Fehltage vom 1. Halbjahr im Jahreszeugnis rechtens?

Guten Tag, ich besuche die 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe. Ich habe am 31.01.2018 in der Schule entschuldigt gefehlt, die Halbjahreszeugnisse gab es am 3.2.2018. Nun will mein Lehrer die zwei Fehlstunden vom 31.01.2018 in mein jetziges Zeugnis eintragen und auch nachdem ich ihn darauf freundlich angesprochen habe, hält er an seinem Beschluss fest. Er würde Diskussionen darüber abgrundtief verachten und er habe uns vor Ende des Halbjahres schon gesagt, dass ab jetzt wieder für's nächste Halbjahr gewertet wird. Soweit so gut, aber ich dachte das würde sich auf Noten beziehen. Ich weiß, es handelt sich hier 'nur' um zwei entschuldigte Fehlstunden, aber ich habe ansonsten überhaupt keine Fehlstunden und lasse mir bestimmt nicht freiwillig Fehlstunden eintragen, die dort nichts zu suchen haben. Zudem wird dieses Zeugnis mein bewerbungszeugnis sein und somit möchte ich auch nicht, dass da zwei entschuldigte Fehlstunden vermerkt sind. Kann mir da einer mal die rechtliche Grundlage erklären bzw. sagen, wo ich die Regeln dafür finden kann? Auf der Internetseite von Hessen war ich schon, dort wird aber mein Fall nicht angesprochen. Ich denke, dass ich im Recht bin, habe aber keine Chance dieses einzufordern. Sollte ich im Unrecht sein, könnt ihr mir das gerne auch sagen. Meine Definition eines Halbjahreszeugnisses ist, dass es meine Leistungen innerhalb des jeweiligen Halbjahres amtlich dokumentiert nicht aber Dinge, die nicht in diesem Halbjahr liegen.

Vielen Dank für eure Antworten, mir ist das wirklich wichtig und ich hoffe, dass hier keine Kommentare drunter kommen, die mir erklären wollen, dass das ja nicht so schlimm sei.

Vielen Dank :-)

Schule, Recht, Schüler, Lehrer, Schulrecht, Zeugnis, Attest, Fehltage, Ausbildung und Studium
Hund hat Kaninchen von Nachbarn getötet?

Oh je, heute morgen habe ich in aller früh unseren Flur geputzt und die Türe geöffnet, um ein Stöckchen rauszuschmeißen. Da flutschte mir unser neuer Hund durch die Türe und rannte weg...der Hund ist vor 5 Wochen aus Rumänien zu uns gekommen, es handelt sich um einen HSH Mischling.

Da mein Kleinkind noch im Bett lag und schlief, konnte ich nicht sofort hinterher. Als ich den kleinen gerade wecken wollte, sah ich den Hund wieder vor unserem Haus. Ich ging also vor die Türe um ihn reinzuholen, als er anfing ganz aufgeregt und freudig rumzuspringen und Richtung Nachbars Garten zu laufen. Ich also eben über die Straße hinterher..und dann der Schock. Der Draht vom Kaninchengehege aufgebissen, und ein totes Kaninchen neben dem Gehege, von dem anderen keine Spur.

Ich habe natürlich sofort geklingelt, es öffnete aber niemand. Den Hund habe ich dann reingebracht und habe eine Decke geholt, um das Kaninchen darin einzuwickeln und mitzunehmen. Ich wollte nämlich nicht das der 9 jährige Sohn das sieht.

Etwas später bin ich wieder rüber um zu klingeln, war aber immer noch niemand da. Eine andere Nachbarin, welche gut mit diesen Nachbarn befreundet ist, fragte ob was passiert sei, weil ich so aufgelöst aussehe. Ich habe ihr die Situation geschildert und sie beruhigte mich erstmal, und sagte das sowas natürlich blöd ist, aber nunmal einfach passieren kann, da mein Hund ja schließlich auch nur ein Tier ist. Sie hat dann die Nachbarn angerufen, und erstmal dem von der Schule kommenden Sohn zum Essen zu sich rübergeholt, bis die Eltern wieder kamen.

Als sie da waren, sind mein Mann und ich sofort rüber und haben uns entschuldigt, und gesagt das wir den entstandenen Schaden natürlich begleichen würden. Der Nachbar forderte uns auf, den Hund abzugeben, da er ja gefährlich sei, und das nächste mal bestimmt ihren Sohn anfällt. Machen wir das nicht, wird er uns Anzeigen.

Da wir ein kleines Kind zuhause haben, hat unser Hundetrainer, der auch Sachverständiger der Stadt ist, einen Wesenstest gemacht (angeleint) welcher positiv war.

Wenn wir das jetzt wie versprochen über die Haftpflicht machen, haben wir doch rechtlich gesehen erstmal alles richtig gemacht, oder?

Es tut.mir natürlich unheimlich leid für das Kaninchen, und vorallem für den Sohn, aber ich gebe doch nicht meinen Hund ab, "nur" weil er ein Kaninchen gerissen hat. Natürlich werde ich ab jetzt genau drauf achten, das der Hund nicht nochmal abhauen kann und wegen des Jagdtrieb, darf er eh nur an der Leine laufen.

