Hund hat Kaninchen von Nachbarn getötet?
Oh je, heute morgen habe ich in aller früh unseren Flur geputzt und die Türe geöffnet, um ein Stöckchen rauszuschmeißen. Da flutschte mir unser neuer Hund durch die Türe und rannte weg...der Hund ist vor 5 Wochen aus Rumänien zu uns gekommen, es handelt sich um einen HSH Mischling.
Da mein Kleinkind noch im Bett lag und schlief, konnte ich nicht sofort hinterher. Als ich den kleinen gerade wecken wollte, sah ich den Hund wieder vor unserem Haus. Ich ging also vor die Türe um ihn reinzuholen, als er anfing ganz aufgeregt und freudig rumzuspringen und Richtung Nachbars Garten zu laufen. Ich also eben über die Straße hinterher..und dann der Schock. Der Draht vom Kaninchengehege aufgebissen, und ein totes Kaninchen neben dem Gehege, von dem anderen keine Spur.
Ich habe natürlich sofort geklingelt, es öffnete aber niemand. Den Hund habe ich dann reingebracht und habe eine Decke geholt, um das Kaninchen darin einzuwickeln und mitzunehmen. Ich wollte nämlich nicht das der 9 jährige Sohn das sieht.
Etwas später bin ich wieder rüber um zu klingeln, war aber immer noch niemand da. Eine andere Nachbarin, welche gut mit diesen Nachbarn befreundet ist, fragte ob was passiert sei, weil ich so aufgelöst aussehe. Ich habe ihr die Situation geschildert und sie beruhigte mich erstmal, und sagte das sowas natürlich blöd ist, aber nunmal einfach passieren kann, da mein Hund ja schließlich auch nur ein Tier ist. Sie hat dann die Nachbarn angerufen, und erstmal dem von der Schule kommenden Sohn zum Essen zu sich rübergeholt, bis die Eltern wieder kamen.
Als sie da waren, sind mein Mann und ich sofort rüber und haben uns entschuldigt, und gesagt das wir den entstandenen Schaden natürlich begleichen würden. Der Nachbar forderte uns auf, den Hund abzugeben, da er ja gefährlich sei, und das nächste mal bestimmt ihren Sohn anfällt. Machen wir das nicht, wird er uns Anzeigen.
Da wir ein kleines Kind zuhause haben, hat unser Hundetrainer, der auch Sachverständiger der Stadt ist, einen Wesenstest gemacht (angeleint) welcher positiv war.
Wenn wir das jetzt wie versprochen über die Haftpflicht machen, haben wir doch rechtlich gesehen erstmal alles richtig gemacht, oder?
Es tut.mir natürlich unheimlich leid für das Kaninchen, und vorallem für den Sohn, aber ich gebe doch nicht meinen Hund ab, "nur" weil er ein Kaninchen gerissen hat. Natürlich werde ich ab jetzt genau drauf achten, das der Hund nicht nochmal abhauen kann und wegen des Jagdtrieb, darf er eh nur an der Leine laufen.
Welche Konsequenzen kann meine tragisch geendete Unachtsamkeit haben?
Bitte keine Vorwürfe, die mache ich mir nun wahrlich genug.
Vielen Dank.
6 Antworten
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Zum einen hättest du sehr wohl deinen Hund versuchen können, wieder "einzufangen". Hätte es zu lange gedauert, wärst du eben wieder rein gegangen. Klar, Kind vor Hund ist vielleicht gerechtfertigt, aber solange du den Flur putzt ist dein Kind ja auch "unbeaufsichtig". Aber gut, dass will ich jetzt nicht näher beurteilen.
Fakt ist: Du musst deinen Hund besser sichern, solange wegsperren, ein (größeres) Türschutzgitter einbringen oder ähnliches.
So etwas hätte nicht passieren dürfen, ist es aber nunmal. Für das nächste mal weißt du es jetzt einfach besser. Der Hund ist nur ein Hund und kann/will seinen Trieb nunmal nicht unterdrücken. Du bist auch nur ein Mensch und jeder macht Fehler. Leider war dieser allerdings relativ schwerwiegend. Hätte aber auch schlimmer für den Hund oder Dritte ausgehen können.
Also gilt es, einfach das Beste aus der Situation zu machen. Passiert ist passiert. Und ich finde, da hast du vorbildlich gehandelt. Da es scheinbar niemand gesehen hat, hättest du es auch einfach nicht sagen können und die Besitzer hätten vielleicht an einen Fuchs o.ä gedacht (Diese Reaktion wäre möglich gewesen, aber natürlich total falsch!!!). Du hast Bescheid gesagt, dich entschuldigt, das tote Kaninchen aus Rücksicht vor dem Sohn "entfernt" und Schadensersatz angeboten. Mehr kannst du leider nicht machen, außer es in Zukunft vermeiden, dass solche Situationen sich wiederholen. Aber das wirst du sowieso tun.
Rechtlich hast du eigentlich nichts zu befürchten, es war quasi ein "Sachschaden", den du begleichen kannst/wirst.
Trotzdem kann ich die Reaktion der Nachbarn verstehen: Ein Kaninchen ist tot, von dem anderen fehlt jede Spur. Je nachdem, welchen Stellenwert die Tiere hatten (gerade für den Sohn), ist so ein Verlust schon ziemlich scherzhaft. Ob die Nachbarn das Gehege besser sichern könnten, kann man hier nicht beurteilen. Ich gehe zwar davon aus, aber das ist ein anderes Thema.
