Leichte Körperverletzung durch Notwehr, bin ich im Recht?

Guten Tag,

ich möchte euch gerne eine Situation schildern die vor einige Wochen passiert ist.

Ich war mit einigen Freunden auf einer Kirmes, wir haben gefeiert und hatten ziemlich gute Laune, an dem Abend fiel mir eine Gruppe von Jugendlichen auf die betrunken war und andere Leute angepöbelt hat(beleidigungen etc) Nach der Feier machte ich mich mit 2 Kollegen auf den Weg Nachhause, auf dem Weg begegneten wir der Gruppe die uns schon an dem Abend sehr aggressiv und nach Stress aus war auf..Nun passierte folgendes, vor ab wir waren zu 3 und die eine Gruppe von mindestens 10 Personen, also mein Kollege wurde beim vorbeigehen angerempelt darauf hin drehte sich mein Kollege um und fragte ob die Person ein Problem habe, darauf hin kam eine antwort wie "ich fic* deine muter" , anschließend wollten wir einfach weiter gehen, aber wir waren betrunken und konnte bei so einer Antwort nicut einfach weiter gehen, weil man unter Alkohol ganz anders reagiert, gleich danach kamen sprüche von den Kollegen der person wie (ihr hurenshne wir stecjen euch ab usw) Ich ging zu der Person(OPFER/hat mich angezeigt komme noch dazu) Und ich wollte es erstmal mit reden klären, nun stand ich vor der Person und diese fing an mch weiter zu beleidigen und in dem moment gingen auch die anderen Freunde des Opfers auf mich zu, als icu dann von einem seiner Kollegen geschubbst wurde und aucz von ihm konnte ich mich schnell wehren indem ich ihm mit meinem Ellenbogen in diese nase geschlagen habe, meine 2 freunde konnten noch ein pasr von den in dem moment von mir weggschubsen, so nun sah ich wie das opfer sich an die nase hielt und nach hinten ging die freunde von der Person waren auch erstmal nur auf ihn konzentriert somit gingen wir weg da nur noch mejr schreie aus der menge kamen wie(wir kriegen euch und schöagen euch tod usw) Sprich ich wurde beleidigt wollte es klären er wollte mich angreifen ich habe mich aus Furcht gewehrt in dem ich ihn mit einem schlag auf die nase gehauen habe, sagen wir hätte icu es nicht gemacht wäre es wahrscheinlich sehr schlimm für mich ausgegangrn.. und jetzt wurde ich angezeigt wegen leichter Körperverletzung stehe ich in der Situation im recht?

Freundschaft, Recht, Psychologie, Liebe und Beziehung, Notwehr
Frankierten Rückumschlag beilegen?

Guten Abend.

Ich melde mich mal wieder mit ein paar kurzen Fragen. Und zwar müsste ich demnächst mal einen Brief in die Vereinigten Staaten schicken und dabei auch gleich einen frankierten Rückumschlag beilegen. Meine Fragen sind jetzt folgende:

  1. Muss ich mir für den Rückumschlag erst irgendwelche besonderen Briefmarken besorgen oder kann ich dieselben handelsüblichen deutschen Briefmarken, die ich auch auf den ersten Umschlag klebe, dafür verwenden?

  2. Falls ja, müssen die Briefmarken, mit denen ich den Rückumschlag frankiere, denselben Wert haben wie die auf dem ersten Umschlag, den ich abschicke, oder müssten die unter Umständen auch einen höheren Wert haben?

  3. Beim ersten Umschlag schreibe ich ja meine Adresse als Absender und die des Empfängers (logischerweise) als Empfänger. Auf dem Rückumschlag müsste ich ja dann meine Adresse als Empfängeradresse angeben. Muss, oder eher darf ich die Adresse des Absenders ebenfalls schon draufschreiben oder muss das derjenige selbst tun?

  4. Reicht es, wenn ich den Rückumschlag einfach einmal falte und dann in den ersten Umschlag hineinlege?

  5. Ich verschicke meinen Umschlag mit einem Luftpostaufkleber, damit der Versand schneller abläuft. Ist der Luftpostaufkleber, den ich hier in deutschen Postfilialen bekomme, international gültig und kann ich den dann auch auf den Rückumschlag kleben?

Sind doch mehr Fragen geworden, als ich dachte, aber ich hoffe, der ein oder andere kann mir trotzdem weiterhelfen. In dem Fall schon einmal danke im Voraus.

Brief, USA, Briefmarken, Recht, Post, Porto
Ausbildung/ Fernstudium neben Abitur?

Hey Leute:)

Ich hab da mal eine Frage zum Thema Fernlehrgänge... Und zwar mache ich gerade mein Abitur (ich bin in der Jahrgangsstufe 11 in RLP) und, kurz gesagt, mir ist langweilig. Ich habe einfach zu viel Zeit zur Verfügung, die ich momentan in sinnlose Spielereien stecke wie z.B. ziellos auf YouTube zu surfen (ja ich weiß, diese Einstellung ist nicht typisch für mein Alter^^). Jetzt will ich mich neben der Schule noch weiterbilden, bin allgemein ein sehr neugieriger Mensch und beruflich kann ich mich auch nicht so recht entscheiden, da mich einfach zu viele spezielle Berufe aus teils ganz verschiedenen Bereichen interessieren. Jetzt will ich, wie gesagt, meine Zeit sinnvoll nutzen und habe da an Fernlehrgänge gedacht (ich wohne in einem 1500-Seelen-Dorf in der Eifel, deswegen geht auch an Hobbys nichts Ernstes und hier gibt es eben keine Beschäftigung). Zum Beispiel beim ILS oder vergleichbaren Anbietern. Deswegen meine Frage: Kann ich, wenn ich sowohl die Zeit (dauerhaft) als auch das Geld zur Verfügung habe, und obwohl ich minderjährig bin, einen solchen Lehrgang machen und was sind die "Folgen" eines solchen Fernstudiums bzw Fernlehrganges (Also z.B. im Bezug auf Steuern jetzt und BAföG im späteren Präsenzstudium). Und die für mich wichtigste Frage: Wenn ich einen Lehrgang mache, der hier als Fernstudium bezeichnet wird, zählt dann das Präsenzstudium nach dem Abi als Erst- oder Zweitstudium?? Und nebenbei: Kann ich überhaupt ein Fernstudium machen, wenn ich weder Abitur, noch eine Berufsausbildung habe? Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir sagen könntet, was ihr zu dem Thema wisst^^

LG

Studium, Schule, Ausbildung, Recht, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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