Esta Genehmigung trotz Vorstrafe?

2 Antworten

Die Frage nach der Verurteilung musst du auf jeden Fall mit -Ja beantworten.

=>

“2. Wurden Sie jemals verhaftet oder eines Verbrechens überführt.......oder gravierenden Schäden für andere Person ......geführt hat“

Quelle:
https://lovingnewyork.de/wp-content/uploads/2015/09/ESTA-Anmeldung-Schritt-4-leer.gif

Darauf wird dein ESTA nicht genehmigt und du musst ein B1/2 Visum beantragen.

Ob das genehmigt wird steht auf einem anderen Blatt. Gut möglich, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesprochen wurde.

http://www.cba.org/cba/cle/pdf/imm06_chang_app1.pdf


stufix2000  24.05.2018, 17:22

Das wird beim Interview Termin, den du zur Beantragung des Visum wahrnehmen musst, entschieden.

Dabei müssen Unterlagen vorgelegt werden, die die Verurteilung betreffen. Wie entschieden wird ist schwer zu sagen.

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fabianwelker211 
Beitragsersteller
 24.05.2018, 17:18

Also man kann in den staaten trotz Vorstrafe einreisen ?

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Ich glaube nicht oder darf man bei ner Bewährung das Land verlassen?


maxeeee  24.05.2018, 16:09

Ahh ok dann wird es wohl kein Problem sein

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Kamikaze2001  24.05.2018, 15:28

Klar, warum nicht? Es sei denn man bekommt eben die Auflage dazu.

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