DHL Päckchen versandt (für Ebay verkauf) leider vergessen mit Einschreiben zu schicken und daher keine Sendungsverfolgung. Käufer sagt wäre nicht erhalten?

8 Antworten

Ich habe mir eine Nummer notiert die auf dem Beleg stand (ganz oben).

Die Belegnummer über den Bezug von Postwertzeichen ("Briefmarken") wäre hier völlig irrelevant.

DHL Päckchen versandt (für Ebay verkauf) leider vergessen mit Einschreiben zu schicken

Handelt es sich um ein DHL-Päckchen international? Im Inland ist dies nämlich garnicht möglich :-O

Der Käufer ist so dreist

... selbst wenn dem so wäre, ...

und behauptet das die Ware nicht angekommen sei und hat daher sein Geld von Paypal zurück bekommen.

Bei vereinbartem Versendungskauf n. § 447 BGB hast du als Schickschuldner zu beweisen, die Sendung aufgegeben zu haben. Dann und nur dann geht das Risiko des Verlusts auf den K über.

Das gelingt dir regelm. und insbes. bei der bezahlart paypal nur dann, wenn du einen Einlieferungsbeleg vorweisen kannst.

Andernfalls erstattet paypal dem K tatsächlich sein Geld, wenn er nicht erhaltenen Artikel anzeigt und damit Käuferschutz geltend macht.

Was Kann ich Tun um mein Geld zu bekommen ?

In diesem Fall garnichts. Dein Geld - und vmtl. die Ware auch - siehst du nie wieder :-(

In der Zukunft nur sendungsverfolgbaren Versand mit Einlieferungsbeleg anbieten, etwa als Brief PRIO, Brief-Einwurfeinschreiben, Hermes-Päckchen oder DHL-Paket und genau so vornehmen :-)

G imager761


heurekaforyou  02.06.2018, 03:49

Leider weiß ich nicht wie du du zu deiner Meinung gekommen bist.

Die Fallbewertung ist allerdings völlig falsch und wirklich nicht als Experten-Rat in Fragen zum Vertrags- bzw. Kaufrecht geeignet.

Ausführliche Beschreibung der tatsächlichen Rechtsverhältnisse findest du in meiner Beantwortung der Frage.

Nimm's nicht als Vorwurf - sondern als Hinwseis & Vorschlag sich noch einmal das Kaufrecht anzusehen.

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imager761  02.06.2018, 08:30
@heurekaforyou
Ausführliche Beschreibung der tatsächlichen Rechtsverhältnisse findest du in meiner Beantwortung der Frage.

Nur scheinbar, denn die Quantität deiner Beiträge steht in eklatantem Mißverhältnis zu ihrer Qualität. Oder: Die kann jeder Ratsuchende komplett in die Tonne treten.

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MiaSidewinder  01.06.2018, 22:14

So weit ich weiß, kann man bei DHL einen Nachforschungsantrag auch für Sendungen ohne Trackingnummer stellen (?)

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imager761  02.06.2018, 12:40
@MiaSidewinder

Stimmt, was du meinst ist, ist eine Fahnundung nach verschwundenen oder unzuzstellbaren Sendungen. Diesen Nachforschungsauftrag kann man auch für Briefe und Päckchen stellen.

Das macht aber erstens nur Sinn wenn man vermutet, das es bei der Behandlung in einem Verteilzentrum verlorenging, in Absender und Anschrift beschädigt oder unleserlich wäre. Diese Sendungen werden beim Reinigen der Bänder und Maschinen hoffentlich gefunden oder nach Marburg zum Adressmanagement geschickt. Beschreibt man als Versender Sendung und Inhalt genau, bekommt man es in dem Fall zurück, weil derartige sog. unanbringbare Sendungen 4 Wochen dafür aufbewahrt werden.

Es wäre hingegen zweckfrei, wenn ein Langfinger es an sich nahm oder der unterbezahlte Zusteller eine unleserliche Sendung einfach in den Müll wirft, um sich unbezahlte Arbeit vom Hals zu schaffen.

