Ich versuche mal kurz meine Situation zu schildern. Vor einem Jahr zog ich in eine neue Wohnung nach ein paar Monaten bemerkte ich Schimmel in der Wohnung. Sofort meldete ich dies meiner Vermieterin die bis heute dagegen nichts unternahm, mit viel schriftlichen E-Mail Verkehr schrieb sie mir das der Vormieter ein falsches Lüftungsverhalten hatte. Nun möchte ich ausziehen und muss eine Mietschuldenfeiheitserklärung bei dem neuen Vermieter abgeben, meine Vermieterin schrieb da rein das Ich gegebenenfalls ein falsches Lüftungsverhalten habe. Darf sie das da reinschreiben weil bis heute von ihrer Seite nicht nachweisbar ist das ich daran schuld hätte. Kann ich verlangen das sie das Formular neu ausfüllt ohne diesen Verdacht.