Wunsch-Grundschule abgelehnt, was nun?
Hallo guten Morgen, brauche unbedingt Hilfe.
Gestern kam zu unserem Entsetzen der Ablehnungsbescheid unserer Wunsch-Grundschule, wir sind völlig aufgewühlt. Begründung war fehlende Kapazität. Es stand wortwörtlich drin, dass es keiner Prüfung eines wichtigen Grundes bedarf, da die Kapazität der Schule fehlt, soll also heissen, die haben sich garnicht erst unsere ganzen Begründugen und persönliche familiäre Situation angeschaut. Ein Grund ist, unser Sohn ist Integrativkind mit I-Sratus in einer Integrativkita und die Wunschschule, welche eine Inklusionsschule mit besonderen Fördermöglichkeiten ist, hat abgelehnt. Die einzige hier in der Nähe. Und die, wo wir hinsollen, hat nur einen Sonderpädagogen, ist aber keine Inklusionsschule. Dazu kommt, dass sowohl meine Arbeitsstelle in direkter Nähe ist, als auch die Wohnung des Vaters (wo sich unser Sohn sehr häufig aufhält und sehr kurzer Schulweg ist), als auch der grosse Bruder direkt um die Ecke auf dem Gymnasium ist und somit die beste Betreuung für Schulweg und Hausaufgaben etc. hätte. Ausserdem kommen einige Kinder aus seiner Integrativ-Kitagruppe in diese Inklusionsschule, wogegen in die zugewiesene Schule kein einziges Kind aus seiner ganzen Kita hingeht. Aber ein gutes stabiles soziales Umfeld ist neben der Förderung für unseren Sohn aufgrund seiner besonderen Beeinträchtigung enorm wichtig und das nicht nur für die Jahre der Grundschule sondern ausschlaggebend für den ganzen weiteren Lebensweg, damit sich die Beeinträchtigungen nicht verschlimmern.
Kann mir jemand helfen, was können wir tun, damit das auf jeden Fall klappt?? Widerspruch werden wir einlegen aber was, wenn die sagen, geht trotzdem nicht, wir sind voll??
Danke euch!!
6 Antworten
Da Bildung Ländersache ist, wäre es sinnvoll zu wissen in welchem Bundesland ihr lebt.
Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung, könnt euch also einen Rechtsstreit leisten?
Ich arbeite mit besonderen Kindern und Jugendlichen. Manche von ihnen werden inklusiv beschult, andere an sonderpädagogigischen Einrichtungen.
In Baden-Württemberg ist es z.B. so, dass zwar das Recht auf inklusive Beschulung besteht, die Schule aber nicht ausgewählt werden kann sondern Gruppenlösungen an zentralen und geeigneten Schulen eingerichtet werdem. Das bedeutet wiederum, dass die Kinder nach verschiedenen Kriterien vom Schulamt auf Inklusionsschulen verteilt werden. Dabei spielen die Einschränkungen, der Wohnort, die „Inklusionsfähigkeit“, die Sonderpädagogikstunden sowie die Gegebenheiten der jeweiligen Schule eine Rolle.
Besteht ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch kann dieser auch zuerst in einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum zum tragen kommen und später in der Inklusion.
Ja, das mit der Schulwahl für ein eingeschränktes Kind ist immer schwierig und leider muss man für fast alles kämpfen. Aber solange vom Staat für die Bildung nicht mehr Geld in die Hand genommen wird, müssen alle mit dem arbeiten was da ist.
Ich wünsche euch auf jeden Fall alles erdenklich Gute!
Danke dir, kein Problem, ja ist Brandenburg. Und danke für deine Infos als Betreuer/in. Die finanzielle Seite eines eventuellen Rechtsstreits wäre gesichert.
Ok, sorry, Brandenburg in der Verlinkung hab ich nicht gesehen.
Einspruch habt ihr ja schon erhoben bzw werdet ihr erheben und dann heißt es vermutlich abwarten und hoffen.
Widerspruch hast du schon angesprochen. Erstmal ohne Begründung, die kann man nachreichen. Frist wahren ist das Wichtigste. Sucht euch in eurer Stadt fachliche Unterstützung. Integrationamt, Jugendamt, spezialisierte Rechtsanwälte. Und dann die Begründung nachschieben. Frist ist glaube ich vier Wochen.
Irgendeiner davon wird schon wissen wie man das machen muss.
fehlende Kapatizät heist doch dass es schlicht keinen Platz für deinen Sohn gibt. Da kannst Widerspruch einlegen wie du magst, es nutzt nix.
Kannst du mir garantieren, dass die Auswahlverfahren ohne Mauschelein abgelaufen sind (wie es öfter als gedacht der Fall ist)? Nein. Ausserdem...Integrativkinder haben andere Rechte als normale und das ist auch gut so, da sie ohnehin schon benachteiligt sind.
Um welches Schuljahr geht es denn überhaupt, bzw wann soll die Einschulung sein?
Dann sollte nicht deine erste Sorge sein dein Kind genau auf diese Grundschule zu schicken sondern das du überhaupt einen Platz auf einer Grundschule bekommst.
So weit ich weiß sind die Anmeldefristen bereits ein halbes Jahr abgelaufen.
Uns besonders bei Intagrationsklassen gibt es sehr strenge Regeln. Da kommen auf 1 Betreuer X Kinder und keins mehr. Wer da zu spät kommt hat leider Pech gehabt.
Ich bin nicht zu spät, den Ein- bzw. Umschulungsantrag hatten wir schon Januar/Februar gestellt. Der Bescheid dazu kam erst jetzt.
Meine Infos sind das die Frist im November endete. Und da bist du mit Januar/Februar eben etwas spät.
Und wie gesagt, wenn es zum Beispiel 10 Plätze gibt und deine Anmeldung ist die 11. guckst du in die Röhre.
Ich könnte mir vorstellen das du auf der Warteliste gelandet bist und du deshalb erst relativ spät eine Absage bekommen hast.
Was schreiben hier für Leute...Kopfschüttel....wir haben einen offiziellen TERMIN zur Anmeldung bekommen, so wie andere Eltern auch und der war im Januar (od. Februar, müsst ich nachschauen, hab ich jetzt aber keine Lust) und da waren wir NATÜRLICH, und die Ablehnungsbescheide sind ALLE erst gestern rausgegangen, denn das ist ein und dasselbe Schulamt dafür zuständig.
Es gibt drei Möglichkeiten:
- Einklagen sprich Anwalt und Justiz
- Medien einschalten
- Geld
Danke für deine konstruktive Antwort. Was meinst du mit Geld?
Danke dir sehr, das frag ich nachher gleich mal an.