Anzeige ehemaliger Arbeitgeber hilfee?

Hallo ,

ich habe eine dringende Frage . Nachdem ich meinen Arbeitgeber Anfang Januar Bescheid gegeben habe das ich höchstwahrscheinlich zum 1.02.2020 Kündigen möchte , habe ich zum 13.01.2020 eine fristlose Kündigung bekommen ( war noch in der Probezeit). Da ich dann leider auch noch mit Magen Darm flach lag war ich leider krankgeschrieben. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage . Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mich 21.00 Uhr per WhatsApp , man betone per WhatsApp Benachrichtigt das ich morgen die Arbeitskleidung vorbei bringen soll , den Schlüssel und noch einen kleinen Betrag den ich zahlen muss zwecks dem Urlaub (ist nicht viel) , dann kam eine Sprachnachricht herein , habe ich das nicht bis 9.15 Uhr erledigt , da der AG dann nicht mehr im Haus ist wird eine Anzeige geschaltet und ich werde alle Gerichtskosten tragen , also es waren schon deutliche Drohungen . Es gab keine Frist (auch nicht im Arbeitsvertrag) und nichts . Ist es denn dann rechtens ? Den Betrag der offen ist Bar zu zahlen ? Ich habe dem Ag gesagt das ich das prüfen werde und Ordnungsgemäß per Bank bezahlen werde . Habt ihr da eventuell eine Ahnung zwecks den Androhungen ?Ich werde morgen ein Schreiben aufsetzten wo ich mitteilen werde das ich die Arbeitskleidung per versicherten Versand zukommen lasse . Denn ich möchte einfach nie wieder dort hin , alles nur weil ich die Wahrheit sagte das ich einen anderen Weg einschlagen möchte . Ich danke euch für eure Antworten

Arbeit, Recht
Widerruf Fitnessstudio - Bearbeitungsgebühr rechtens?

Guten Tag,

ich habe am 16.01. online einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen.

In der Widerrufsbelehrung heißt es dabei unter anderem: "Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt mittels Banküberweisung auf Ihr angegebenes

Konto. Sollte uns kein Bankkonto vorliegen, reichen Sie uns dieses bitte unaufgefordert nach.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im

Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorgestern habe ich den Vertrag fristgerecht widerrufen. Das Fitnessstudio stellt mir jetzt allerdings die einmalige Anmeldegebühr (99€), die Transpondergebühr (20€) + eine halbe Monatsgebühr in Rechnung. Ich bin ja gerne bereit, die halbe Monatsgebühr zu bezahlen, allerdings sind die 120€, die oben drauf kommen, sehr hoch... Kann ich dagegen irgendwie Einspruch einlegen?

Danke und LG

Alex

Fitnessstudio, Recht, Widerruf, Wirtschaft und Finanzen
Erstattung von Hartz 4 nach Arbeitsaufnahme?

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob die Erstattung, die ich leisten soll, so richtig ist und bitte euch um Hilfe.

Ich habe am 15.07 eine Arbeit aufgenommen. Dort sollte mein erstes Gehalt dann am 01.08 kommen. Da ich wusste, dass dieses Gehalt nicht für den Monat reicht, weil es durch den halben Monat ja nur die Hälfte des eigentlichen Lohns ist, habe ich auch noch für den August Leistungen vom Jobcenter bezogen. Ich habe dann damit gerechnet, dass ich diese Leistungen eines Monats zur Hälfte, weil ich ja den halben Monat beschäftigt war, zurückzahlen muss. Nun soll ich aber für einen vollen Monat und einen halben, insgesamt 1153,-EUR zurückzahlen.

Habe Leistungen für Juli vom Jobcenter Ende Juni bezogen. Arbeitsaufnahme 15.07, Lohn sollte 01.08 kommen, kam allerdings schon 30.07 600€ da nur halber Monat gearbeitet und Leistungen vom Jobcenter für August erhalten. Nächster Lohn, der am 01.09 kommen sollte, kam am 30.08 1200€.

Aber ich hätte es ja nicht anders machen können, ich benötigte ja das Geld vom Jobcenter für den August, weil der Lohn durch die Arbeitsaufnahme in der Hälfte des Monats hier ja nur zur Hälfte bezahlt wurde. Ich würde verstehen, wenn ich für einen diesen Monat etwas zurückzahlen muss, aber nicht den Regelbedarf fast komplett für Juli und komplett Regelbedarf mit Miete für August. Es kann doch nicht der Grund sein, dass ich statt dem 01.08 es doch am 30.07 erhalten habe, dass ich nun einen kompletten Monat mehr zurückzahlen muss. Ich bitte um Hilfe und hoffe jemand blickt hier durch. Vielen Dank!