Und hindert den Empfänger nicht daran, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Frist zur Erfüllung (Lieferung) vom Kaufvertrag zurückzutreten und seinen Kaufpreis einschl. Versand zurückzufordern bzw. paypal zu melden, wie hier geschehen.

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Du kannst einen Nachforschungsantrag stellen und aus deinem Fehler lernen.

Der Beleg bringt dir nichts, der belegt nur, dass du eine Marke für das Päckchen gekauft hast. Nicht, dass es verschickt wurde und auch nicht zur Verfolgung.

Ich finde es eher dreist, dass du dem Käufer gleich etwas unterstellst. Es kann nun mal wirklich passieren, dass Päckchen verloren gehen. Denk nächstes mal an die Sendungsverfolgung, anstatt fremde Leute zu beschuldigen.


heurekaforyou  02.06.2018, 04:19

WIE KOMMST DU DAZU DEM VERKÄUFER VORWÜRFE ZU MACHEN??

Du solltest dich lieber zunächst einmal mit den rechtlichen Bestimmungen vertraut machen, bevor du haltlose Beschuldigungen verteilst.

Du schreibst: Du kannst einen Nachforschungsantrag stellen und aus deinem Fehler lernen.

Ich frage dich: Welche Fehler hat der Verkäufer begangen, aus den er nun lernen soll?

Du schreibst: Der Beleg bringt dir nichts,.......

Ich frage dich: Was muss der Beleg dem Verkäufer überhaupt bringen? Es ist Aufgabe und Verantwortung des Käufers sind darum zu kümmern, wie seine Ware geliefert wird. Der Verkäufer handelt auf Verlangen des Käufers. Was das genau heißt, kannst du in § 447 BGB nachlesen oder in meiner Antwort auf die Frage.

Du schreibst: Ich finde es eher dreist, dass du dem Käufer gleich etwas unterstellst.

Ich frage dich: Woraus schließt du überhaupt, dass der Verkäufer dem Käufer etwas unterstellt? Der Verkäufer beschreibt in seiner Frage lediglich den Sachverhalt. Was ist daran dreist?? Ich konnte mit keiner Silbe erkennen, dass der Verkäufer glaubt, dass der Käufer lügt. Ist es nicht eher vom Käufer dreist, einfach den Kaufpreis zurück zu fordern, ohne abzuwarten was ein Nachforschungsantrag möglicherweise bringt., Ist es nicht dreist dem Verkäufer sein Geld zu verweigern ohne jegliche Anspruchsgrundlage? Die fehlt nämlich komplett.

Du schreibst: Es kann nun mal wirklich passieren, dass Päckchen verloren gehen.

Ich sage: Das ist völlig richtig. Ein Grund mehr, dass die Rückbuchung über PayPal vom Käufer sofort vorgenommen wurde. Das Recht dazu hat er nämlich überhaupt nicht. Im Übrigen heißt die Rückbuch auf das Konto des Käufers, lediglich dass die Kaufsache nicht bezahlt wurde. Hoffentlich ist die Kohle auch noch vorhanden wenn der Mahnbescheid im Briefkasten liegt. Dann hat der Käufer nämlich nur noch 14 Tage um seine Schulden zu bezahlen!

Du forderst: Denk nächstes mal an die Sendungsverfolgung, anstatt fremde Leute zu beschuldigen.

Fakt ist: Nicht der Verkäufer muss sich über die Angelegenheiten des Käufers kümmern. Der Käufer selbst ist dafür verantwortlich.

Dein Ratschlag: .......anstatt fremde Leute zu beschuldigen.

Dieser Tipp passt wohl auf niemanden besser, als auf dich selber.

Nachdem jetzt wohl klar gestellt wurde, dass du dich in deiner Auslassung gegen den Verkäufer geirrt hast, wäre es vielleicht an der Zeit deine eigenen Empfehlungen einmal umzusetzen und dich bei dem Verkäufer zu entschuldigen - was meinst du?

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imager761  01.06.2018, 21:24
Seine Rezensionen Sprechen da leider gegen Ihn.

