Kurz zur konkreten Situation:
- Ich wohne alleine zur Miete, ohne Bezüge vom Amt o.Ä., ganz durchschnittlich.
- Eine Freundin (nicht partnerschaftlich, nur befreundet) wurde aus ihrer Wohnung geworfen
- Sie bezieht ALG II, hat ein Kind
- Bis 1. Oktober wird sie bei mir wohnen, hat dann wieder eine eigene Wohnung
- Sie hat ein eigenes Zimmer für sich und das Kind
- Mein Vermieter ist informiert und einverstanden
Mir sind folgende Dinge unklar:
Damit sie weiterhin Bezüge vom Jobcenter bekommt, braucht sie ja einen Wohnsitz. Der Zeitraum, in dem sie bei mir wohnt sind noch etwa 6 Wochen. Sie wird sich dann wohl im Einwohnermeldeamt ummelden müssen, wofür sie einen Mietvertrag braucht.
Darf ich als Mieter einfach einen Untermietvertrag aufsetzen, den sie dann dort vorzeigt oder muss das der Eigentümer machen?
Was sagt das Jobcenter dazu? Ich will ja eigentlich kein Geld dafür haben, wird das dann ein komisches Bedarfsgemeinschafts Wirr-Warr, bei dem ich am Ende noch einen Haufen Kohle für Unterhalt (o.Ä) draufzahlen muss?
Gibt es für solche Übergangssituationen evtl. besondere Regelungen was die Meldepflicht und ALG betrifft? Wie nennt man sowas auf Behördendeutsch?