Erfahrungen mit Reiseveranstalter XPur Düsseldorf?

Ich habe nach Weihnachten 2017 für 5 Tage eine Reise nach Antalya gebucht. Obwohl ich sämtliche Schreiben schriftlich per Email bekommen hatte, führte es bei unserer fünf tägigen Reise dazu, dass wir in Antalya in einem anderen Hotel gelandet sind. Auf mehrere Rückfragen bei XPur in Düsseldorf versuchten diese uns zu verklickern, dass dies auf einem technischen Fehler beruht und die nichts mehr daran ändern können. Wir wollten aber unbedingt in das gebuchte Hotel, weil die eine Hälfte unserer Familie ebenso in dem Hotel war. Nach vielen Telefonaten mit XPur sagten die uns, wir würden eine Entschädigung bekommen, wenn wir wieder zurück sind. 2 Wochen später boten die uns 150€ an, die ich nicht akzeptiert habe weil wir mehr Verluste hatte, da wir ständig draussen gegessen getrunken haben um mit unserer Familie zusammen zu sein, da wir ja in getrennten Hotels nun waren. Es war ehrlich gesagt grausam, da wir auch Silvester somit getrennt verbracht haben weil wir sonst jeweils externe Gebühren im jeweiligen Hotel bezahlen müssten, wenn wir zusammen bleiben wollten.

Ich habe aber das Gefühl dass die einfach uns ein überbuchtes Hotel verkauft haben mit dem Gedanken, dass die uns in ein Nachbarhotel unterbekommen. Die Aussage des Reiseveranstalters war nämlich, dass sie nicht heraussehen konnten aus der Buchung dass unsere Familie auch in dem Hotel war und dass es doch nicht schlimm wäre, da das Kriterium erfüllt war mit einem anderen 5-Sterne Hotel.

Hat irgendjemand auch solche oder ähnliche Erfahrungen mit diesem Reiseveranstalter gemacht? Die Reklamationsabteilung ist da nicht zu erreichen, man muss immer per Email Kontakt knüpfen. Befriedigende Aussagen bekommt man leider nicht.

Habt ihr eine Idee was ich machen kann? Könnte der Verbraucherschutz hierbei helfen???

Danke für Eure Hilfe, LG

Ayse

Urlaub, Düsseldorf, Reiseveranstalter, Reklamation, Erfahrungen, Reisen und Urlaub
Reklamation, Rechte, Vorgehensweise?

Hallo,
meine Mutter hat vor ein paar Monaten für ihre Ferienwohnung (Sofa A in Hamburg) und für meine Wohnung (Sofa B in Schleswig-Holstein) jeweils ein Sofa bestellt.
Die Sofas sind vom Stoff her gleich, nur das Sofa A ist eine U-Form und besteht aus 3 Elementen und Sofa B ist eine L-Form und besteht aus 2 Elementen.
Am 11.01.2018 wurde das 3-teilige Sofa in Hamburg geliefert.
Am 18.01.2018 wurde das 2-teilige Sofa in Schleswig-Holstein geliefert.
Schon beim Sofa A haben wir direkt am selben Tag eine Reklamation veranlasst, da dies eine Lehne zu viel hatte.
Nun wie es zu erwarten war hat das Sofa B eine Lehne zu wenig. Also ist es einfach nur bei dem Transport vertauscht worden.
Als wir das gesehen haben, sagten wir den „Möbelschleppern“, dass sie das gleich wieder mitnehmen können, dann wird es einfacher mit dem Tauschen der Elemente. Darauf kam nur die Antwort: „Nö, das können die ja machen, die das dann tauschen.“
Bei der Anlieferung von Sofa B wurde außerdem das frisch renovierte Treppenhaus beschädigt. Dies haben wir natürlich erst gesehen, als die Herren wieder weg waren.. typisch 🙄
Wir vermuten nun, dass das Sofa natürlich nur wieder getauscht wird, was aber für mich bedeutet, dass ich ein halbes gebrauchtes Sofa bekomme, da Feriengäste in der Wohnung sind.
Nun gut, nach einem Telefonat haben wir nach Aufforderung wieder eine E-Mail am selben Tag (18.01.2018) rausgeschickt.
Am Dienstag (23.01.2018, knapp eine Woche später) haben wir dann noch einmal angerufen, da weder per Mail noch per Telefon eine Rückmeldung kam. Dort hieß es dann, wir würden später noch einmal zurückgerufen werden.
Kam natürlich kein Anruf. Deshalb haben wir am nächsten Tag, Mittwoch dem 24.01.2018, wieder angerufen, wieder ohne Erfolg.
Am Donnerstag den 25.01.2018 haben wir natürlich wieder angerufen. Nach 45 Minuten in der Warteschleife wurde man wieder abgespeist mit der Aussage „der zuständige Mitarbeiter meldet sich heute noch, ich kam Sie leider nicht zu ihm durchstellen.“
Und mal wieder keine Rückmeldung.
Ich finde es eine bodenlose Frechheit!
1. Sofa A wird schon genutzt von Feriengästen. Das bedeutet für mich, dass ich ein halbes gebrauchtes Sofa bekomme.
2. Sofa B hat ganz links keine Füße, sodass es schief steht.. ob das so gut ist wage ich zu bezweifeln, ich habe nun zwei Bretter druntergelegt..
3. Die Herren haben nicht einmal erwähnt, dass sie das Treppenhaus beschädigt haben
4. Keine Reaktion von dem Möbelhaus.
Wir sind ziemlich genervt und hoffen, dass wir dieses Problem schnell lösen können. Vielleicht wisst ihr ja noch, was wir machen können um ein wenig Druck auszuüben und könnt mir diese Fragen beantworten:
Wie sollen wir weiter verfahren?
Was haben wir für Rechte?
Können wir einen Rabatt aushandeln oder Schadensersatz fordern?
Danke schon mal im Voraus
Liebe Grüße
Michellimaus95

