Hallo! Ich habe vor einiger Zeit (nicht ganz zwei Jahre) eine Couch erworben. Bereits nach recht kurzer Zeit hat sich ein bzw haben sich mehrere Mängel eingestellt. Die Oberfläche (Bezug Kunstleder) zeigen erste Abnutzungen. Ferner ist die Couch an fast allen genutzten Stellen dermaßen durch gesessen dass man mit seinem Hinterteil die einzelnen Latten zählen kann. Die Couch werde bereits auch reklamiert. Bei der Abwicklung ergibt sich aber folgendes Problem. Der Verkäufer besteht darauf dass die Couch zur Begutachtung in den Laden gebracht wird. Dies ist mir jedoch zu umständlich und dazu noch schwer möglich. Aus diesem Grund habe ich die Couch auch bisher nicht zur Begutachtung gebracht. Der Verkäufer argumentiert die Bringpflicht mit der Tatsache dass es sich um einen Abholmarkt handelt und ich die besagte Couch auch abgeholt habe. Nach meiner Rechtsauffassung ist es so dass sich der Verkäufer, gerade bei größeren und unhandlichen Produkten, um den Transport kümmern muss bzw die Ware vor Ort begutachten (lassen) muss. Der Verkäufer bietet übrigens an für das Holen und Bringen eine Pauschale zu zahlen. Trotzdem würde ich lieber davon absehen, da sich die Pauschale erstens nicht rechnet und zweitens trotzdem die Gefahr besteht dass die Couch bei erneutem Transport (paßt ja kaum durch die Tür und Flur) weiteren Schaden nimmt auf dem ich dann sitzen bleibe.

Jetzt also die Frage: Muss ich mich auf den Vorschlag einlassen die Couch zur Begutachtung bzw Reparatur in den Laden zu bringen oder kann ich darauf bestehen dass es vor Ort bei mir gemacht wird? Ist das im Zweifel rechtlich durchsetzbar? Der Anbieter ist ein eher graues bis schwarzes Schaf im Bezug auf Verkaufsmethoden und Kundenservice (S...&S..)