVD/BDs angeht sich nur auf diese zusätzliche 30 Tage Rückgabefrist ohne Gründen bezieht, es gibt da ja dutzende Fälle. Ich hätte gerne Ersatz, also keine Geld-Erstattung. Muss Amazon diesen beschädigten Artikel, der meinen Abforderungen nicht gerecht wird trotz geöffneter Verpackung nun zurücknehmen, oder können sie da einfach sagen "Nö, siehe XYZ". Und falls sie es nicht müssen, wie sieht es mit Kulanz von Amazon aus?

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen, ist nichts großes, aber es fuchst mich schon, war es doch Teil eines Weihnachtsgeschenks, das ich extra wegen sowas vorkontrolliert habe.

Sollte problemlos möglich sein 63%
Pech gehabt 25%
Rechtlich gesehen nicht, aber meistens sind die Händler kulant 13%
Reklamation
Kann ich beim Friseur noch reklamieren?

Hi, war heute beim Friseur. Hab Fotos (vorn, hinten und Seite) von mir selbst mitgenommen, wie die Frisur aussehen soll & der Frau immer wieder ganz genau erklärt, wie´s aussehen soll. Und zwar so: Die Haare zwar leicht (!) durchgestuft, aber zwischen den einzelnen Stufen nur ganz wenig Abstand! Sie schnitt und hielt mir den Spiegel vor. Die Stufen hatten einen zu großen Abstand (ca. 7 cm). Ich erklärte nochmal und meinte, sie müsse von der untersten Stufe nochmal wegschneiden, so dass der Abstand zwischen den Stufen sich verkleinere. Sie stimmte zu und schnitt erneut und fönte alles schön in Form. Nach ca. 2 Stunden harter Arbeit waren wir fertig. Ich kam mir richtig blöd vor, weil sie schon ganz gestresst wirkte. Ich erschrak etwas, denn der Abstand zwischen den Stufen schien mir nicht gerade kleiner geworden zu sein. Da ich aber schon ein schlechtes Gewissen hatte, die Frau so lang beschäftigt zu haben und weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass wir nach 2 Stunden und mit gefönten Haaren nochmal anfangen wollen, war ich superhöflich, gab ein fettes Trinkgeld und ging. Zuhause sah ich genauer nach und bekam den Schock. Der Abstand zwischen den Stufen beträgt ca. 20 cam (!!!) (((( Es ist eine Horrofrisur. Ich wollte alles, nur nicht das. Kann ich jetzt nochmal reklamieren? Nachdem ich so nett verkündet habe, dass alles perfekt sei. Vielleicht ganz nett? Danke und LG

Friseur, Reklamation

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