Muss der Ex-Partner das Geld vom Sparkonto der Tochter (gemeinsames Sorgerecht) auf dieses zurückzahlen, wenn er es ohne Zustimmung der Mutter abgehoben hat?
Mein Ex und ich sind geschieden und leben weit voneinander entfernt (500 km). Unser gemeinsamer Sohn (13) lebt bei ihm. Unsere gemeinsame Tochter (10) bei mir und hat da auch ihren Lebensmittelpunkt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, wobei unsere Kommunikation bei Null liegt. Beide Kinder haben Sparkonten auf ihren jeweiligen Namen bei einer Bank in unserer (meiner) Stadt. Die Unterlagen zu diesen Konten hat bis heute mein Ex in Verwahrung, was bisher kein Problem für mich darstellte. wir beide sind verfügungsberechtigt. Jetzt wollte er beide Konten auflösen und schickte mir die entsprechenden Unterlagen zur Unterschrift zu. Auf meine Nachfrage, weshalb diese Konten aufgelöst werden sollten und was mit den Geld geschehen soll, kam keine Antwort. Bei einer Nachfrage in der Bank stellte ich fest, dass er das Konto der Tochter leergeräumt hat, ohne dieses mit mir abzustimmen. Auf dem Konto des Sohnes befand sich noch Geld. Meine nochmalige Erfragung, wo das Geld sei und die Bitte nach Erklärung ist bis heute unbeantwortet. Unserer Tochter hat er wohl erzählt, dass er ihr das Geld nicht wegnehmen will, sondern es anders anlegen möchte, um "ein Auge drauf zu haben"! Habe ich einen Anspruch auf Rückerstattung auf das Sparkonto der Tochter? Ich hätte keine Kenntnis über das "neue" Konto und auch keine Verfügungsgewalt. Kann er ein neues Konto auf den Namen unserer Tochter anlegen ohne meine Zustimmung? Danke!
6 Antworten
Da die Konti auf den Namen der Kinder lauten gehört das Vermögen den und es darf nur zu ihrem Nutzen verwendet werden - Kindesunterhalt, Dinge des täglichen Bedarfs dürfen davon nicht bezahlt werden!
Der Bundesverband deutscher Banken in Berlin weist darauf hin, dass Eltern das Geld ihrer Kinder lediglich verwalten. Auch wenn die Bank das Geld von Sparbüchern minderjähriger Kinder an die Eltern auszahlen muss, dürfen sie das im Namen der Kinder angelegte Geld nicht für sich verwenden. ... Für Eltern bestehe die Pflicht, das Kindesvermögen zum Nutzen des Kindes zu verwahren. Daher sei es unzulässig, mit dem Geld eigene finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen, wozu auch die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern zähle.
Dein Exmann ist verpflichtet nachzuweisen was er mit dem Geld gemacht hat - und ja, Du kannst ihn auf Rückzahlung / Schadenersatz verklagen.
Interessanter Artikel / Urteile - lies mal https://www.t-online.de/leben/familie/id_70979408/sparbuch-die-ersparnisse-der-kinder-sind-fuer-eltern-tabu.html
Ohne deine Unterschrift darf er überhaupt kein neues Konto für sie aufmachen oder Wertpapiere ect.pp...ihr habt beide das Sorgerecht.
Das Geld muss er nicht zurück zahlen. Aber wenn in den Papieren nicht drinne steht das der eine ohne den Andern nix abheben darf, darf jeder von euch machen was er will. Eure Kinder sind nicht 18 u evtl hat er nen falschen Grund angegeben.
Selbstverständlich muss er das Geld zurückzahlen. Mit gar nicht so wenig Pech kann ihn das nicht nur die Vermögensorge kosten. Manche Richter finden das so unlustig, dass sie die alleinige Sorge an die Mutter vergeben.
https://www.taschengeldkonto.org/unterschriften.html
Les mal hier. Ohne dich geht gar nix
Wenn ich will kann ich ein Konto zu deiner Verfügung erstellen ohne das deine Eltern was davon mitbekommen müssten...
Dein erster Absatz ist falsch...
Jeder kann theoretisch für jeden ein Konto eröffnen, dazu braucht man keinen Erziehungsberechtigten oder die Unterschrift von diesen. Ist der Bank doch völlig egal für wen das Geld auf dem Konto gedacht ist.
Lediglich bei Abhebungen kommt dann irgendwann die Frage der Geschäftsfähigkeit auf.
Nein.
Ich habs dir in deiner Antwort belegt dass du falsch liegst..sowas.von
Ich bin ne geschiedene Mutter. Ich weiß wie das läuft
Geh du bitte woanders dein Halbwissen verbreiten
Gemeinsames sorgerecht. Gemeinsame Verfügung. Ist doch klar.
