Polizei um jmd aus die Wohnung zu schmeißen?

2 Antworten

MIt 18 ist man kein Kind mehr,und jemanden aus der Wohnung zu werfen der dort wohnt ist nicht Aufgabe der Polizei.

http://www.sueddeutsche.de/karriere/unterhalt-von-eltern-und-staat-mit-raus-aus-dem-haus-1.557722


maja0403  23.05.2018, 19:41

Mit 18 haben die Eltern aber immer noch die Unterhaltspflicht, insofern das erwachsene Kind noch einer Schul-/Berufsausbildung nachgeht, was mit 18 sehr wahrscheinlich ist.

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Nein. Nur auf den Willen der Eltern hin, denen ihr eigener Spross nicht mehr in den Kram passt, läuft das nicht.

Deine Eltern sind dir gegenüber bis zur Beendigung deiner ersten Ausbildung unterhaltspflichtig. Leisten sie den Unterhalt nicht in Naturalien, muss er in Bar erfolgen.

Lass dich vom Jugendamt beraten. Sie sind auch für junge Erwachsene bis 21 ein Ansprechparnter. Zieh aus, such dir ein schönes Plätzchen und verklag deine Eltern auf Unterhalt.

Mal sehen, ob sie dem Bumerang fangen können oder ob er ihnen um die Ohren fliegt.

Gruß S.