Welche Konsequenzen kann meine tragisch geendete Unachtsamkeit haben?

Bitte keine Vorwürfe, die mache ich mir nun wahrlich genug.

Vielen Dank.

Kaninchen, Tiere, Hund, Recht, Tierhaltung, Kinder und Erziehung
Darf eine SPFH (sozialpädagogische Familienhilfe) in Ihrem Bericht und vor Gericht lügen? Darf das Jugendamt in einem Antrag vor Gericht lügen?

Hallo,

Wir haben 14 Monate alte Zwillinge.

Wir haben seit Februar das Ja am Hals & eine Spfh mit Kontrollauftrag.

Im April hatten wir ein HPG indem das Jugendamt forderte, Arztbesuche sowie Physio- & HTZ Termine zu begleiten. Obwohl es dafür keinen Anlass gab.

Wir haben abgesprochen, Physio& HTZ ja, Kia Nein. Weil ein Familienmitglied meines Mannes bei dem Kia arbeitet und die sollen davon nichts wissen. Die haben uns gedroht wenn wir nicht einwilligen würden Sie vor Gericht gehen ich habe mich schon erkundigt das dürfen die eigentlich gar nicht.

Die Familienhilfe hat die erste Physio Stunde bekleidet und alles war okay wir hatten allerdings Therapeutin gewechselt. Er hat doch dort alles mitgehört Diagnose und so weiter die Therapeutin fragt wer er sei und er sagte die mir Familienhilfe. an ihrem Blick hat man schon gesehen was sie gedacht hat.

Die nächste Physio Stunden sollten wir dann alleine wahrnehmen und ich habe der SPFH Bescheid gesagt. Er sagte dann ich müsste ihm ein Schreiben aufsetzen, dass ich nicht möchte dass er dabei ist. Das habe ich getan.

Da habe ich schon Angst gehabt dass das JA vor Gericht geht da er anscheinend nicht richtig zugehört hatte sollten wir eben eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben. Was auch unzulässig ist, habe ich schon nachgelesen.

Bei der nächsten Stunde konnte er nicht dabei sein, weil er einen Termin hatte. Da hat er gesagt, genau deswegen ist es besser wenn er jedesmal dabei ist dann kann man die Termine zusammen absprechen. Dass er auch beim nächsten Mal kann ich weiß nicht ob er was falsch verstanden hat wir wollten nicht dass er jedes Mal dabei ist. Wir brauchen keinen Controller oder einen Babysitter.

Na ja auf jeden Fall wegen der nicht unterschriebenen Schweigepflichtsentbindung finde ich sowieso Schwachsinn, weil er hat ja alles mitgehört, er hat's nur nicht mehr zusammen bekommen, weil er nicht mitgeschrieben hat, ist das Jugendamt vor Gericht gegangen. Er hat in seinem Bericht gelogen dass sich die Balken biegen. Also ich habe wirklich gedacht, mich tritt ein Pferd.

Dann kam der Brief vom Gericht und Termin beim Gericht war wir haben eine einen Verfahrensbeistand bekommen, die Anwältin von den Kindern der haben wir dann eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben, weil ihr haben wir vertraut. Sie hat dann mit der Therapeutin Rücksprache gehalten und war auch entsetzt davon was die SPFH alles falsch dargestellt hat. Ich würde die Kinder schädigen und sie würden noch mehr geschädigt werden, wenn nichts unternommen werden würde. Also was er geschrieben hat oder der absolute Hammer die Physio Therapeutin hat gesagt dass sie das gar nicht gesagt hat und dass das alles nicht stimmt.

Der Gerichtstermin war jetzt, Gericht hat noch kein Urteil gefällt aber ich will dagegen angehen dass das Jugendamt vor Gericht lügen darf habe ich schon erfahre. Jetzt meine Frage darf die spfh in ihrem Bericht und vor Gericht lügen und darf das Jugendamt in dem Antrag vor Gericht lügen?

Familie, Recht, Familienhilfe, Jugendamt, Kinder und Erziehung
Schularbeit abgeschrieben, nicht erwischt worden, trotzdem 0 Punkte. Geht das?

Hallo,
Ich habe in der Schule bei einer Arbeit abgeschrieben (die Menge, welche ich abgeschrieben habe (Wörteranzahl), kann man in der Zeit, in welcher ich sie abgeschrieben habe, nicht erreichen). Meine „Spickzettel“ habe ich, dreist wie ich bin, mitten auf meinen Platz gelegt und abgeschrieben. Zum ende der Stunde (nach ~40min) kam der Lehrer (welcher nur die Vertretung des eigentlichen Fach-Lehrers war) zu meinem Platz und fragte mich, ob ich das alles in den ~40 min geschrieben habe. Dies bestätigte ich, jedoch glaubte mir der Vertretungslehrer dies nicht.
Er schrieb auf meine „Spicker“, dass sie IN meinem Heft lagen (obwohl sie auf meinem Tisch lagen) und dass er glauben würde, dass ich abgeschrieben hätte. Mein eigentlicher Lehrer hat die Arbeit korrigiert und mir 0 Punkte aufgrund eines „Täuschungsversuches“ gegeben. Ich hatte ein Gespräch mit meinem richtigen Lehrer, in welchem er behauptete, dass er es zwar nicht beweisen könne, dass ich abgeschrieben habe, aber er es wissen würde und es eindeutig wäre. Außerdem sagte er mir, dass meine „Spicker“ seinen Lehrerunterlagen „1 zu 1 gleichen, jedoch umgeschrieben wurden“. Macht das Sinn? Sind die 0 Punkte gerechtfertigt? Kann ich das noch retten?
Mit freundlichen Grüßen

