Sickergrube defekt - Wasser läuft ins Nachbargrundstück?

3 Antworten

Wir haben letztes Jahr ein Haus BJ 1940 gekauft. Dort enden die Dachrinnen in einer Sickergrube die scheinbar defekt ist.

Sickergruben sind nach aktueller Rechtslage nur noch im Bestand geduldet, aber nicht mehr im Neubau zulässig. Die Beurteilung, ob hier eine Sanierung möglich oder zulässig ist, richtet sich nach den örtlichen rechtlichen Gegebenheiten.

Direkt an der Sickergrube und am Haus ist ein Hang, der steil einen Meter abwärts geht. Von da an fängt das Nachbargrundstück an.

Ganz schlecht.

Nun hat sich die Nachbarin bereits mehrfach beschwert dass Wasser ständig in Ihr Grundstück läuft. Ich verstehe Ihr Problem nicht, da es sich um Regenwasser handelt.Unter anderem bringt dieser Hang das mit, dass Wasser nach unten fliest, in diesem Fall zu Ihr.

Oberflächenwasser ist grundsätzlich auf dem Grundstück zu entsorgen, auf dem es niedergeht. Das Rinnen auf den Nachbargrund muss die Nachbarin tatsächlich nicht dulden; sie hat somit einen Unterlassungsanspruch gegen euch. Hier ist dringend (s.o.) die Frage zu klären, ob die Sickergrube überhaupt sanierfähig ist. Denn falls nicht, könnte das zu einer teuren Angelegenheit werden, bis dahin, die Regenrinnen (ich hoffe mal, es fließt tatsächlich nur das Wasser aus den Regenabläufen dort ein!) an die Kanalisation anzuschließen - auf eure Kosten.

Du musst dafür sorgen, dass die Sickergrube einwandfrei funktioniert. Ansonsten könnten dir einige Kosten von der Nachbarin in Rechnung gestellt werden.

Das Oberflächenwasser, das zum Nachbarn fließt, braucht dieser nicht zu dulden.

Die Sickergrube solltest Du schnellstens instandsetzen.

Die Verrieselung, die Deiner Beschreibung nach ebenfalls das Nachbargrundstück erreicht, könnte ebenfalls zu Beanstandungen führen.