Bestellung von Amazon kam ohne Inhalt an?

Hallo Leute,

ich bin ziemlich verärgert. Ich habe bei Amazon ein Tablet bestellt und gestern kam das Paket an - jedoch ohne Inhalt. Es ist schwer zu glauben, ich weiß, aber es war tatsächlich kein bestellter Artikel drin. In meinen 10 Jahren Kundschaft bei Amazon habe ich das auch noch nie erlebt. Also im Chat eine Anfrage gestellt, woraufhin ich weitergeleitet wurde. Danach bekam ich eine E-Mail des Kundenservice, dass man nichts für mich tun könne, ich Anzeige bei der Polizei stellen soll und keine Ersatzlieferung oder Erstattung möglich sei. Daraufhin antwortete ich, dass das nicht die Lösung des Problems sein kann, da ich trotzdem erstmal eine offene Rechnung von 500 Euro habe und man mir doch bitte etwas anderes als die standartisierten Mails schicken möchte. Nach der dann 3. Mail, die immer noch die Anzeige forderte, verwies ich ich u. a. auf die geltenden Widerrufsfristen sowie dass das Versandrisiko eigentlich beim Händler liegt und das eindeutig geklärt ist. Eine Ersatzlieferung muss zwar nicht stattfinden aber zumindest eine Erstattung des Betrages. Denn wir alle wissen, wie lang sich eine Anzeige bei der Polizei ziehen kann bzw. wie erfolgsversprechend diese ist. 

Jedenfalls bekomme ich immer wieder die ähnliche Antwort. Nun auch, dass sich Amazon nicht in Verbraucherschlichtungen einmischt und man doch die Verbraucherzentrale aufsuchen möge. Und dass die "Nachforschungen" eben ergeben haben, dass das Paket zugestellt wurde. ES WURDE JA AUCH ZUGESTELLT! Ich habe es selbst entgegengenommen. Irgendwie scheinen die Herrschaften meine E-Mails nicht korrekt zu lesen. 

Tja, und nun?! Mir ist klar, dass das seltsam klingt, wenn gerade ein Tablet entwendet wurde und dass es bestimmt viele Menschen gibt, die das als Betrugsmasche durchziehen. Aber ich habe in meinen 10 Jahren bei Amazon so vieles bestellt und nie, wirklich nie etwas retourniert. Auch habe ich keinen Betrug im Sinn. Ich möchte einfach nur eine vernünftige Klärung der Angelegenheit und nicht 500,- Euro für ein leeres Paket zahlen müssen. Denn die werde ich garantiert nicht zahlen. Dann aber wird das Amazon-Konto gesperrt, was ich auch nicht möchte, da ich hier gern bestelle. 

Gibt's Eurer Meinung nach noch eine weitere Möglichkeit, etwas zu erreichen? E-Mails scheinen ja nicht zu funktionieren, da kommen immer die gleichen Satzbausteine. Meint Ihr, man hätte telefonisch mehr Erfolg? Ich möchte mit denen ja nicht streiten, aber so ganz passt das Verhalten nicht mit deren E-Mail-Signatur, das kundenfreundlichste Unternehmen sein/werden zu wollen. 

Danke Euch im Voraus!

Versand, Online-Shop, Amazon, Recht, Verbraucherschutz, Bestellung, Lieferung, Verbraucherrecht
Drohen Straßenbau- und Erschließungskosten durch fehlendes Wegerecht?

Hallo in die Runde,

meine Schwiegermutter bzw. auch wir sind in einer verzwickten Lage.

Sie wohnt in einer ehemaligen Hofstelle, inmitten einer zentrumsnahen Siedlung mit Bebauungsplan in NRW. Die Siedlung wurde vor ca. 20 Jahren um die Hofstelle herum erweitert, nachdem damals die Landwirtschaft aufgegeben wurde.

Das Haus liegt 40 Meter von der Straße weg. Die große Hofeinfahrt (900m2) sieht aus, als wäre sie die Hofeinfahrt zum Bauernhaus, ist aber ein separates Grundstück und gehört dem Bruder, seitdem vor ca. 20 Jahren das Große Grundstück geteilt wurde. Sein eigentliches Grundstück mit Wohnhaus hat der Bruder nebenan.

Das Grundstück der Schwiegermutter hat also rechtlich gesehen keine Verbindung zur Straße, ein schriftliches Wegerecht gibt es nicht, nur eine Duldung der Überfahrt. Alle Versorgungsleitungen verlaufen auch durch den Hof zur Straße.

Der Bruder verweigert ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht, vermutlich, damit seine Kinder dort später uneingeschränkt bauen können.

Neben dem Bauernhaus hat die Mutter noch eine Wiese, in der 3 Roh-Baugrundstücke liegen sowie mittendurch eine noch nicht existierende Planstraße.

"Offiziell" laut Lageplan der Gemeinde liegt die Hofeinfahrt des Bauernhauses zur Seite über einen 3 Meter breiten "Hammerstiel" durch oben genannte Wiese zur noch nicht existierenden Planstraße.

Jetzt haben die Schwiegermutter und wir Bammel davor, dass aufgrund des nicht vorhandenen Wege- und Leitungsrechts und der dadurch nicht sichergestellten Erschließung jederzeit die Planstraße tatsächlich gebaut werden könnte, die Schwiegermutter die Versorgungsleitungen zur neuen Straße umlegen lassen muss und eine neue Hofeinfahrt schottern oder pflastern lassen muss, sobald die Gemeinde Wind von dieser Situation bekommt.
Wodurch Kosten von knapp 6-stellig entstehen würden.