Auch, und selbst mit dieser Erkenntnis fällst du auf die Masche rein, nichtsendungsverfolgbaren Versand und paypal zu akzeptieren?

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Friendness 
Beitragsersteller
 01.06.2018, 16:46

Seine Rezensionen Sprechen da leider gegen Ihn.

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MiaSidewinder  01.06.2018, 16:47
@Friendness

Na dann bist du erst recht selbst schuld, wenn du ihn schon durch die Rezensionen zweifelhaft findest, und trotzdem unversichert an ihn schickst.

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LEIDER SIND DIE MEISTEN BISHER GEGEBENEN ANTWORTEN GANZ ODER TEILWEISE FALSCH!

Offensichtlich kann (sollte) sich der Fragende auch nicht auf das Qualitätsmerkmal: "Community-Experte Recht" verlassen.

Ich weiß nicht woher der Rechts-Experte imager761 sein Wissen bezieht. Mit den rechtlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag gem. § 433 BGB, hat diese Experten-Bewertung deiner Frage jedenfalls gar nichts zu tun.

Leider irrt sich der Experte gleich mehrfach ganz gewaltig.

Der Experte schreibt: Die Belegnummer über den Bezug von Postwertzeichen ("Briefmarken") wäre hier völlig irrelevant.

Gut zu wissen: Logistisch werden Päckchen bei der Einlieferung nicht anders behandelt als Pakete. Das heißt: Auch Päckchen erhalten bei Einlieferung einen ID-Strichcode. Denn nur so ist es möglich, dass bei der mehrfachen Soetierung in unterschiedlichen Logistikzentren, das Päckchen am Ende im Zustellerauto von DHL und nicht im Postsack des Postboten landet.

Der Experte schreibt: Handelt es sich um ein DHL-Päckchen international? Im Inland ist dies nämlich garnicht möglich.

Gut zu wissen: Beim internationalen Päckchenversand gibt es automatisch einen Sendungsnachweis.

Der Experte behauptet: Bei vereinbartem Versendungskauf n. § 447 BGB hast du als Schickschuldner zu beweisen, die Sendung aufgegeben zu haben. Dann und nur dann geht das Risiko des Verlusts auf den K über.

VOLLKOMMEN FALSCH LIEBER EXPERTE

Beim sog. Versendungskauf (Geschäfte unter Privatleuten) handelt der Verkäufer auf Verlangen des Käufers.

Warum der Experte seine sowieso falsche Aussage auch noch untermauert:

Dann und nur dann geht das Risiko des Verlusts auf den K über.

ist für mich absolut nicht nachvollziehbar!

§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Mal einfach erklärt:

Für den Käufer besteht eine sog. "Holschuld"! Kann oder will er die Kaufsache nicht persönlich abholen, handelt der Verkäufer auf verlangen des Käufers, wenn er die Ware verschickt.

RICHTIG IST: Zweck von § 447 ist es, den Verkäufer von Risiken des Transportes freizustellen, den er nach dem Kaufvertrag nicht schuldet.

Gut zu wissen: Diese Gefahrübertragung gilt jedoch nicht beim Verbrauchsgüterkauf, § 447 II BGB Geschäfte zwischen Unternehmer und Verbraucher) Hier trägt IMMER! der Händler das Versandrisiko!!

Gut zu wissen: Und selbstverständlich musst du auch nichts beweisen!

Es liegt einzig und allein in der Verantwortung des Käufers, sich mit den Versandarten für seine Ware zu beschäftigen.

Du als Käufer haftest allerdings, wenn der Käufer einen Sendungsnachweis verlangt, für die Versandart bezahlt hat und du trotzdem ohne verschickst. Oder wenn die Ware aufgrund unzureichender Umverpackung beschädigt wurde.

Tipp: Auch wenn du nicht für den Verlust haftest, bist du Vertragspartner von DHL und solltest einen Nachforschungsantrag stellen. Das geht einfach per Online-Formular. Und hier kommt dein Beleg wieder ins Spiel. Hier ist das genaue Datum, sowie die Uhrzeit der Einlieferung dokumentiert.

