Darf mein Hund auf dem Arm mit in den Lebensmitteldiscounter?

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Es ist grundsätzlich Sache des Ladenbesitzers, ob dieser die Mitnahme von Tieren, speziell von Hunden, erlaubt. Der Inhaber verfügt über das Hausrecht und darf entscheiden, ob Wuff herein darf oder nicht. Abseits des Hausrechts gelten gesetzliche Vorschriften, die Hunde und andere Tiere in bestimmten Geschäften nicht dulden: Haustiere dürfen sich gemäß einer europäischen Verordnung über Lebensmittelhygiene nicht in Räumen aufhalten, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden – also auch nicht in einem Supermarkt. Diese Regel steht über dem Hausrecht; ein Hinweisschild à la "Wir müssen draußen bleiben" ist nicht nötig (für Ladenbesitzer allerdings zu empfehlen).


Madita69  16.05.2018, 12:13

Bleibt zu ergänzen, dass schwerbehinderten Menschen in Begleitung eines Blinden- oder Assistenzhundes das Betreten von Lebensmittelgeschäften erlaubt ist.

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Betreten von Lebensmittelgeschäften mit Blindenführhund oder Assistenzhund erlaubt

Lebensmittelunternehmer müssen grundsätzlich vermeiden, dass Haustiere Zugang zu Räumen haben, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden. Das BMEL sieht im Mitführen von Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden jedoch einen Sonderfall.

Gelegentlich verweigern Lebensmittelunternehmer behinderten Menschen, die von Blindenführhunden oder anderen Assistenzhunden begleitet werden, aus hygienischen Gründen den Zutritt zu Lebensmittelbetrieben, insbesondere zu Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels.

Grundsätzlich müssen Lebensmittelunternehmer gemäß der europäischen Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene vermeiden, dass Haustiere Zugang zu den Räumen haben, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden.

Diese Regelung gilt nach Ansicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zwar auch für die Einkaufsbereiche von Lebensmittelgeschäften. In Sonderfällen kann gemäß den geltenden Vorschriften Haustieren der Zugang dennoch gestattet werden. Das Mitführen von Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden ist aus Sicht des BMEL ein solcher Sonderfall, denn das Verbot der Diskriminierung behinderter Menschen ist hier ausschlaggebend.

Beim Mitführen von Blindenführ- und anderen Assistenzhunden in Lebensmittelbetrieben muss aber darauf geachtet werden, dass die Tiere nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen und diese verunreinigen.

Das dürfte jedoch unproblematisch sein und ist nicht zu erwarten, weil Führhunde besonders geschult und diszipliniert sind und im Lebensmitteleinzelhandel Waren üblicherweise verpackt zum Verkauf angeboten oder durch geeignete Thekensysteme geschützt werden.

https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Hygiene/_Texte/MitBlindenhundLebensmittelgeschaeft.html

Revic  16.05.2018, 13:41

Wenn der betreffende Hund so eine Ausbildung hätte, dann wüsste die Besitzerin, dass sie ihn mit reinnehmen darf.

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Ich denke bei einem Verbot geht es weniger darum, dass ein Hund rum läuft, als um Hygiene. Deswegen würde ich pauschal sagen, Ja, auch das ist mit dem Verbot gemeint.

Kann mich aber auch irren.

Nein, an der Tür steht in der Regel immer, dass Hunde draußen bleiben müssen. Da ist es egal wie groß der Hund ist, auch wenn du ihn trägst.

Generell dürfen überhaupt keine Tiere im Lebensmittelgeschäft (außer Blindenhunden) mitgenommen werden. Der nächste hätte dann eine Ratte auf der Schulter, oder eine Katze auf dem Arm.

Im Baumarkt habe ich schon Hunde gesehen, dort ist es wohl erlaubt.

In einer Hundetasche darf er das. Die Hygienevorschriften verbieten nur einen Kontakt mit den Produkten und natürlich die Gefahr, dass es Hinterlassenschaften gibt.

Deine Tasche ist Dein Privatbesitz und was da drinnen ist geht niemanden was an. Am besten stellst Du die Tasche in den Einkaufswagen, damit er nicht auf die Idee kommt heraus zu springen, wenn Du sie am Boden stellen würdest.


Monti55  16.05.2018, 16:33

Wenn der Kopf vom Hund rausguckt, geht das den Markt durchaus etwas an.

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