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Rechte, Sachmangel, Reklamation, Falschlieferung
Kinderwagen - Reklamation nicht stattgegeben trotz Mängel?

Hallo,

wir hatten uns einen Buggy für unseren Sohn im Internet bestellt.Wir entschieden uns für diesen aufgrund der guten Bewertungen und da man ihn in beide Fahrtrichtungen drehen kann.

Der Buggy gefiel meinem Mann überhaupt nicht.Ich dachte er spinnt und benutzte diesen weiter.Leider musste auch ich feststellen das dieser Buggy nicht gut ist.Wir nahmen Kontakt zum Warenhaus auf über welches wir diesen bestellt hatten,schilderten unser Anliegen und die Probleme und sollten diesen dann zurück schicken.

Als Mängel gaben wir folgende Punkte an: 1.der Wagen ist sehr schlecht austariert (ist die Sitzeinheit nach vorne gerichtet ist dieser Wagen extrem kopflastig nach vorn,gerade wenn die Straße uneben ist und man mit dem Rad iwo hängen bleibt), 2.das Regenverdeck stank wirklich extrem nach Chemie was ein Gebrauch nicht möglich machte, 3.die Sitzfläche vom Wagen war so klein,das mein Sohn immer nach unten rutschte und ihn nur der Fußsack auffing und 4.klapperte vorne am Rad etwas (Kugellager?) und 5.stößt man beim gehen ständig mit den Füßen an das Gestell unten ran.

Die Ablehnung der Reklamation wurde begründet,dass eine Reklamation nicht festgestellt werden kann.Wagen wurde sorgfältig überprüft.Verdeck riecht nur leicht und ist unvermeidlich und unbedenklich.Reklamation beruht auf persönlichem Empfinden.Wagen befindet sich in einem sehr guten,mangelfreien Zustand.

Leider ist dies wirklich nicht der Fall.Wir haben uns einen hochwertigen Wagen bestellt und möchten dafür auch Qualität bekommen.Dies ist hier aber nicht gegeben bri diesem Produkt.Ein Wunder das da noch nichts passiert ist ... Wir haben immer hochwertige Wagen,aber noch nie solche Promleme mit der Qualität und Handhabung gehabt.Der Wagen wurde uns jetzt direkt vom Hersteller zurück gesandt.

Wie kann ich weiter vorgehen?Muss ich das hinnehmen und eine Ware behalten die eine Gefährdung für das Kind ist?

Ich danke für eure Antworten.

Recht, Buggy, Jura, Reklamation, Rückgaberecht, Auto und Motorrad
Wie geht man nach einem Autokauf vor, wenn man offensichtlich über den Tisch gezogen wurde?