Gut zu wissen: Die wenigsten Sendungen gehen tatsächlich verloren oder werden geklaut. Sie kommen beim Empfänger an. Oft leider wesentlich später als gehofft.

Beim Päckchenversand geht es einfach um die große Porto-Abzocke, die DHL nicht aufgeben möchten. Aber das ist ein anderes Thema.

Der Experte antwortet auf deine Frage: "Was kann ich machen um mein Geld zurückzubekommen"

Der Experte schreibt Folgendes:In diesem Fall garnichts.

VÖLLIG FALSCH!

PayPal ist ein Bezahldienst - der selbstverständlich nicht in der Lage ist, das deutsche Vertragsrecht auszuhebeln oder durch eigene AGB zu umgehen.

Mal einfach erklärt: Wer PayPal nutzt akzeptiert die PayPal-Nutzungsbestimmungen. Nach diesen Bestimmungen kann PayPal das Geld an den Käufer zurück überweisen. PayPal entscheidet jedoch aufgrund seiner Bestimmungen und nicht aufgrund deutscher Gesetze.

Stell dir PayPal als Schützenverein vor. Nach den Vereinsregeln bist du verpflichtet ein grünes Sakko zu tragen - unabhängig ob es es modisch oder grottenhäßlich findest.

Das bedeutet jedoch nicht, dass der Verein deine Grundrecht auf freie Kleidungsauswahl beschneiden kann (darf).

PayPal ist NICHT Vertragspartner beim Kaufvertrag. Und jeder der die Entscheids-E-Mail von PayPal aufmerksam liest findet auch den Hinweis darüber das die Rechte aus dem Kaufvertrag von der PayPal Entscheidung nicht berührt werden. Das Gleiche gilt für eBay & Co.

Mit genau dieser Frage hat sich letztes Jahr auch der BGH beschäftigt und Folgendes klargestellt:

Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut Kaufpreiszahlung verlangen

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=80112&pos=0&anz=187

BGH: Klagen trotz Paypal-Käuferschutzes möglich

Der Experte schreibt: Dein Geld - und vmtl. die Ware auch - siehst du nie wieder :-(

Fakt ist: Die Ware muss der Verkäufer auch nicht wiedersehen. Schließlich hat er sie verkauft.

Allerdings hat der Verkäufer einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der Kaufsache durch den Käufer.

Gut zu wissen: Der geschuldete Kaufpreis lässt sich notfalls über ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren ganz einfach und ohne Anwalt und ohne Gerichtsverhandlung eintreiben.

Bisher habe ist mir jedoch noch kein einziger Fall bekannt, in dem es der Käufer darauf ankommen ließ. Auch nicht lange vor der BGH-Entscheidung!

Schlussbemerkung des Experten: In der Zukunft nur sendungsverfolgbaren Versand mit Einlieferungsbeleg anbieten, etwa als Brief PRIO, Brief-Einwurfeinschreiben, Hermes-Päckchen oder DHL-Paket und genau so vornehmen :-)

Gut zu wissen: Dem Käufer eine Versandart mit Sendungsnachweis anbieten und über das Versandrisiko informieren, kannst du natürlich machen. Eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht für dich jedoch auch weiterhin nicht.

Die rechtlichen Bestimmungen zum Versendungskauf sind unmissverständlich.

Fazit: Wer Verträge schließt muss sich auch darüber im Klaren sein, auf was er sich einlässt. Ist er das nicht, muss er im Streitfall eben die rechtlichen Konsequenzen tragen.

So sieht im Großen und Ganzen die tatsächliche Rechtslage aus:

  • Das Versandrisiko geht auf den Käufer über, sobald der Käufer die Sendung an ein Versandunternehmen übergeben hat.
  • Beim Versendungskauf handelt der Verkäufer auf Verlangen des Käufers.
  • Du bist nicht verpflichtet den Versand nachzuweisen.
  • PayPal- Nutzungsbestimmungen ersetzen nicht das deutsche Vertragsrecht.
  • Du hast einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der Kaufsache
  • Deine Ansprüche gegen den Käufer lassen sich einfach und unkompliziert geltend machen. In der Regel hat der Käufer auch ein Einsehen, sobald er die rechtlichen Bestimmungen kennt.

