Mietschuldenfreiheitserklärung was darf drin stehen?

4 Antworten

Deine Vermieterin scheint nicht ganz bei Sinnen zu sein.

Hätte ich einen Mieter oder Mieterin, bei der durch falsches Lüftungsverhalten Schäden entstanden sind, würde ich niemals in eine solche Bescheinigung darüber was rein schreiben. Selbstverständlich - vorausgesetzt es stimmt - würde ich bestätigen, dass immer alles pünktlich bezahlt wurde und nichts offen ist.

Die Chance, dass ich ihn/sie los werde und dann wieder jemand mit richtigem Lüftungsverhalten rein bekomme, würde ich mir nicht entgehen lassen.

Aber Du wirst weder von ihr verlangen können, dass sie eine neue Bescheinigung ausstellt, noch das sie überhaupt eine ausstellt.

Du hast doch Kontoauszüge und im Onlinebanking kannst Du doch die Mietzahlungen auch vollständig auflisten. Den alten Mietvertrag, wo die geforderten Beträge drin stehen hast du auch. Mach also selbst eine Aufstellung für die 12 Monate und lege die Kontoauszüge (andere Posten geschwärzt) als Nachweis dazu. Das geht genauso.


Sidneyle 
Beitragsersteller
 26.05.2018, 21:39

Danke für die Antwort, ich bin auch im Mieterschutzbund und werde da auch nochmal nachfragen. Ich weiß auch von meinen Nachbarn das der Vormieter wegen Schimmel ausgezogen ist. lg

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bwhoch2  26.05.2018, 21:59
@Sidneyle

Aber lass das mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Du kannst Deine Vermieterin nicht zwingen, Dir das nach Deinem Geschmack auszustellen. Das einzige, was Du erreichst, wenn Du noch mehr auf Zoff gehst ist, dass die Vermieterin Dir noch mehr Schwierigkeiten macht. Z. B., wenn es um die Kaution geht.

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Sidneyle 
Beitragsersteller
 27.05.2018, 14:14

Das hat mir auch der Mieterschutzbund geraten keinen Zoff zu machen und das mache ich auch nicht. Dann werde ich es wohl so abgeben und vielleicht hilft ja der Nachweis bezüglich der E-Mails da hat mir ja die Vermieterin reingeschrieben das der Vormieter der vor mir in der Wohnung wohnte ein falsches Lüftungsverhalten hatte.

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bwhoch2  27.05.2018, 16:21
@Sidneyle

Nein, weise die Mietzahlung mit Kontoauszügen nach und unterlasse jeden Hinweis, der irgendwie darauf schließen lassen könnte, dass Du nicht ordentlich lüftest. Denn wenn der Vormieter schlecht gelüftet hat, heißt das noch lange nicht, dass Du nicht auch schlecht gelüftet hast. Lass diese Bescheinigung weg. Sie fällt negativ auf Dich zurück, denn wenn es weitere aussichtsreiche Bewerber für die Wohnung gibt, ist die Vermieterin womöglich in der Not, genau die heraus zu finden, die sie ablehnen kann. Da reichen kleinste Kleinigkeiten u. U. aus.

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.... auch dazu hat der BGH schon gesungen.

Wir dürfen demnach schreiben, was wir für "wichtig" halten, und machen das auch.

Schließlich sollen wir ja laut Mieter und auch noch auf unsere Kosten dem neuen Vermieter etwas in die Hand geben.

Selbstversändlich! In eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gehört sowas garnicht rein.

Muss ein Vermieter dem Mieter auf Verlangen eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung ausstellen?

Da der Mietvertrag in der Regel keine Regelungen zur Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung enthält, kommt es darauf an, ob sich ein Anspruch auf Herausgabe einer solchen Bescheinigung aus anderen Gründen ergeben kann.

Das Amtsgericht Hohenschönhausen hat einen solchen Anspruch aus § 241 Abs. 2 BGB hergeleitet. Es sah die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als eine mietvertragliche Nebenpflicht des Vermieters an (Amtsgericht Berlin-Hohenschönhausen, Urteil vom 30.03.2006, Az. 16 C 239/05). Diese Entscheidung steht jedoch im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Dieser hat in einem Fall entschieden, dass die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung keine Nebenpflicht des Vermieters darstellt. Ihm könne eine solche Pflicht auch nicht zugemutet werden, da eine solche Bescheinigung die Rechtsposition des Vermieters im Fall eines nachträglichen Rechtsstreits über etwaige offene Mietforderungen gefährden könne (Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.09.2009, Az. VIII ZR 238/08, so auch Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 19.06.2006, Az. 16b C 55/06).

=sie kann da reinschreiben, was sie will oder sie gibt dir gar keine

von dieser seite ist das

https://www.refrago.de/Mietschuldenfreiheitsbescheinigung_Muss_ein_Vermieter_dem_Mieter_auf_Verlangen_eine_Mietschuldenfreiheitsbescheinigung_ausstellen.frage221.html

versuche es mit reden, bitte sie höflich, da etwas vernünftiges reinzuschreiben

ansonsten bleibst du einfach als mietnomade in ihrer wohnung^^