von der deutschen botschaft in bangkok wurde mir die ausstellung eines 10 jährigen reisepasses auf ANTRAG des jugendamtes verwährt weil in deutschland unterhaltsschulden und unterhaltsverpflichtungen bestehen.stafanzeige und kontopfändung liegen jedoch nicht vor.bekomme ich in deutschland einen pass unter diesen umständen wenn ich in deutschland gemeldet bin und kein strafantrag gestellt wurde?wird er mir auch dort versagt oder muss er mir aus rechlicher sicht mit normaler 10 jähriger laufzeit ausgestellt werden?was wird bei einreise oder bei anmeldung in deutschland passieren?