Wie es zu dieser Experten-Meinung gekommen ist, kann ich dir nicht sagen. Rechtlich korrekt oder belegbar sind diese Information jedenfalls nicht.

Noch Fragen - Einfach fragen!


imager761  02.06.2018, 08:25
VÖLLIG FALSCH! PayPal ist ein Bezahldienst - der selbstverständlich nicht in der Lage ist, das deutsche Vertragsrecht auszuhebeln oder durch eigene AGB zu umgehen.

Nichts anderes habe ich behauptet und selbst paypal erklärt in seinen AGB neuester Fassung ausdrücklich, der Käuferschutz berühre "die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen Käufer und Verkäufer nicht" und sei "separat von diesen zu betrachten".

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=80112&pos=0&anz=187

Vielleicht solltest du das Urteil mal lesen, bevor du irgenwelchen rechtsirrgen Blödsinn darüber verbreitest?

Im ersten Fall (Artikel nicht erhalten) handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf zwischen Unternhemer und Verbraucher. Der ist hier überhaupt nicht anwendbar.

Im zweiten Fall wurde der Anspruch wg. abweichender Beschaffenheit sogar verneint, was hier aber genausowenig vorliegt.

Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut Kaufpreiszahlung verlangen

Nein, kann er hier nicht, weil der Privatkäufer wg. Nichterhalt n. § 433 I BGB Kaufvertragsrücktritt und damit Kaufpreiserstattung nebst Schadensersatz beanspruchen darf, § 323 BGB u. a. Mit paypal bekommt er sein Geld nur porblemloser, ohne vorschüssig Klage führen zu müssen, die ihm erst in Monaten seinen Anspruch nebst Kostenfestsetzungsbeschluss zubilligt.

Getretener Quark wird breit, nicht stark. Und wenn du unverdrossen das Gegenteil behauptest: Ein Kaufpreisanspruch des VK als Privatverkäufer bestünde nur dann, wenn er bei vereinbartem Versendungskauf Aufgabe der Ware und damit Haftungsübergang auf den K n. § 447 BGB beweisen könnte.

Und auch wenn du es nie kapieren wirst, versuche ich es erneut: Als Schickschuldner n. § 269 III BGB obliegt ihm genau diese Beweisführung, ohne den sein Anspruch vor Gericht sang- und klanglos untergeht.

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imager761  02.06.2018, 07:39
Leider irrt sich der Experte gleich mehrfach ganz gewaltig.

Nur scheinbar. Copy & paste von Netzfundstellen ersetzen keine Sachkenntnis. Deine allesamt hanebüchenen Ansichten entbehren jeder Grundlage.

Logistisch werden Päckchen bei der Einlieferung nicht anders behandelt als Pakete. Das heißt: Auch Päckchen erhalten bei Einlieferung einen ID-Strichcode.

Falsch. Päckchen werden frankiert und wie Briefsendungen behandel., Nur Pakete oder Einschreiben erhalten eine individuelle Sendungsnummer, die sie nachverfolgbar macht.

Was du meinst, sind die floureszierenden rosafarbigen Striche. Darin codiert ist die Adresse, an die der Brief ausgeliefert werden soll. Mit Hilfe des Strichcodes ist eine weitgehend automatisierte Verteilung und Weiterleitung der Postsendungen möglich. Da sie erst im Verteilzentrum aufgedruckt werden, hat der Versender darüber keine Kenntnis noch identifizieren sie die Sendung :-O.

Für den Käufer besteht eine sog. "Holschuld"!

Falsch. Ist Versand vereinbart, ist der Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Ware an den Käufer zu senden.

Hierbei handelt es sich um eine Schickschuld, denn der VK hat die Ware dem Gläubiger zu schicken.

Hierzu hat der Schuldner den Transporteur auszuwählen und die Sache dem Transportpersonal zu übergeben. Damit und nur damit hat der Schuldner alles erforderlich für die Schickschuld getan und der Gefahrübergang einschl. Beschädigung und Verlust geht auf den K über, der diese Vereinbarung einging.