Ich habe ein gebrauchten Daewoo von (angeblich) privat gekauft. Das KFZ hat einen brandneuen TÜV erhalten. Also bin ich davon ausgegangen, das die wichtige Teile am Auto OK sind. Am ersten Tag, also ca. 12 Std nach dem kauf, viel mir aber auf, das eine Warnleuchte nicht ausgehen wollte. Daraufhin schrieb ich den Verkaufer über FaceBook an. Der versicherte mir, das ihm das angeblich nicht aufgefallen sei. Ich war dann mit dem Daewoo bei der Werkstatt meines vertrauens und der Mechaniker hat dann auf der Hebebühne festgestllt, das der Motor, bzw. das Getriebe seit längerer Zeit Öl verliert. Zudem ist der Zahnriemen schon soweit vollgesift, das deswegen wohl die Lampe leuchtet. (Sensor für die Nockenwelle.)

Ich habe also den Verkäufer wieder über FB angeschrieben und um ein Gespräch gebeten. Seit dem ist aber funkstille. Das war am letzten Donnerstag. Versuche ich dort anzurufen, so wird nicht abgenommen.

Mir ist soweit klar, das ich den Verkäufer dazu bewegen muß sich irgendwie mit mir zu einigen, aber wie gehe ich jetzt vor? Ich will dem Verkäufer auch keine böse Absicht unterstellen, aber so langsam habe ich bei der ganzen Sachlage meine Zweifel.

ich habe zwischenzeitlich herausgefunden, das der Verkäufer Autos ankauft um sie herzurichtet und dann wieder zu verkaufen. Das klingt nach gewerblichen Handel. Zudem kann ich nicht nachvollziehen, das der Wagen einen neuen TÜV bekommen konnte.

Wie geht man in so einem Fall vor? Anzeige, Rechtsanwalt oder hartnäckig Briefe schreiben?

Was wäre jetzt als nächster Schritt meinerseits wichtig.

Recht, Gewährleistung, Kfz Kauf, Reklamation, Auto und Motorrad
Stinkende Jacke aus Mango umtauschen?

Guten Morgen!

Vor 20 Tagen habe ich mir eine Lederjacke (Imitat) aus Mango gekauft und hab sie dann einige Tage später das erste mal angezogen. Erst ist mir nichts aufgefallen, aber als ich die Jacke nach 10/20 Minuten ausgezogen habe hat irgendetwas von meiner Jacke und Kleidung aus sehr streng nach Chemie gerochen. Doch ich hab mir gedacht, dass das vielleicht dadurch kommt, dass ich die Jacke erst neu gekauft hab und hab sie daraufhin zum lüften über Nacht auf dem Balkon gelassen. Auf den darauffolgenden Tagen hab ich sie mehrmals angezogen, doch es war beim ausziehen immer wieder der gleiche Gestank da (ich wurde sogar von Freunden und meiner Schwester ein paar mal darauf angesprochen).
Natürlich wollte ich sie dann zurückgeben und das Geld dafür wiederbekommen, doch die Kassiererin meinte sie würde nichts komisches an der Jacke riechen und dass sie mir das Geld nicht zurückgeben könne, da kein Etikett mehr an der Jacke ist. Das Problem ist, dass die Jacke, sobald man sie für 10-20Minuten nicht anhat, fast gar nicht mehr stinkt.

Ich weiß jetzt leider nicht was ich machen soll, mich stört der Gestank extrem und ich hab auch schon vieles versucht, doch er verfliegt einfach nicht. Soll ich auch einmal versuchen die Jacke, bevor ich sie abgebe, anzuziehen und dann vor der Kassiererin auszuziehen oder würde sie mir das dann wieder nicht glauben?

MfG

Mango, Chemie, Gestank, Verbraucherschutz, shoppen, Geruch, Lederjacke, Reklamation, Umtausch, Zara, Lederimitat
Geld Rückgabe beim Dienstleister?

