GGeldstrafe abgesessen trotzdem bezahlen?
Wenn man eine Geldstrafe absitzt muss man sie trotzdem noch bezahlen?
7 Antworten
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Wenn eine Geldstrafe nicht gezahlt wird, gibt es stattdessen die Ersatzfreiheitsstrafe. Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, somit entspricht ein Tagessatz einem Tag Haft.
§ 43 Strafgesetzbuch:
An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.
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Hätte ich Deine Antwort früher gesehen, hätte ich mir meine gespart.
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Kommt drauf an - wenn im Urteil "Geld oder einsitzen" steht, ist die Strafe abgessen - gab es eine Geldstrafe und man zahlt nicht, gibt es Erzwingungshaft und dann muß trotzdem die Geldstrafe gezahlt werden
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Erzwingungshaft gibt es in diesem Kontext nur bei Bußgeldern, nicht bei Geldstrafen.
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Hm - vielleicht nennt es sich dann anders? Vor Jahren habe ich jemand "ausgelöst", der eine hohe Geldstrafe und Gerichtskosten nicht bezahlt hatte und deshalb per Haftbefehl gesucht und festgesetzt wurde
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Sprichst Du wirklich von einer Geldstrafe, die in Tagessätzen bemessen ist? Dann säßest Du pro Tagessatz einen Tag ab, so wie das bereits geantwortet wurde. Anders sieht es aber bei Geldbußen im Ordnungswidrigkeitenverfahren aus.
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Wenn du die Ersatzfreiheitsstrafe meinst, tritt diese an Stelle der verhängten Geldstrafe. Ein Tagessatz entspricht dann einem Tag in Haft.
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Wenn man eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen nicht bezahlter Geldstrafe absitzen muss, ist die Strafe damit erledigt. Strafrechtler sind sich sogar weitgehend darüber einige, dass man dann sogar eine härtere Strafe hatte, als wenn man bezahlt hätte und das bloß, weil jemand arm ist und nicht bezahlen kann.
Du kannst während der EFS auch jederzeit die restlichen Tagessätze bezahlen und wirst dann freigelassen.
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Falsch. Wie schon in einem anderem Kommentar erwähnt, gibt es Erzwingungshaft bei Nichtzahlung eines Bußgelds.