Esta Genehmigung trotz Vorstrafe?

2 Antworten

Die Frage nach der Verurteilung musst du auf jeden Fall mit -Ja beantworten.

=>

“2. Wurden Sie jemals verhaftet oder eines Verbrechens überführt.......oder gravierenden Schäden für andere Person ......geführt hat“

Quelle:
https://lovingnewyork.de/wp-content/uploads/2015/09/ESTA-Anmeldung-Schritt-4-leer.gif

Darauf wird dein ESTA nicht genehmigt und du musst ein B1/2 Visum beantragen.

Ob das genehmigt wird steht auf einem anderen Blatt. Gut möglich, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesprochen wurde.

http://www.cba.org/cba/cle/pdf/imm06_chang_app1.pdf


stufix2000  24.05.2018, 17:22

Das wird beim Interview Termin, den du zur Beantragung des Visum wahrnehmen musst, entschieden.

Dabei müssen Unterlagen vorgelegt werden, die die Verurteilung betreffen. Wie entschieden wird ist schwer zu sagen.

fabianwelker211 
Beitragsersteller
 24.05.2018, 17:18

Also man kann in den staaten trotz Vorstrafe einreisen ?

Ich glaube nicht oder darf man bei ner Bewährung das Land verlassen?


maxeeee  24.05.2018, 16:09

Ahh ok dann wird es wohl kein Problem sein

Kamikaze2001  24.05.2018, 15:28

Klar, warum nicht? Es sei denn man bekommt eben die Auflage dazu.