Esta Genehmigung trotz Vorstrafe?
Ich möchte mit meiner Freundin & mit meiner Tochter für 2 Wochen nach New York reisen.
orte die wir in der Zeit besuchen möchten stehen schon fest unter anderem, das 9/11 Museum.
(TICKETS SIND NOCH NICHT GEBUCHT) Für den Flug.
Beim ESTA Antrag werde ich jetzt gefragt ob ich jemals verurteilt/verhaftet wurde... ich wurde vor ca 4 Monaten wegen schwerer Körperverletzung verklagt und, habe 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung bekommen.
Wird mein esta jetzt abgelehnt? Besteht für mich überhaupt eine Chance in den USA ein zu reisen ?
2 Antworten
Die Frage nach der Verurteilung musst du auf jeden Fall mit -Ja beantworten.
=>
“2. Wurden Sie jemals verhaftet oder eines Verbrechens überführt.......oder gravierenden Schäden für andere Person ......geführt hat“
Quelle:
https://lovingnewyork.de/wp-content/uploads/2015/09/ESTA-Anmeldung-Schritt-4-leer.gif
Darauf wird dein ESTA nicht genehmigt und du musst ein B1/2 Visum beantragen.
Ob das genehmigt wird steht auf einem anderen Blatt. Gut möglich, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesprochen wurde.
Das wird beim Interview Termin, den du zur Beantragung des Visum wahrnehmen musst, entschieden.
Dabei müssen Unterlagen vorgelegt werden, die die Verurteilung betreffen. Wie entschieden wird ist schwer zu sagen.
Also man kann in den staaten trotz Vorstrafe einreisen ?
Ich glaube nicht oder darf man bei ner Bewährung das Land verlassen?