Mir ist ein Neuwagen mit falscher Ausstattung geliefert worden. Dass der zurück geht, steht fest. Inzwischen haben wir aber unseren Vorgängerwagen nicht mehr. Hab ich bis zur Lieferung des neuen das Recht auf einen Ersatzwagen? Denn wenn der richtige geliefert worden wäre, wäre ja alles gut. Oder kann ich bis dahin den falschen Wagen nutzen?