Finanzen, Recht, Erstattung, Hartz IV, Jobcenter, Rückzahlung, Arbeitsaufnahme, Rückforderung, Ausbildung und Studium
Finanzamt Nachforschung Steuererklärung ebay?

Hallo, ich habe ein Anliegen bei dem ich nicht mehr weiter weiß. Ich fange am besten vorne an und mache es so kurz wie möglich. Mein Vater war Messi wir haben für ihn einen Therapieplatz bekommen den er auch angenommen hat.

In der Zwischenzeit haben ich das Einfamilienhaus entrümpelt, mein Vater hat neben den ganzen Müll auch hochwertige Modeleisenbahnen, Werkzeug, Bekleidung gehortet. Sämtliche Sachen habe ich 2012 bis 2015 komplett verkauft. Es kamen auf ebay etwa 300 bis 350 Bewertungen sprich Verkäufe a 20 bis 70 Euro zusammen. Das waren in Summe mehrere Tausend Euro. Heute wäre ich klüger und hätte es nacheinander eingestellt mir Zeit gelassen aber "damals" ( ich war 18) war es Jjugendliche Dummheit.

Jedenfalls ist es mir ein Rätsel warum ich nie Post vom Finanzamt bekommen habe es waren ja immer neue Artikel (er hat nur gekauft nie irgendwas ausgepackt geschweige denn benutzt), dazu gleichartige Produkte und es kam ja ordentlich was an Geld zusammen. Und nach allem was ich bisher so gelesen habe greift unser Staat zumindest bei solchen Vergehen rigoros durch.

Soweit die Vorgeschichte, meine Frage an euch: ich habe nun einen neuen Job, der 100km entfernt ist. Ich würde nun gerne erstmals mit 26 Jahren eine Steuererklärung machen nur habe ich Angst damit eventuell schlafende Hunde zu wecken. Wie gesagt wenn ich das Thema Google kommt mehrere gleichartige neue Artikel = gewerblicher Handel, zumindest in meinem Fall dürfte das wohl zutreffen. Was meint ihr sicher gehen und 5 Jahre warten!, dann sind 10 Jahre Verjährung rum oder meint ihr da kommt nichts mehr?

Recht, eBay, Steuererklärung
Kündigungsbestätigung per SMS, Betrugsverdacht?

Ich habe einen Vertrag bei einer schweizer Firma mit Teilnahme an einer Lotterie. Ich hatte damals den Vertrag über einen Anruf eines Callcenters abgeschlossen gehabt. Zwischenzeitlich bin ich mir allerdings nicht mehr sicher, ob das ganze seriös ist. Ich will nichts unterstellen, aber aufgrund diverser anderer unseriöser Callcenter-Anrufe, bin ich skeptisch geworden. Ich würde Stand heute sogar eher davon ausgehen, dass mein Vertragspartner nicht clean ist.

Nun habe ich den Vertrag schriftlich gekündigt mit einem Brief per Einschreiben. Laut Sendungsverfolgung kam der Brief gestern an. Heute bekam ich eine SMS von einer unbekannten Handynummer mit einer Kündigungsbestätigung, wo auch meine korrekte Kundennummer angegeben wird. Ich frage mich allerdings nur, ob das per SMS reicht, oder ob es Grund gibt weiterhin skeptisch zu sein, dass mein Vertrag nach der Kündigungsfrist trotzdem weiterläuft ?

Ich habe halt angegeben, dass ich gerne eine schriftliche Kündigungsbestätigung hätte. Das Problem ist, ich kann später nicht nachweisen, dass diese Handynummer von der SMS auch tatsächlich von dieser Vertragsfirma stammt. Die könnten theoretisch behaupten, dass das nicht ihre Nummer ist, und somit auch nie ein Kündigungsschreiben erhalten hätten. Sind diese Bedenken hier berechtigt ?

Kündigung, Betrug, Recht, Callcenter, Kündigungsrecht, Telefonabzocke, betrugsmasche, Betrugsversuch, Telefonvertrag
Restaurant sagt Feier ab, möchte aber Anzahlung nicht erstatten?

Hallo liebe Community,

Am Samstag hätten wir in einem Nebenraum eines Restaurants einen Geburtstag mit 40 Personen gefeiert. Der Wirt hat nun plötzlich und ohne Grund die Veranstaltung abgesagt, möchte aber die Anzahlung nicht zurückerstatten.