Hallo,

Ich habe am einem Donnerstag eine Kundin für Wimpernverlängerung gehabt. Sie ist super zufrieden rausgegangen. Am nächsten Tag ( Freitag ) schrieb Sie noch wie zufrieden sie sei und wollte nächsten Termin vereinbaren. Ich bin an dem Tag krank geworden und habe sie darüber informiert ( auch alle andere Kundinnen über meine Facebook Seite ) und gesagt dass ich hoffe bis zu dem nächsten Termin gesund zu werden ( ca 3 Wochen ). Als ich Montag auf mein Diensthandy geschaut habe ( am Wochenende ist sie immer aus weil ich nicht Arbeite und Kunden wissen das ) stellte ich fest , dass sie geschrieben hat dass ihre künstliche Wimpern zu großem Teil ab sind und das sollte schon am ersten Tag angefangen sein. Ich habe mich verwundert , denn ein Tag danach bedankte sie sich noch für wunderschöne Arbeit und als ich gepostet habe dass ich krank bin kam auf einmal die Beschwerde. Dennoch habe ich noch nie so einen Fall mit Kundinnen weil alles halt wunderbar. Ich habe ihr ein paar Standard fragen gestellt um rauszufinden was es sein könnte. Obwohl nach dem ich eigentlich sicher war, es liegt nicht an mich und meiner Arbeit habe ich ihr angeboten es wieder gut zu machen. Allerdings am Montag in eine Woche denn bis dahin war ich krankgeschrieben und mir gings wirklich schlecht. Daraufhin wurde ich sehr beleidigt , sie hat dieses Angebot und den Termin abgelehnt und hat geschrieben " ich würde lieber an deine stelle Geld verlieren als deine Bewerung ". Von lautem Angst um meine Bewertungen ( Ich habe erst vom kurzem mit Selbständigkeit angefangen ) habe ich ihr geschrieben, dass wenn sie mein Termin ablehnt und ich leider krank bin kann ich nichts anderes machen als ihr Geld zurück zu geben. Ist das aber richtig ? Ich habe das Geld noch nicht überwiesen , weil ich bedenken habe. Dennoch beleidigt sie mich ganze Zeit und sie hat mit 2 schlechte Bewertungen ausgestellt ( Sie und Ihre Freundin ). Darf sie von mir dieses Geld verlangen , wenn sie mein Korrektur Termin abgelehnt hat? Ich werde sehr dankbar für eure Hilfe ! Liebe Grüße.

Dienstleistung, Reklamation
DHL Reklamation? Unzuverlässigkeit?

Hallo,

Ich habe bei DHL ein Paket bestellt. Ich habe online mit der Sendungsnummer bestätigt, dass das Paket im Gartenhaus / Garage abgestellt werden kann, da ich in diesem Tag für einen kurzen Momant nicht zuhause war.

Als ich wieder kam, sah ich noch den DHL Lieferwagen von meinem Haus wegfahren. Im Briefkasten lag die Sendungszustellung mit Vermerk: Paket am Ablageort hinterlegt. Nur ist in meiner ganzen Anlage und bei den nachbaren kein Paket zu finden.

Ich habe bereits zweimal bei DHL angerufen und gesagt, dass das Paket NICHT bei uns hinterlegt wurde, da ich keine 30 Sekunden später nachdem der Lieferwagen weg war nachgesehen hatte.

DHL kann mir keine Auskunft geben, da laut dennen ihrem System das Paket zugestellt wurde. Ich könnte nur noch kotzen. Ich kenne den Fahrer schon von einigen Lieferungen. Er kann weder Deutsch lesen noch sprechen. Wie soll so ein Mensch erkennen, was so ein Paketscanner anzeigt mit der Angabe das Paket zu hinterlegen. Er hat es mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit mitgenommen, da wir die Option online bestätigt hatten, dass Paket zu hinterlegen, und genau so ein Zettel kommt dann bei seinem System raus. Was bringts wenn man sowas nicht lesen kann?

Das war jetzt vor 3 Tagen. Wenn ich Ihn wiedersehe werde ich Ihn zu rede stellen. Ich kann nichteinmal in der örtlichen Pakstation anrufen und fragen ob das Paket wieder zurück kam.

Jemand noch eine Lösung?

DHL, Reklamation
Welche Möglichkeiten habe ich bei Reklamation im Möbelgeschäft?

Hallo Zusammen, wir haben vor 2 Wochen unser Boxspringbett von einem der XXXL Möbelhäuser geliefert bekommen. Seit dem habe ich höllische Rückenschmerzen. Wir E-Mail an den Kundeservice, keine Antwort! Nach 2 Tagen Dauer-Telefonterror, endlich mit dem Verkäufer verbunden worden, es gibt keine Möglichkeit des Umtauschs und wir sollen an die GF herantreten. Dann zu einem der 3 Verkaufsleiter durchgestellt worden, der uns ins Möbelhaus zitiert hat.