Abweichende Regelungen eines Verbrauchsgüterkaufs zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher liegen hier nicht vor und müssen nicht erläutert werden :-O

Allerdings hat der Verkäufer einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der Kaufsache durch den Käufer.

Falsch: Vielmehr kann der K wg. Nichterfüllung der geschuldeten Versendung n. § 433 I 1 BGB vom Kaufvertrg zurücktreten und Schadensersatz n. §§ 323, 280ff. BGB beanspruchen. Ist paypal vereinbart, Nichterhalt eines Artikels und damit entsprechenden Kauferschutz in Anspruch nehmen, den der VM mit dieser Bezahlart als vereinbart anerkannt hat.

Das Versandrisiko geht auf den Käufer über, sobald der Käufer die Sendung an ein Versandunternehmen übergeben hat.

Eben, und gerade diesen Nachweis kann er nicht erbringen.

Beim Versendungskauf handelt der Verkäufer auf Verlangen des Käufers.

Falsch: Versandoption ist Bestandteil des Angebots und gilt beim Zustandekommen des Kaufvertrags als beiderseits vereinbart.

Du bist nicht verpflichtet den Versand nachzuweisen.

Falsch: Versendungskauf ist Schickschuld. Denn entsprechend der gesetzlichen Wertung des § 269 III BGB liegt eine Schickschuld vor, wenn Versand angeboten und damit vereinbart wurde.

Im Rahmen dieses Versendungskaufs hat sich der VK zum Abschluss eines entsprechenden Beförderungsvertrages sowie zur Übergabe der Sache an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person verpflichtet. Nur damit hätte er seiner Hauptleistungspflicht zur Übergabe der verkauften Sache entsprochen, das Risiko eines etwaigen Unterganges wäre gem. § 447 I BGB auf den Käufer übergegangen.

Beweisbelastet für die ordnungsgemäße Übergabe der verkauften Sache an den Beförderer ist allerdings der VK, der diesen Nachweis führen können muss.

Wie es zu dieser Experten-Meinung gekommen ist, kann ich dir nicht sagen.

Jeder andere, der diese zielführenden wie belastbaren Ausführungen zu Versendungskauf, Schickschuld und Schadensersatzansprüchen des K bei Nichterfüllung des Kaufvertrges lesen konnte, kann es dir ebengleich veruchen zu erklären.

Deine unverkennbare Ahnungslosigkeit im Kaufvertragsrecht wird leider nur von deiner Beratungsresistenz übertoffen: Du behauptest bei jeder ähnlichen Fragestellung unverdrossen hanebüchen rechtsirrigen Unsinn, von Päckchen, die wie Pakete sein sollen, Strichcodes, die Aufgabe hergeben, Holschuld bei Versendungskauf unter Privat, Kaufpreisanspruch des VK usw., dass sich einem Sachkundigen jedesmal die Fußnägel aufrollen.

Damit muss man in einem nicht moderierten Forum leider leben nund es den Nutzer überlassen, die Inhalte zu bewerten.

Ich bin mir sicher, hier lacht sich mancher schlapp wenn er liest, das ausgerechnt du mir vorwirfst, "nicht als Experten-Rat in Fragen zum Vertrags- bzw. Kaufrecht geeignet" zu sein.

G imager761

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heurekaforyou  02.06.2018, 10:21
@imager761

Lachen ist gesund. Inwieweit deine Beleidigungen witzig sind muss wohl jeder für sich entscheiden.

Hoffentlich ist es am Ende nicht deine Überheblichkeit - die zur Belustigung des Lesers führt.

Ich habe mir die Mühe gemacht und erkläre dir auch gerne noch was eine Schickschuld im Sinne des Gesetzgebers beim Versendungskauf überhaupt bedeutet.

Ich habe dir Informationen aus dem eBay-Rechtsportal bessorgt. Und ich habe dir den unmittelbaren Vergleich zwischen Verbrauchsgüterkauf und Versendungskauf ermöglicht.