Wir könnten ja trotzdem auf gut Glück kommen. Allerdings als reguläre Gäste im Gastraum und a la Carte essen...

Die Aussage ist mehr als unverständlich. Er storniert unsere Veranstaltung, würde die Gesellschaft von 40 Personen aber als "normale" Gäste im Gastraum akzeptieren, vorausgesetzt es wäre genug Platz?! Macht für uns keinen Sinn, sondern lässt den Verdacht aufkommen, dass er nun eine Reservierung für den Nebenraum erhielt, die profitabler wäre...

Wir haben jetzt auch mehrere Rezensionen gefunden, bei denen ähnliches Vorgehen seitens des Wirtes geschildert wird (hatten diese vorher nicht angesehen, da wir das Restaurant mehrmals besuchten und für gut befunden haben)

Natürlich werden wir kommende Woche nicht mit 40 Personen auf gut Glück das Restaurant aufsuchen und das "Risiko" in Kauf nehmen, dass eben nicht genug Platz ist, sondern sind gerade auf der Suche nach einem anderen Restaurant.

Aber wir sehen es nicht ein, dass er unsere Anzahlung einsteckt, wenn ER die Reservierung absagt hat.

Die Reservierung wurde mit Vermerk über die Anzahlung in seinem Reservierungsbuch dokumentiert. Eine Quittung gab es darüber aber nicht (sein Quittungsbuch war gerade nicht auffindbar...)

Wisst ihr wie in dem Fall die Sachlage aussieht? Wenn wir abgesagt hätten, hätte er die Anzahlung natürlich verständlicherweise einbehalten... Aber wie sieht es umgekehrt aus? Kann er das Geld einfach so einstecken, wenn er absagt?

Restaurant, Recht, Rechtslage, Anzahlung, Vertragsbruch
Widerspruch meines Strafbefehles ja oder nein?

Du bist beschuldig gegen das BtmG verstoßen zu haben und dir wird die Möglichkeit eingeräumt dich zum Tatvorwurf zu äußern. 

Ich habe hier als Anhaltspunkt „Verstoß gegen das BtMG“

Zum Tatvorwurf habe ich nicht ausgesagt.

Einige Wochen später dann der Strafbefehl vom Amtsgericht mit Unterschrift des Richters.

Folgender Sachverhalt wird mir zur Last gelegt:

Betäubungsmittel in zwei Fällen erworben zu haben.

Die Anhaltspunkte im Strafbefehl „über das DarkNet, bei Vendor 1, 5,0 Gramm, Vendor 2, 5,0 Gramm über Postweg von meiner Adresse aus erworben zu haben. 

Beim surfen im DarkNet und überhaupt bin ich nur mit VPN unterwegs.

Beweismittel:  

Zeugen:

Polizeirevier

Bezirksdienst

Urkunden:

Auszug aus dem Bundeszentralregister

Sendungsverfolgung                               Bl. 16

Augenscheinsobjekt:

Lichtbilder.                                         Bl. 15

Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen mit einem Tagessatz von 30 € also insgesamt 450 € zahlen soll.

Ich möchte hier ohne Anwalt Einspruch einlegen, da man hier außer „meiner Adresse“, 

was auch immer ein „Auszug aus dem Bundeszentralregister“ bedeutet, 

eine „Sendungsverfolgung“ die bei 5,0 Gramm gar keinen Sinn machen würde, macht auch keiner und wann genau der Kauf statt fand weiß man auch nur ungefähr und was ich bezahlt habe für die jeweils 5,0 Gramm Amphetamin, weiß auch keiner.

Seinen richtigen Absender wird ein Verkäufer nie auf die Briefsendung schreiben ist ja logisch.

Dann die zwei Polizisten die was bezeugen wollen?  Und arbeiten tun die Beamten auch noch in meiner Stadt, was wiederum heißen würde das die 2 Vendoren von denen man meine Adresse hat, auch aus meiner Stadt sind. Was für Zufälle. 

Und dann noch diese Lichtbilder, was für Lichtbilder? Machen die Vendoren von ihren Käufern Lichtbilder, wenn ich das früher gewußt hätte, hätte ich mich vorher schön gemacht, nichts wirklich belastendes als Beweis vorgelegt hat.

Spaß bei Seite, mich würde interessieren ob der Richter einem Strafbefehl erst zustimmt und unterschreibt wenn die Beweislage erdrückend ist oder wird hier dem Staatsanwalt freie Handhabe gewährt und die Unterschrift des Richters ist nur proforma halber. 