Wir widerwillig hin, vll. löst sich alles in Wohlgefallen auf. Pustekuchen. Ich habe deutlich gemacht, das wir wohl falsch beraten worden sind, bzw. keine richitge Beratung hatten und wir dem Verkäufer vertraut haben, er muß es ja wissen. Wir sind aber verantwortlich für unseren Kauf und aus hygienischen Gründen können die gar nichts zurücknehmen. Dieser Verkaufsleiter hat auch ein richtiges Fass aufgemacht. Richtig schroff, unfreundlich, assi.

Dann einen anderen Topper ausprobiert, weil eine Verkäuferin, die sich Mühe gegeben hat, dies vorschlug. Wir werden aber keinen neuen Topper kaufen (??!!!!!) und dann trotzdem wieder Rückenschmerzen haben, war meine Antwort. Ende vom Lied, sie schauen, ob sie uns einen Topper zum Testen zukommen lassen können und melden sich bei uns. Mich beschleicht das Gefühl, dass sie sich nicht proaktiv melden werden.

Ich habe schon ein wenig gegooglet, rechtlich gesehen, können wir die mangelhafte Beratung heranziehen. Aber die stellen sich dumm und das ist anstrengend. Jetzt haben ich einen Termin beim Verbraucherschutz, weil wir schon Geld in die Hand genommen haben (2300 EUR) und ich schlaflose Nächte habe, die ich lieber auf der Couch als auf dem Bett verbringe.

GIbt es jemanden mit ähnlichen Erfahrungswerten oder einem Tipp?

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.

Viele Grüße

Beratung, Kaufvertrag, Boxspringbett, Reklamation
Kontrolle Gleitsichtgläser

Hallo, meine Sehstärke hat sich verschlechtert und ich habe eine neue Gleitsichtbrille mit Premiumgläsern (Aufpreis 240.--Euro zu den Comfortgläsern) und eine Sonnenbrille mit Gleitsichtgläsern Comfort am selben Tag bestellt. Es handelt sich um die 4. neue Gleitsichtbrille (bin also kein Neuling in dem Bereich). Die Sonnenbrille löste gleich den "oh wie gut kann ich jetzt wieder sehen Effekt aus). Die andere Brille mit den vielversprechenden teuren Gläsern leider nicht. Hier empfinde ich nur den Leseteil besser im Vergleich zu meiner "Alten". Der Mittelbereich ist aus meiner Sicht gleich zur alten Brille und im Fernbereich sehe ich verschwommen, z.B. kann ich beim Autofahren Straßenschilder erst lesen wenn ich unmittelbar in deren Reichweite bin. Außerdem nehme ich die unscharfen Ränder viel schneller wahr - hatte ich bei den anderen Brillen eigentlich nie bemerkt und auch bei der neuen Sonnenbrille nehme ich diese nicht wahr. Nun war ich bereits bei dem Optiker und schilderte dies - daraufhin richtete man mir die Brille und es war ein wenig besser im mittleren Bereich. Außerdem sagte man mir, dass ich nicht mit einem AHA-Effekt rechnen könne und vielleicht meine Ansprüche an den Premiumgläsern zu hoch seien?! Und das ist der Punkt - diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen - bei der Sonnenbrille geht dies und bei der anderen nicht? Nun gehe ich morgen wieder hin, nur ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass man meine Beanstandungen mit dem Biegen des Brillengestells beheben kann. Deshalb meine Frage: Weiß jemand ob ich die Stärke und auch die Qualität überprüfen lassen kann? Oder hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir Tipps geben? Freu mich auf Antwort und sende Grüße jahede

Gesundheit, Augen, Reklamation
Erfahrungen zur Kulanz bei Reklamation von Polstermöbeln bei Möbelhaus Höffner?

