Ebay gebot zurücknehmen wieeee?
Ich wollte mir bei eBay etwas kaufen hab darauf geboten da stand dann immer wieder zu wurden überboten das habe ich Paar mal so gemacht da stand immer das gleiche nun habe ich mir die Sache wo anders gekauft und jetzt bekomme ich eine Nachricht von eBay das ich der Höchstbietende bin kann ich das irgendwie zurückziehen
7 Antworten
und jetzt bekomme ich eine Nachricht von eBay das ich der Höchstbietende bin
Und das stimmt nicht. Ich weiss allerdings nicht, warum ebay das noch immer nicht in diesen Fällen in die Saftware hat einarbeiten lassen:
da stand dann immer wieder zu wurden überboten
In diese Fall besteht kein Kaufvertrag! Nachzulesen in den ebay AGB:
https://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#formate
7.) Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
Gib doch bitte mal die Artikelnummer an, oder einen Link zum Artikel. Ich möchte gerne überprüfen, ob mein Verdacht des Hochbietens durch den Verkäufer stimmt.
Die Ebay AGB sollte man schon mal gelesen haben. Du gehst mit deinem Gebot einen verbindlichen Vertrag ein. Gewinnst du die Auktion hast du den Vertrag zu erfüllen. Ansonsten kann der Verkäufer dir gegenüber Schadensersatz Ansprüche geltend machen.
hab darauf geboten da stand dann immer wieder zu wurden überboten das habe ich Paar mal so gemacht
Das heißt, immer wieder geboten,überboten, geboten, überboten, geboten...und auf einmal ist man der Höchstbietende. Wenn die Auktion dann vorbei ist, ist man zum Kauf verpflichtet.
Vielleicht solltest du dir mal die Frage richtig durchlesen!
Was kann ich dafür wenn bei mir steht das ich überboten wurde und paar Tage später ich ne Nachricht bekomme das ich der Höchstbietende bin da kann ich doch nix dafür
Ich deute deine Frage so, dass du immer überboten wurdest, dir aber nach Auktionsende mitgeteilt wurde, dass du trotzdem der Käufer bist?
Das kann nur passieren, wenn ein Gebot, das höher als deins war, zurückgezogen wurde, wie es haikoko auch bereits vermutet hat. War es tatsächlich so?
In diesem Fall ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Mit der Abgabe eines gebotes erklärst du deinen willen etwas zu kaufen. Mit Bestätigung des Höchsten Gebotes hast du einen Kaufvertrag geschlossen.
nur weil du das gleiche Produkt wo anderst gekauft hast, ändert das nichts an deinem Vertragsabschluss mit E-Bay
@Uulzos:
Unsinn:
Wer überboten wurde ist NICHT mehr zum Kauf verpflichtet, wenn danach ein höheres Gebot zurückgezogen wird.
Du solltest Dir vielleicht mal die entsprechenden eBay-AGB ansehen.
Aber als darauf geboten habe hat immer gestanden das ich überboten wurde was kann ich dafür wenn ich jetzt aufeinmal der Höchstbietende bin dafür kann ja nix
Das geht nicht. Du hast ein Gebot abgegeben und damit bist Du zum Kauf verpflichtet.
Unsinn:
Wer überboten wurde ist NICHT mehr zum Kauf verpflichtet, wenn danach ein höheres Gebot zurückgezogen wird.
Du solltest Dir vielleicht mal die entsprechenden eBay-AGB ansehen.
Du solltest dir vielleicht mal einen anderen Umgangston angewöhnen. Außerdem macht dein erster Satz keinen Sinn. lern Deutsch.
Unsinn:
Wer überboten wurde ist NICHT mehr zum Kauf verpflichtet, wenn danach ein höheres Gebot zurückgezogen wird.
Du solltest Dir vielleicht mal die entsprechenden eBay-AGB ansehen.