Ich finde das alles hier äußerst merkwürdig, was haltet ihr davon? Wenn ich einen Widerspruch einlege, kann es dann zum Einstellen des Verfahrens kommen oder muss ich davon ausgehen, daß die mich anhand von hier nicht erwähnten Beweismittel schon lang an den Eiern haben und ich durch den eingelegten Widerspruch richtig ärger bekomme oder werde ich mit den Beamten mehr Kontakt haben, wie Hausdurchsuchung, Verkehrskontrollen usw. bis man mir was belastendes vorwerfen kann. Was würdet ihr sagen?

Recht, Strafbefehl, Widerspruch
Wasserschaden, muss ich mich als Mieter um alles kümmern?

Hi Leute,

Im Oktober wurde mir eine Küche vom Küchenstudio geliefert, die Handwerker bohrten leider eine Wasserleitung an sodass es zum Wasserschaden kam.

Bin selbst nur Mieter und habe Hausmeister bzw. Hausverwaltung über den Schaden etc. informiert

  • Küche wurde abgebaut
  • Laminat entfernt
  • Wasserleitung instandgesetzt
  • Trocknungsgerät aufgestellt

Seit dem ist nur leider nicht mehr wirklich viel passiert.

Die Hausverwaltung zieht sich aus jeder Verantwortung raus und will alles an mich abgeben. So wurden mir diverse Rechnungen mit einer Frist zugeschickt ohne auf irgendeine Weise mit mir zu sprechen bzw. mich in Kenntnis zu setzen wie es nun weiter geht.

Firma X arbeitet mit der Hausverwaltung zusammen und würde auch alles instandsetzen. Allerdings scheint es so zu sein dass der eine dem anderen den Ball zu schiebt und überhaupt nicht klar ist wer wofür Verantwortlich ist.

Im Prinzip geht es um folgende Arbeiten:

  • Wand verputzen
  • Tapezieren
  • streichen
  • Laminat verlegen

Werde seit Wochen von der Hausverwaltung und Firma X vertröstet und hin gehalten.

Kostenvoranschläge sind bei der Versicherung eingegangen und wurden auch schon akzeptiert.

Nun zu meiner eigentlich Frage:

Kann die Hausverwaltung überhaupt verlangen dass ich Firmen beauftragen soll bzw. mich um alles kümmern soll? Immerhin bin ich Mieter, habe den Schaden nicht selbst verursacht, Hausverwaltung Ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt und keine Erfahrung im Handwerklichen Bereich.

Wäre es sinnig sich selbst um Firmen zu kümmern und dem entsprechend die Rechnungen bei der Versicherung einzureichen?

Welche Möglichkeiten habe ich sonst noch?

Danke schonmal im voraus für Eure Antworten :)

Mieter, Recht, Wasserschaden
Passant vor LKW gestanden angeblich über den Fuß gefahren?

Ich hatte heute eine kleine Auseinandersetzungen mit einem Passanten. Diese lief erstmal friedlich ab, bis sich der Nachbar, von einem Haus gegenüber eingeschaltet hatte.
Ich hatte im Auftrag abgeladen, und anschliessend ein wenig Sand und Steinchen von meiner Ladefläche gekehrt, dieser fiel auf die Strasse. Daraus hat sich ein riesen Ärger breit gemacht.

Der Passant wurde aggressiv, obwohl er NICHTS damit zu tun hatte. Anschliessend stellte er sich vor meinen LKW, weil er nicht wollte, dass ich weiter fahre, das sagte er auch so. Er machte also Fotos vom LKW - ob ich dabei zu sehen war, weiss ich nicht, und juckt mich aktuell auch nicht wirklich. Ich bin also mit dem LKW ein wenig zurück gefahren, ca. 3 - 4m, da vor mir ein Anhänger stand, und ich eh nicht weg gekommen wäre. Der Passant stellte sich erneut vor den LKW, und sagte ich soll hier bleiben und habe nicht weg zu fahren. Ich sagte ihm, dass er bitte auf die Seite gehen soll, denn ich möchte jetzt fahren. Er kam der Aufforderung nicht nach, hing sich danach an meinem Spiegel fest. Ich legte den ersten Gang ein, und lies das Auto rollen, damit er sieht, dass ich tatsächlich fahren möchte. Er hing auf meiner Stufe, vom LKW, am Spiegel. Anschliessend schlug er den Spiegel mit voller Wucht, gegen meinen LKW.