Hallo Zusammen,

ich bin gerade in einer ziemlichen Zwickmühle. Vor einigen Monaten kaufte ich eine Couch bei Höffner. Leider stellte ich nach bereits einer Woche fest, dass sich der Polsterstoff anfing zu lösen und die Ottomane voller Flusen war. Nachdem ein Polsterer die Couch begutachtete, wurde diese anstandslos zurückgenommen. Allerdings musste ich 10 % des Kaufpreises an den Verkäufer entbehren, da dieser ja Nachbesserungsrecht hat. Da diese Couch, die rund 800 Euro kostete, erhebliche Qualitätsmängel aufwies, wollte ich das Nachbesserungsrecht jedoch nicht in Anspruch nehmen. So suchte ich mir bei Höffner vor Ort eine neue Couch aus, diesmal in der Hoffnung, ich würde alles richtig machen. Dabei nahm ich in Kauf, für die neue Couch etwa 600 Euro mehr auszugeben. Die Verkäuferin meinte noch, dass ich mit dieser Couch nichts falsch machen würde. Sie gefiel mir auf Anhieb und die Polsterung ist aus Kaltschaum. Ich wollte diesesmal extra solch eine Polsterung, da ich bei Federkern die Erfahrung gemacht habe, dass es mit der Zeit knarrt. Beim Probesitzen empfand ich die Couch als bequem. Nun muss ich nach 3 Wochen jedoch mit Verbittern feststellen, dass das Sofa bei mir erhebliche Rückenschmerzen verursacht. Da kann ich Kissen polstern wie ich will, es bessert sich einfach nicht. Die Polsterung ist einfach zu weich. Da es mein erster Sofa-Kauf im Leben war, war ich leider auch nicht darüber aufgeklärt, dass weiche Polsterungen Rückenschmerzen begünstigen. Da ich im Allgemeinen verspannt bin, ist diese Couch, die mich 1.500 Euro gekostet hat, sehr kontraproduktiv.

Nun war ich gestern beim Höffner-Kundendienst, da noch mit der Intension wenigstens die Ottomane aufpolstern zu lassen. An eine Reklamation hatte ich da noch nicht gedacht, obwohl mir eine Verkäuferin von der Baby-Abteilung gestern sagte, dass ich sie doch umtauschen solle. Als sie sich auf dieses Sofa (Ausstellungsstück) setzte, sagte sie gleich, dass die doch vieeeel zu weich sei und ich mir damit meinen Rücken kaputt mache. Sie verwies mich daraufhin auf den Kundendienst. Der Mann meinte, dass er nun den Kundendienst-Leiter zu mir schicke (Termin muss noch gemacht werden).

Ich möchte das Sofa nun definitiv reklamieren bzw. gegen ein anderes umtauschen. Ich weiss, dass es eine reine Kulanzfrage ist. Meine Argumente wären:

  1. Das Sofa ist noch einwandfrei und erst 3 Wochen in Gebrauch, nur von mir genutzt und der Zweisitzer wurde noch nie benutzt, nur die Ottomane.

  2. Ich wurde beim Kauf unzureichend beraten - wozu sind die Verkäufer denn da, wenn diese einen nicht auch aufklären über die Vor- und Nachteile bzw. nicht auf die individuellen Bedürfnisse eingehen.

  3. Mir wurde beim ersten Mal ein qualitativ unzureichendes Sofa verkauft, das ich gerne behalten hätte, allerdings gezwungen war, das wegen dieser erheblichen Qualitätsmängel zurückzugeben. Dies stellte schon einen großen Aufwand für mich dar. Auch für mich bedeutet das Alles eine riesen Strapaze.

Rückenschmerzen, Reklamation, Rückgaberecht, Sofa, Umtausch, Möbelhaus, Höffner
Sachmängelhaftung Elektronikhändler?