Klar... ist immer alles so einfach.
Das Sorgerecht und Bankwesen zwei unterschiedliche Rechtgrundlagen sind ist dir bekannt?
Mir ist bekannt das man den sorgerechtsbescheid vorlegen muss für sparbücher...konten...anlagen, falls man das alleinige hat, um was ohne Unterschrift machen zu können.
Wie wäre es wenn du woanders weiter dein Hlabwissen verbreitest
Wie wäre es wenn du deine Links einfach vorher selber mal liest...?
" Filialbanken , wie regionale Volksbanken oder VR Banken, erlauben die Beantragung teils auch nur mit Unterschrift eines Elternteiles."
Sicher hast du viel Erfahrung als geschiedene Mutter mit den anderen Elternteil.
Trotzdem ist es so, das der Vater auch alleine ein Konto eröffnen kann, zugunsten der Tochter.
Bei einem Taschengeldkonto ist es etws anderes, wenn die Tochter als minderjährige Zugriff hat, aber ein normales Konto bzw. ein Sparbuch braucht man nicht unbedingt die Unterschriften der Eltern. Es kommt immer auf das Konto an.
Deswegen sind eure beiden Meinungen richtig.
Das ist falsch. Da die Bank auf Schadensersatz verklagt werden und die Berechtigung Konten für Minderjährige anzulegen verlieren kann, beharren die auf beiden Unterschriften.
Ja, muss er.
Er darf es nicht einfach abheben. Hier wäre ich knallhart und würde das zur Anzeige bringen. Und ihm die Vermögenssorge bei Gericht entziehen lassen.
Du kannst Dich gerne ans Jugendamt wenden.
Die Bank hat keinen Fehler gemacht, wenn ihr beide Verfügungsberechtigt war.
ABER: das Geld gehört dem Kontoinhabenden Kind! Das Geld darf nur für dieses Kind verwendet werden, wobei Sachen tgl. Bedarf, Möbel, Schulsachen ... nicht davon beglichen werden dürfen.
Er muss also - soweit er nix anderes nachweisen kann - das Geld dem Kind zurückzahlen. Theoretisch mit Zins.
Wende Dich umgehend ans Jugendamt und lass Dich dementsprechend beraten.
Wenn es das Konto der Tochter ist, dann hast DU keinen Anspruch, sondern wenn dann IHR als Erziehungsberechtigte. Er kann einzahlen und abheben, du ebenso. Und klar kann er als Vater ein Konto für die Tochter anlegen ohne das du dafür etwas unterschreiben musst. Heißt unterm Strich nur das du eben keine Verfügung über das Konto hast.
Nein, es ist gesetzlich nicht erlaubt, dass ein Elternteil Geld auf den Namen des Kindes anlegt. Eine Kontoeröffnung geht nur mit beiden Eltern. Das geht nur dann, wenn beide unterschreiben.
Lest ihr eigentlich die Fragen....?
Dort steht nur er hat es angelegt, von einem Konto ist da gar keine Rede.
Das darf er nicht.... dafür braucht er die Unterschrift der Mutter...
Das sehe ich etwas anders, immerhin haben wir ein gemeinsames Sorgerecht und das Sparkonto wurde auch mit beiden Unterschriften eröffnet und durch beide auch nur löschbar.
Was euer ehemaliges Konto angeht, da mag das schon richtig sein bzw. vielleicht im Bereich "Grauzone". Wenn aber beide verfügungsberechtigt sind, dann denke ich schon das auch nur ein Elternteil das Konto auflösen kann. Je nachdem was die Banken dazu in ihren AGB haben.
Aber was die Neueröffnung angeht, da sehe ich rechtlich kein Problem.
Ist sehr falsch was du da schreibst
https://www.taschengeldkonto.org/unterschriften.html
Beide Elternteile müssen den Kontoeröffnungsantrag für ein Jugendkontounterschreiben und haben beide auch bis zur Volljährigkeit des Kindes Kontovollmacht und damit Zugriff.
....
Praktisch wäre in diesem Fall eine Vollmachtserteilung eines Partners für die Kontoeröffnung
Wo steht denn was vom Taschengeldkonto...?
In der Frage steht das Geld angelegt wurde.
Mir geht es ja darum, dass er mich in keinerlei Weise davon in Kenntnis gesetzt hat und ich auch jetzt keine Information von ihm erhalte. Kann mir nicht vorstellen, dass ich gar keine Befugnisse habe, Auskünfte diesbezüglich von ihm zu verlangen.