Ich informierte natürlich meinen "chef" darüber. Einige Zeit später kam natürlich ein Anruf, nun behauptet der Mann, ich sei über seinen Fuss gefahren und wäre aggressiv gewesen.

Im LKW merkte ich NICHTS, dass ich irgendwo drüber gefahren bin. Ausserdem musste ich auch gar nicht ausholen, da ich ja ein Stück zurück gefahren bin, um an den Anhänger ohne Probleme vorbei zu kommen.
Das Problem an der Sache sehe ich in folgender Sache, die Person, die sich da einmischte, und die Person die mich ansprach waren insgesamt zu dritt. Ich war alleine. Ich wollte also somit sofort weg, da das ganze sehr aggressiv verlief, von der Person die sich vor meinen LKW stellte.

Meine Frage dazu ist. Was erwartet mich und erwartet mich überhaupt etwas? Ich meine, man kann ja viel erzählen, wenn man zu dritt ist. Und ich bin alleine. Ist es nicht eher so, dass der Typ mich nötigte, da ich nicht weiter fahren konnte? Sowie er anschliessend den Spiegel mit voller Wucht gegen das Fahrzeug donnerte?!

Recht, LKW, Auto und Motorrad
Durch Vorstrafen kein Urlaub in Dubai mehr möglich?

Hallo,

mit einem Freund wollte ich 14 Tage Urlaub in Dubai machen. Mein Kumpel hat leider ein längeres Vorstrafenregister, saß bereits 3 x in Haft, vor 10 Jahren einmal 10 Monate, 2 Jahre zuvor 8 Monate und von 2017 bis 2019 nochmal 23 Monate.

Es ging immer nur um Beleidigung, also nichts großes.

Ich habe heute bei der Botschaft (VAE) in Berlin angerufen um mich schlau zu machen. Man sagte mir, mit Vorstrafen könne man nicht einreisen.

Das kann ich so nicht ganz glauben, denn:

Ich sehe öfter die Sendung BORDER PATROL. In dieser Doku Reihe geht es entweder um das Land Kanada, USA oder Australien.

Vermutlich schon durch den Reisepaß, der am Flughafen vorgelegt werden muß, erfährt man, daß eine Person vorbestraft ist. Diese Person wird dann in einem seperaten Raum vernommen und zu seinen Vorstrafen befragt. Es heißt dann oftmals: "Sie waren länger als 2 Jahre in Haft und deshalb verweigern wir ihnen die Einreise". Man wird dann in den nächsten Flieger gesetzt und ins Heimatland zurückgeflogen.

Das wollte ich natürlich vermeiden. Da mir m.E. am Telefon der Botschaft nicht ausreichend geantwortet wurde, habe ich nun folgende Fragen:

1.)Ist es grundsätzlich nicht möglich, mit Vorstrafen in Dubai einzureisen?

2.) Kommt es nicht auf die Straftaten an, die begangen wurden?

3.) Ist es in Dubai nicht auch so, daß man erst bei Haftstrafeb AB 2 Jahren nicht einreisen darf?

4.) Diese 2jahresgrenze...wie ist das überhaupt gemeint? Dürfen alle bisherigen Haftstrafen ZUSAMMENGERECHNET nicht mehr als 2 Jahre betragen, oder darf die Einzelstrafe 2 Jahre nicht überschreiten?

5.) Gibt es nicht doch irgendwie eine Möglichkeit, die Erlaubnis für die Einreise zu bekommen? Es geht bei den Vorstrafen um harmlose Straftaten wie z.B. Beleidigung, für die mein Freund allerdings inhaftiert war. Ich kann nachvollziehen, wenn ein Land keine Mörder, verurteilte Dealer, Räuber oder Menschen mit massiven Straftaten nicht einreisen läßt, aber wegen Beleidigungen???

6.) Ist es sicher, daß bemerkt wird, daß Vorstrafen vorliegen, oder wird am Flughafen nur stichprobenartig kontrolliert?

Wäre schön, wenn hier Leute antworten würden, die in dieser Angelegenheit schon Erfahrungen gemacht haben. Mutmaßungen und "Ich glaube" Tipps helfen nicht weiter und könnten viel Geld kosten, wenn man am Flughafen wieder umdrehen müßte!

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

Klaus

PS.: Mit diesem Freund war ich vor 3 Jahren in Ägypten....wir hatten bei der Einreise kein Problem. Hatten wir nur Glück, oder sind die Ägypter lockerer?

Recht, Dubai Urlaub, Reisen und Urlaub

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