In dieser Situation sind die Nachbarn dann eben wütend/sauer/traurig...Da sagt man schnell mal was, auch bezüglich einer Anzeige. Den Hund musst du natürlich deswegen nicht abgeben. Er muss ja deshalb kein schlechter Hund sein. Kaninchen sind Beute. Eventuell haben deine Nachbarn aber keine Erfahrungswerte mit Hunden und sorgen sich deswegen um das Wohl ihres Kindes. Aus ihrer Perspektive damit gerechtfertigt.
Du solltest deshalb jetzt erstmal abwarten, bis der grobe " Schock" bei allen Beteiligten vorbei ist. Danach kannst du nochmal das Gespräch aufsuchen, dich erneut entschuldigen und ruhig erklären, dass von dem Hund generell keine Gefahr ausgeht, denn ein Mensch fällt nicht (wie ein Kaninchen), in dessen Beuteschema. Versichere, dass du aus dem Vorfall gelernt hast und so etwas nie wieder vorkommen wird.
Sowas passiert, sie werden dir aber auch nicht auf ewig böse sein. Und dein Hund bleibt bei dir, wegen sowas kann dir den auch keiner wegnehmen. Anzeigen können sie dich, da du den Schaden rechtlich allerdings begleichst/ beglichen hast, wird das wohl nichts bringen.
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Ich stelle hier nochmal klar - Ich bin mir meiner Schuld bewusst. Das der Hund besser gesichert werden muss, wenn die Haustüre auf geht, ist eine logische Schlussfolgerung. Ich bin nicht blöd.
Aber ich bin doch etwas geschockt, das ich scheinbar der einzige Mensch auf Erden bin, der mal kurz Unachtsam war. Dass ihr das (fast) alle nicht kennt, finde ich fragwürdig.
Für unfähig würde ich mich halten, wenn ich glauben würde, dass mein Hund eine unkontrollierbare Bestie ist, nur weil er ein Beutetier gerissen hat.
Wie auch immer, nochmal passiert mir das sicherlich nicht...und wie ich mein Kind vor den Hunden sichere, ist immer vorbildlich. Nur um das mal klarzustellen.
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Ja, ihr habt alles richtig gemacht. Und natürlich wird der Hund nicht das Kind anfallen, da redet der Nachbar Blödsinn. Soll er seine kaninchen besser sichern, was ein Hund kann, kann ein Fuchs auch.
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" natürlich wird der Hund nicht das Kind anfallen,"
Woher weißt du das? Und vorallem - weiß der Hund das?
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Nicht, weil er einen Kaninchenstall zelegt hat, die gehören nun mal in sein Beuteschema.
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Na -das ist ja wohl Blödsinn. Der Hund tötet Kaninchen auf Nachbars Grundstück und dann heißt es "hätt er sie halt besser sichern sollen" - Geht's noch ? Deine Reaktion möcht ich sehen wenn z.B. ein großer Hund in Deinen Garten eindringt und Deinen kleinen Hund plattmacht. Und der Besitzer dann lapidar sagt - dann sperr Deine Töle halt ins Haus oder paß besser drauf auf.....
Seltsames Verständnis von Recht und Unrecht das hier manche Leute haben...
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Gut gesichert waren die nicht. Früher oder später wäre da, wie schon häufiger, bestimmt ein Unglück passiert. Was aber nicht heißen soll, das ich die Schuld von mir schieben möchte.
Ich muss meinen Hund natürlich so sichern, dass er das garnicht erst machen kann.
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Nein, das will ich nicht sagen. Ganz und gar nicht.
Aber wenn der Nachbar reagiert über. Und die Kaninchen sollten trotzdem besser gesichert sein. Und der Hund auch.
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Wenn wir das jetzt wie versprochen über die Haftpflicht machen, haben wir doch rechtlich gesehen erstmal alles richtig gemacht, oder?
Die gesamte zivilrechtliche Thematik ist an die Tierhalterhaftpflicht zu übergeben, dafür ist sie da.
Strafrechtlich sehe ich auf den ersten Blick kein strafbares Verhalten.
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aller wahrscheinlichkeit nach könnt ihr nicht gezwungen werden, den hund wieder abzugeben. diese angelegenheit wird euer verhältnis zur nachbarschaft natürlich nicht unbedingt verbessern. und ob die kaninchen richtig gesichert waren oder nicht, kann man „von hier“ auch nicht beurteilen.
einen (wirklich großen) vorwurf muss ich dir allerdings machen: warum bist du nicht sofort hinter dem hund hinterher? ja, ich weiß, du hast geschrieben, dein kind schlief im haus. aber wie gesagt, es schlief! sofort hinter dem hund hinterher zu flitzen und ihn evtl von seinem tun abzuhalten, wäre ja wohl im rahmen des möglichen gewesen und hätte ja wohl nicht allzu lange gedauert. du hättest dabei noch nicht einmal deine aufsichtspflicht verletzt. schließlich hätte beim alleingang deines hundes auch etwas wirklich schlimmes passieren können. was wäre, wenn der hund auf eine befahrene straße gelaufen wäre und es deshalb zu einem schweren autounfall (mit schrecklichen personenschäden) gekommen wäre? dann wäre es nicht „nur“ ein „sachschaden“ gewesen.
also solltest du dein verhalten im umgang mit dem hund wirklich gut überdenken. Sobald du dich der haustür näherst, muss der hund entweder weggesperrt oder angeleint werden
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Deine Antwort trifft es ziemlich gut! :)