Schule, Deutschland, Recht, anschauen, Lehrer, Schülerrechte, Schulrecht, Schummeln, sitzenbleiben, Ausbildung und Studium, Verarschung
Wunsch-Grundschule abgelehnt, was nun?

Hallo guten Morgen, brauche unbedingt Hilfe.

Gestern kam zu unserem Entsetzen der Ablehnungsbescheid unserer Wunsch-Grundschule, wir sind völlig aufgewühlt. Begründung war fehlende Kapazität. Es stand wortwörtlich drin, dass es keiner Prüfung eines wichtigen Grundes bedarf, da die Kapazität der Schule fehlt, soll also heissen, die haben sich garnicht erst unsere ganzen Begründugen und persönliche familiäre Situation angeschaut. Ein Grund ist, unser Sohn ist Integrativkind mit I-Sratus in einer Integrativkita und die Wunschschule, welche eine Inklusionsschule mit besonderen Fördermöglichkeiten ist, hat abgelehnt. Die einzige hier in der Nähe. Und die, wo wir hinsollen, hat nur einen Sonderpädagogen, ist aber keine Inklusionsschule. Dazu kommt, dass sowohl meine Arbeitsstelle in direkter Nähe ist, als auch die Wohnung des Vaters (wo sich unser Sohn sehr häufig aufhält und sehr kurzer Schulweg ist), als auch der grosse Bruder direkt um die Ecke auf dem Gymnasium ist und somit die beste Betreuung für Schulweg und Hausaufgaben etc. hätte. Ausserdem kommen einige Kinder aus seiner Integrativ-Kitagruppe in diese Inklusionsschule, wogegen in die zugewiesene Schule kein einziges Kind aus seiner ganzen Kita hingeht. Aber ein gutes stabiles soziales Umfeld ist neben der Förderung für unseren Sohn aufgrund seiner besonderen Beeinträchtigung enorm wichtig und das nicht nur für die Jahre der Grundschule sondern ausschlaggebend für den ganzen weiteren Lebensweg, damit sich die Beeinträchtigungen nicht verschlimmern.

Kann mir jemand helfen, was können wir tun, damit das auf jeden Fall klappt?? Widerspruch werden wir einlegen aber was, wenn die sagen, geht trotzdem nicht, wir sind voll??

Danke euch!!

Schule, Recht, Brandenburg, Grundschule, Inklusion, Integration, Widerspruch, kultusministerium
Muss der Ex-Partner das Geld vom Sparkonto der Tochter (gemeinsames Sorgerecht) auf dieses zurückzahlen, wenn er es ohne Zustimmung der Mutter abgehoben hat?

Mein Ex und ich sind geschieden und leben weit voneinander entfernt (500 km). Unser gemeinsamer Sohn (13) lebt bei ihm. Unsere gemeinsame Tochter (10) bei mir und hat da auch ihren Lebensmittelpunkt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, wobei unsere Kommunikation bei Null liegt. Beide Kinder haben Sparkonten auf ihren jeweiligen Namen bei einer Bank in unserer (meiner) Stadt. Die Unterlagen zu diesen Konten hat bis heute mein Ex in Verwahrung, was bisher kein Problem für mich darstellte. wir beide sind verfügungsberechtigt. Jetzt wollte er beide Konten auflösen und schickte mir die entsprechenden Unterlagen zur Unterschrift zu. Auf meine Nachfrage, weshalb diese Konten aufgelöst werden sollten und was mit den Geld geschehen soll, kam keine Antwort. Bei einer Nachfrage  in der Bank stellte ich fest, dass  er das Konto der Tochter leergeräumt hat, ohne dieses mit mir abzustimmen. Auf dem Konto des Sohnes befand sich noch Geld. Meine nochmalige Erfragung, wo das Geld sei und die Bitte nach Erklärung ist bis heute unbeantwortet. Unserer Tochter hat er wohl erzählt, dass er ihr das Geld nicht wegnehmen will, sondern es anders anlegen möchte, um "ein Auge drauf zu haben"! Habe ich einen Anspruch auf Rückerstattung auf das Sparkonto der Tochter? Ich hätte keine Kenntnis über das "neue" Konto und auch keine Verfügungsgewalt. Kann er ein neues Konto auf den Namen unserer Tochter anlegen ohne meine Zustimmung? Danke!

Familie, Recht, gemeinsames-sorgerecht, Kinder und Erziehung, Wirtschaft und Finanzen

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