Kann ich gezwungen werden, meinen Baum zu fällen?
Ich besitze einen Kleingarten in Wien (Eigentum NICHT Pacht) auf dem eine Silberföhre nahe der Grundstücksgrenze stockt. Nun stört dieser Baum meinen Nachbarn, weil die Nadeln auch in seinen Garten fallen. Der Baum ist gesund, dazu habe ich ein Gutachten.
Kann nun mein Nachbar oder der Gartenverein die Fällung oder einen Rückschnitt bzw. irgendeine "Behandlung" des Baumes von mir erzwingen?
8 Antworten
Eine Forderung einer Fällung ist sehr unwahrscheinlich.
Aber er kann sehr wohl verlangen, dass der Baum so gestutzt wird, dass keine Nadeln mehr in seinen Garten fallen.
Oder er dich durchaus auffordern darf, dass du etwas unternehmen musst, damit keine Nadeln mehr in seinen Garten fallen (z. B.: vielleicht eine Plane an die Enden der Äste befestigen, und die Plane verläuft über den Zaun in Richtung deines Gartens; also eine Rutsche für die Nadeln in deinen Garten rein.)
Ich kenne das Recht in Österreich nicht.
In Deutschland höchst wahrscheinlich keine Chance, dass dich dein Nachbar zwingen kann.
In Deutschland ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.Meist heißt es dass ein Baum der höher als 4m ist mehr als 4 m. von der Grundstücksgrenze entfernt sein muss. Bei 2 m. 2 m. entfernt. Also wäre der Baum illegal.
Der Nachbar hat dies aber bislang geduldet und die Frist zur Aufforderung der Fällung wird vermutlich abgelaufen sein.
Wenn der Baum zusätzlich an einer Landstraße steht könnte es sein, dass dieser ebenfalls geschützt ist.
Vermutlich wird es nicht all zu sehr unterschiedlich bei euch sein.
für DE habe ich das hier gefunden: https://www.mz-web.de/wirtschaft/finanzen/recht/wann-muss-der-nachbar-seinen-baum-faellen-oder-schneiden-sote-22367662
und für A scheint das hier zu gelten: http://www.heute.at/life/wohnen/story/Muss-der-Nachbar-seine-Baeume-schneiden--46772790
Nur wegen den Nadeln nicht. Wenn jetzt auch noch so Sachen wie Lichtentzug, Gefährdung durch Äste oder Schäden aufgrund des Baums dazukommen, dann kann es sein, dass du den Baum zumindest stutzen musst.
Ich würde dir raten in aller Ruhe mit deinem Nachbar zu reden. Es lässt sich sicher ein Kompromiss finden, den Nachbarschaftsstreit ist für keinen angenehm.
Ich kann Dir nur die Rechtslage für Deutschland nennen. Bei uns ist es so, dass dieser Grund (Nadeln befinden sich auch auf Nachbargrundstück) allein keines-falls ausreicht, um eine Fällung durchsetzen zu können. Es müssten noch weitere Gründe hinzu kommen wie eine vom Baum ausgehende Gefahr oder eine nach-weisbare Beschädigung zum Beispiel durch das Wurzelwerks an Kanalisation, Trinkwasserleitung etc.