Hund geht durch offenes Gartentor?
Bei Spazierengehen ist mein Hund in einen Garten gelaufen, dessen Gartentor offen stand. Die Hausbesitzerin wollte mich gleich wegen Hausfriedensbruch anzeigen und die Polizei rufen. Ich setzte ihr entgegen, dass sie ja ihr Gartentor, wenn schon vorhanden, zumachen könne. Dazu sei sie nicht verpflichtet, ich habe den Hund an der Leine zu führen. In unserer Stadt herrscht aber keine generelle Leinenpflicht. Also bin ich dazu auch nicht verpflichtet.
Wie sieht es mit dem Gartentor aus. Muss sie es schließen, wenn sie keine Hunde im Garten will?
20 Antworten
Nein du musst dafür sorgen, dass dein Hund nicht auf ein fremde Gärten läuft. Ob das Gartentor zu oder offen ist tut gar nichts zur Sache.
Als Hundehalter ruft man seinen Hund ab und entschuldigt sich, wenn der Hund etwas getan hat was er nicht soll.
So einfach ist das..
Wir Hundehalter sollten mit unserem Hund tunlichst darauf achten unsere Hunde so zu führen, dass sie für niemanden ein Ärgernis sind.
Sie zu, dass du als Hundehalter überall gern gesehen bist und durch dein vorbildliches Verhalten auffällst.
Das sollte der Ehrenkodex jedes Hundehalters sein.
Du hast dafür zu sorgen, dass dein Hund auch bei offenem Tor nicht auf das fremde Grundstück läuft. Du haftest für daraus entstehende Schäden - sind keine entstanden, gibts keine Haftung. Für eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch ist der Vorfall zu geringfügig.
In unserer Stadt herrscht aber keine generelle Leinenpflicht. Also bin ich dazu auch nicht verpflichtet.
Welche Stadt ist das? Das würde mich mal interessieren. Selbst in unseren Kuhkäffern ist Anleinen Pflicht!
Wow, ich bin fast schon "geschockt". Wusste ich nicht, dass es die Städte da so locker nehmen und hier auf dem Land drehen die dir einen Strick daraus...
In meiner Stadt herrscht auch keine generelle Leinenpflicht, bei uns ist nur in der Fußgängerzone, in städt. Parks, auf bestimmten touritischen viel besuchten Plätzen und natürlich auf Spielplätzen Leinenpflicht.
Das kann jede Kommune regeln wie sie will. Nur in Feld und Flur herrscht während der But- und Setzzeit allgemeine Leinenpflicht, nicht aber innerhalb der Gemeinden/Ortschaften selbst.
Nur in Feld und Flur herrscht während der But- und Setzzeit allgemeine Leinenpflicht, nicht aber innerhalb der Gemeinden/Ortschaften selbst.
Wahnsinn! Bei uns ist es genau umgekehrt! In den Gemeinden ist absolute Leinenpflicht und auf den Feldern / Äckern / Wäldern darf der Hund das ganze Jahr frei herum laufen. Er muss nur bei Sichtkontakt mit anderen Menschen angeleint werden.
Der Tagesspiegel hat schon mehrfach Halbwahrheiten über dieses Gesetz verbreitet. Mit einem Hundeführerschein darf der Hund weiterhin auf der Straße frei laufen und der Schein steht jedem ohne Prüfung zu, der in den letzten 3 Jahren einen Hund hatte.
Du hast dafür Sorge zu tragen, dass dein Hund keinen Privagrund betritt, wenn dies nicht erwünscht ist. Ob das Tor offen stand, ist unerheblich.
Ich kann ja auch nicht einfach in ein fremdes Haus spazieren und mich dann auf eine offene Haustür berufen.
Wenn sie dich anzeigen will, kann sie das tun. Halte deinen Hund künftig unter Kontrolle und fang diesbezüglich am besten bei der Erziehung an.
Genau, jetzt gibst der Frau die Schuld weil sie ihr Tor nicht zu gemacht hat?? Nicht Dein ernst jetzt!!
Wenn Du Deinen Hund soweit nicht unter Kontrolle hast und er in andere Höfe bzw Einfahrten oder Gärten geht dann nimm ihn doch bitte an die Leine.
Ich hab weder etwas gegen Hunde noch Besitzer oder sonst was. Aber bei solchen Leuten wie Dir werd ich echt stinksauer!!
Mir kommt es echt so vor wie wenn Dein Motto wäre "Leute macht den Garten/Einfahrt zu die Straße frei, jetzt komm ich"!!
Sorry, aber da verstehe ich die Frau vollkommen!
In Freiburg nur in der Fußgängerzone, in den öffentlichen Anlagen und in Naturschutzgebieten