FAKTEN STATT FANTASIE

Haben die Parteien durch den Vertrag eine sog. Schickschuld vereinbart, dann ist der Schuldner (Verkäufer) verpflichtet dem Gläubiger (Käufer) die Sache zu schicken.

Der Ort der Leistungshandlung (Erfüllungsort) und der Ort des Leistungserfolgs (Erfolgsort) können unterschiedlich sein.

Dies ist beim Versendungskauf (Geschäfte unter Privatleuten) der Fall.

Hierzu hat der Schuldner (Verkäufer) den Frachtführer auszuwählen und die Sache dem Transportpersonal (z.B. Post, Spediteur) zu übergeben (tatsächliche Leistungshandlung). Damit hat der Schuldner (Verkäufer) alles erforderlich für die Schickschuld getan. Der Schuldner (Verkäufer) muss nicht zum Gläubiger (Käufer) kommen. Bei einer Schickschuld schuldet der Schuldner (Verkäufer) gegenüber dem Gläubiger nicht die Anlieferung beim Gläubiger (Käufer), sondern lediglich das Schicken an den Gläubiger (Käufer).

Beispiel: Ein Versendungskauf liegt vor, wenn der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet (§ 447 BGB). Mit Erfüllungsort ist der Ort der Leistungshandlung (Versendung) gemeint. Er liegt beim Verkäufer. Von dort versendet er die geschuldete Ware. Dort erbringt (erfüllt) der Schuldner seine Leistungshandlung. Mit der Versendung der bestellten Ware an den Wohnort des Käufers hat der Verkäufer den Vertrag noch nicht vollständig erfüllt. Die Vertragserfüllung (Leistungserfolg) tritt beim Käufer mit der Sachübergabe und Eigentumsverschaffung ein. Der Erfolgsort liegt beim Käufer. Da die Versendung der Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erfolgt, geht die Transportgefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Beförderer ausgeliefert hat (§ 447 BGB) Die Kosten der Versendung hat der Käufer zu tragen (§ 448 BGB)

eBay-Rechtsportal Rechtliche Informationen für Käufer Was gilt, wenn die Ware beim Versand verloren geht? Kauf von einem privaten Verkäufer

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).

Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde.

Beim Kauf von einem privaten Verkäufer bietet es sich daher gerade bei höherpreisigen Artikeln an, eine versicherte Versandart zu wählen. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der Verkäufer eine solche Versandart anbietet oder fragen sie vor dem Kauf direkt beim Verkäufer nach. Klären Sie mit dem Verkäufer unbedingt, um welche Art des versicherten Versands es sich handeln soll.

Wurde eine bestimmte Versendungsart vereinbart und weicht der Verkäufer von dieser Vereinbarung ohne dringenden Grund ab, steht Ihnen im Schadensfalle unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zu (§ 447 Abs. 2 BGB). Dieser umfasst den gesamten Schaden, der durch die abweichende Versendungsart entstanden ist (z.B. Kosten einer Ersatzbeschaffung).

Unabhängig von der gewählten Versandart stehen Ihnen unter Umständen (Schadensersatz-)Ansprüche gegen das Transportunternehmen zu (§§ 421, 425 HGB), wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht oder beschädigt wird. Dies gilt in der Regel nur dann, wenn dem Transporteur ein Verschulden nachzuweisen ist. Dies wird in der Praxis allerdings häufig nicht möglich sein.

(Quelle: eBay)

Wenn du die Zusammenhänge nicht begreifst oder nachvollziehen kann, tut es mir leid.

Aber wenn du nicht lesen kannst, dass dort steht. „Für den Verkäufer besteht eine Nachweispflicht“ Oder: „Der Verkäufer muss den Versand belegen können“.

Dann musst du das einfach mal akzeptieren, anstatt ständig das Gegenteil zu behaupten.

TIPP: Vergleich doch einfach mal die §§ 446 & 447 BGB

Gefahrübergang der Kaufsache.

§ 446 (Verbrauchsgüterkauf)

Dort heißt es: Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.

Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzung und er trägt die Lasten der Sache…..

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imager761  02.06.2018, 13:16
@heurekaforyou
Wenn du die Zusammenhänge nicht begreifst oder nachvollziehen kann, tut es mir leid.

Ist es dir nicht langsam peinlich, wie du dich mit deinem Nichtwissen blamierst?

Wie unbedarft muss man eigentlich sein zu behaupten, dass hier ein Verbrauchsgüterkauf n. § 466 BGB zwischen einem gewerbl. Händler und einem Privatkäufer vorliegen soll?

Mit welcher suboptimalen Auffassungsgabe ausgestattet, um nicht zu verstehen, das es sich hierbei um einen Versendungskauf n. § 447 BGB handelt, bei den richtigerwesie auch erst mit der Übergabe (!) der Sendung an Deutsche Post bzw. DHL die Gefahr des Untergangs auf den K und damit ein Kaufpreisanspruch des VK besteht?

Dass der VK Aufgabe der Sendung Im Zweifel glaubhaft darlegen, gar beweisen muss, was er ohne Einlieferungsbeleg halt nicht hinreichend kann, bezweifelt nicht einmal der Fragesteller selbst, der seinen Fehler einsieht.

Das hat er dir voraus - deine Netzfundstllen, ob BGH oder ebay-Rechtsportal, die du nicht einmal ansatzweise selbst verstehst und völlig undifferenziert ohne Bezug zur Fallschilderung im Gänze einkopierst, besagen genau dasselbe was ich dir veruche zu erklären wenn denn wüßte, was hier zutreffen wäre.

Gegen Dummheit känpfe ich nicht. Deine Ignoranz der Sach- und Rechtslage wird nur nich von deiner Überheblichkeit und Beratungsresistenz übertroffen, geschenkt.

Jeder außer dir hat verstanden, was hier Sache ist - ich füttere keine Trolle.

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Was Kann ich Tun um mein Geld zu bekommen ?

Gar nichts. Du hast paypal angeboten und damit deren AGB akzeptiert. Dagegen kannst du nicht vorgehen.

Beim nächsten Mal würde ich kein paypal anbieten (wozu auch? es bietet für den Verkäufer nur Nachteile. Nachzulesen ebenfalls in den AGB) und nur als Paket verschicken. Der Käufer zahlt doch die Versandkosten.


WosIsLos  02.06.2018, 09:26

Auf PayPal zu verzichten, schränkt aber auch den Kreis potentieller Käufer ein.

Seit Anbeginn PayPal hatte ich noch kein einziges Problem mit einem Käufer.

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ronnyarmin  02.06.2018, 13:27
@WosIsLos

Dann hast du bisher Glück gehabt.

Ob du ohne paypal wirklich weniger Käufer hast? Wie soll man das feststellen können?

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Rechtlich gesehen ist der Käufer nach Absendung der Lieferung für den Versand verantwortlich.

Wenn Paypal ihm das schon gegeben hat ist es schon zu spät.

Mario


heurekaforyou  02.06.2018, 04:22

Hallo Mario,

Mit deiner Aussage zum Versandrisiko hast du vollkommen Recht.

Deine Überlegung zu PayPal dagegen trifft nicht zu (wird oft angenommen) Warum das so ist kannst du dir bei Interesse einmal in meiner Beantwortung der Frage ansehen.

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vogerlsalat  01.06.2018, 23:23
Rechtlich gesehen ist der Käufer nach Absendung der Lieferung für den Versand verantwortlich.

Aus diesem Grund bist du bei PayPal als Verkäufer auch verpflichtet versichert zu versenden.

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heurekaforyou  02.06.2018, 04:26
@vogerlsalat

Das PayPal entgegen der gesetzlichen Bestimmungen beim Versendungskauf auch private Verkäufer wie Unternehmer behandelt und Sendungsnachweise verlangt ist aufgrund der PayPal Nutzungsbestimmungen zwar zulässig, doch auf die Rechtsansprüche des Verkäufers haben die PayPal-Bestimmungen keinen Einfluss.

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