Bei Spazierengehen ist mein Hund in einen Garten gelaufen, dessen Gartentor offen stand. Die Hausbesitzerin wollte mich gleich wegen Hausfriedensbruch anzeigen und die Polizei rufen. Ich setzte ihr entgegen, dass sie ja ihr Gartentor, wenn schon vorhanden, zumachen könne. Dazu sei sie nicht verpflichtet, ich habe den Hund an der Leine zu führen. In unserer Stadt herrscht aber keine generelle Leinenpflicht. Also bin ich dazu auch nicht verpflichtet.
Wie sieht es mit dem Gartentor aus. Muss sie es schließen, wenn sie keine Hunde im Garten will?