Folgender Sachverhalt liegt vor. Kauf eines Notebooks bei einem großen Elektronikmarkt. 4-5 Monate nach Kauf Reklamation eines Verarbeitungsfehlers (optischer Mangel), Lautsprecher rauschen und W-Lan funktioniert nicht einwandfrei. Bei dem optischen Mangel wird gesagt, dass man hier gar nichts machen könne, da man dies unverzüglich nach dem Kauf hätte bemängeln müssen. Notebook wird daraufhin vom Händler an den Hersteller geschickt, um die anderen Mängel beheben zu lassen. Das W-Lan Modul wird ausgetauscht, bei den Boxen wird von den Hersteller-Technikern kein Fehler gefunden und deshalb auch nichts gemacht. Ich hole das Notebook drei Wochen später ab, um es zwei Wochen später wieder wegzubringen. Ich reklamiere wieder den optischen Mangel, die Lautsprecher und den W-Lan Empfang. Der Händler schreibt erst jetzt in das Anschreiben an den Hersteller den optischen Mangel mit rein und auch die anderen Mängel. Notebook wird wieder eingeschickt. Nochmal drei Wochen vergehen. Ich hole das Notebook wieder beim Händler, der übrigens 15 Km entfernt sitzt von meinem Wohnort, ab. Diesmal wurde ein Driverupdate gemacht und ein neues Topcover kam auf das Laptop, weil die Techniker anscheinend dachten, dass dieses ein vibrieren und rauschen der Lautsprecher auslösten. Sonst wurde nichts gemacht. Ich bringe es eine Woche später mit immer noch allen Mängeln zurück und möchte, da zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, vom Kauf zurücktreten und mache auch meine Aufwendungen geltend (Benzinkosten). Die Händler bleiben Ihrer Linie treu und kommen mir keinen Schritt entgegen. Das Notebook soll nochmal eingeschickt werden. Die Mängel könnten nur HP Techniker bestätigen. Der Händler könne das nicht. Auf meine Frage, ob ich denn dann, wenn die Fehler danach immer noch da sind, vom Kauf zurücktreten kann, sagt der Händler, dass das unwahrscheinlich sei. Es müsste drei mal das selbe Teil im Notebook repariert oder ausgetauscht werden, um das Wahlrecht auszulösen, womit ich vom Kauf zurücktreten könnte. Dann merkt er noch an, dass ja z.B. bei den Lautsprechern beim ersten Mal gar nichts gefunden wurde und das bei denen jetzt dann sowieso erst der zweite Versuch wäre. Und beim W-Lan-Problem wurde eben nur das W-Lan Modul getauscht und beim zweiten Mal nur ein Driverupdate gemacht. Nach den Vorstellungen des Händlers müsste dieses einschicken, abholen-Spiel also ewig so weitergehen, bevor ich irgendwelche Rechte habe. Ich bin eigentlich nicht so ganz auf den Kopf gefallen und kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das so möchte. Ich denke, dass ich auch einen optischen Mangel (Verarbeitungsfehler) noch nach 4-5 Monaten reklamieren kann und die anderen Mängel auch schon jetzt ausreichend sind, um vom Kauf zurückzutreten. Leider läuft man bei dem Händler aber gegen Wände - null Verständnis, kein Entgegenkommen.

Wie beurteilt ihr das rechtlich und was soll/kann ich noch tun?

Notebook, Elektronik, Sachmangel, BGB, Mangel, Nachbesserung, Reklamation, Sachmängelhaftung
Neu gelieferte Couchgarnitur in Lederoptik hat Falten, Sessel knarrt bei Bewegung ?

Am 2. Tag nach der Lieferung fielen uns die Falten bei den Seitenteilen der Couch auf. Auch der Sessel knarrt bei Bewegung, Belastung 50 kg. Suchten noch in der gleichen Woche das Möbelhaus auf um unsere gelieferte Couch mit dem Ausstellungsstück zu vergleichen. Das Ausstellungsstück hat keinerlei Falten, ist total glatt. Wir reklamierten an Ort und Stelle, die Reklamation wurde aufgenommen, mit dem Hinweis dass das Sache des Herstellers wäre. Den restlichen Betrag, zahlbar in 14 Tagen, behielten wir ein. Am selben Tag schrieb ich noch eine Email mit Fotos, um sicher zu gehen dass die Reklamation ankommt. Bereits wenige Tage später wurde mir die Reklamation telefonisch bestätigt und nahe gelegt, dass bei nicht anerkannter Reklamation Kosten entstehen können. Die Dame war sehr freundlich, sagte mir dass sie die Reklamation an den Hersteller weiter gegeben hat und dass der Hersteller einen Gutachter schicken wird. Da es sich um ein 200 km entferntes Ferienhaus handelt, war der Hausmeister bei der Begutachtung vor Ort. Jetzt habe ich erneut vom Möbelhaus einen Anruf bekommen, der Gutachter meinte das ist alles in Ordnung, kein Anlass zur Reklamation. Ferner meinte sie, dass der Gutachter uns seine Dienste in Rechnung stellen wird. Habe lediglich am Telefon gesagt dass ich mir dann warscheinlich einen Rechtsbeistand nehmen muss. Es ist immer dieselbe Dame am Telefon und sie meinte auch nichts überstürzen, und sie meldet sich wieder. Etwas verunsichert bin ich trotzdem, aber mich ärgert es eben weil ich keine faltige Couch mochte, bzw. keinen Sessel der knarrt. Wer kennt sich aus ?

Neue Couch faltig 0%
Neuer Sessel knarrt 0%
berechtigte Reklamation 0%
berechtigte Gutachtergebühren 0%
Garantie Couch 0%
Garantie Sessel 0%
Vertrag mit Möbelhaus oder Hersteller 0%
Haus, Möbel, Couch, Reklamation

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