Aktuell steht der Bruder noch mit im Besitz des Bauernhauses. Aber ist zu erwarten, dass er nächstes Jahr seinen Anteil am Bauernhaus abtritt.

Wird dieser Vorgang die Gemeinde auf den Plan rufen, für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass dadurch die Gemeinde auf die Situation aufmerksam wird?

Wenn das Bauernhaus dann der Schwiegermutter ganz gehört, gibt es den Gedanken, dass wir das Haus dann übernehmen, sanieren und ausbauen könnten.

Aber spätenstens mit der Baugenehmigung würden wir dann doch scheitern, weil doch Voraussetzung für eine Baugenehmigung die dauerhaft gesicherte Erschließung ist, oder?
Und die läge nur vor durch ein offiziell gesichertes Wege-/Leitungsrecht oder durch den Bau der Planstraße über die dann die Erschließung läuft?

Wir würden uns und die Schwiegermutter dann doch selber "ans Messer" liefern mit Beantragen einer Baugenehmigung, oder?

Sehe ich das als absoluter Laie zu schwarz, oder sind die Ängste berechtigt? Wie seht ihr das? Gibt es einen Ausweg aus dieser misslichen Lage?

Grüße Thorsten

Recht, Grundstück, Wegerecht, Erschließung, Baulast
Fotomodel Anmeldung als Gewerbe (Kleinunternehmerregelung)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne für ein Unternehmen als Fotomodel arbeiten.

Wie könnte das abgerechnet werden?

Die Situation:

  • ich arbeite nur für diesen 1 Arbeitgeber als Fotomodel
  • ungefähr 3-5 x im Jahr für jeweils 1 Tag kurzfristig auf Abruf (wetterabhängig da Outdoor Shootings, bekomme 1 Tag vorher bescheid)
  • Verdienst ca. 500-1.000 € (oder weniger) im Kalenderjahr
  • habe bereits einen 450 € Job bei einem anderen Arbeitgeber

Fragen:

1) Vertrag über kurzfristige Beschäftigung für das Kalenderjahr ginge das?

Oder ginge das nicht, da absehbar dass ich 3-5 x im Kalenderjahr gebraucht werde und es damit evtl. als planbar eingestuft wird)?

2) Gewerbe anmelden (Kleinunternehmerregelung)?

(aber wie sieht das aus mit den Kosten für die Gewerbeanmledung incl. IHK Beiträge -> lohnt sich das überhaupt der ganze Aufwand bei ca. 500 - 800 € oder weniger Verdienst im Jahr? Oder gibt es eine Möglichkeit sich bei einem solch geringen Verdienst von den IHK Beiträgen grundsätzlich befreien zu lassen?)

3) Wenn ich ein Gewerbe als Fotmodel anmelde, ist das dann eine Scheinselbständigkeit da ich nur für diesen 1 Arbeitgeber arbeite?

4) Kann ich nicht einfach als Privatmensch eine Rechnung schreiben ohne ein Gewerbe anzumelden?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!

Recht, fotomodel, Gewerbeanmeldung, Nebengewerbe, Scheinselbständigkeit, rechnung-schreiben, Kleinunternehmerregelung, Kurzfristige Beschäftigung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
DB Automat ging nicht, jetzt soll ich 60€ bezahlen?

Hallo,

wie oben schon zu lesen ist, soll ich 60€ Strafe zahlen weil ich vor einiger Zeit beim Fahren ohne Fahrschein erwischt wurde. Das war das erste Mal in meinem fast 30 jährigen leben als Bahnfahrer. Um Mal kurz zu beschreiben wie es dazu kam. Ich musste ganz kurz in die 3 Stationen entfernte Stadt fahren um zur Bank zu gehen, da meine Bankkarte kaputt war und ich Bargeld brauchte. Auf dem Hinweg holte ich mir ein Ticket von meinem letzten Kleingeld. Schon ca 20 Minuten später war ich auf dem Rückweg wieder am Bhf und wollte wir ein Ticket für die Rückfahrt kaufen. Der Zug kam in 4 Minuten. Ich hatte 3x 10€ dabei und alle 3 Scheine kamen beim Versuch zu bezahlen wieder aus dem Automat raus. Auf dem Automat stand als Akzeptierten Zahlungsmittel Kleingeld, 10€ und 20€ ... Hätte der Automat kein passendes Wechselgeld gehabt, hätte auf dem Display gestanden, dass ich passend zahlen muss, das stand da aber nicht, ich habe dann sogar noch mit dem 20er probiert. Der scheint ging rein und gleich unten wieder raus. Ich probierte weiterhin alle 10er in Wechsel aber keiner wurde angenommen. Dann habe ich sogar mehrere Fahrscheine gewählt so dass ich fast auf 10€ kam um damit bezahlen zu können. Doch auch hier schmiss der Automat das geld wieder raus. Meine S Bahn kam und ich stieg dann ein. Ich hatte in 10 Minuten einen Arzt Termin auf den ich 4 Monate gewartet hatte und den ich auf keinen Fall verpassen durfte. Zu meinen Pech wurde ich dann erwischt. Ich habe den kontrolleuren das erklärt und bekam soeinen Zettel. Ich soll mich mit dem Problem noch Mal Schriftlich an die DB wenden. Habe ich gemacht und alles geschildert. Jetzt kam der Brief mit der Aufforderung die 60€ zu bezahlen. Im Brief steht, laut der Tarifbestimmung hat der Fahrgast passendes Geld bereitzuhalten. Wenn ich also Fahrkarten im Wert von fast 10€ kaufe und der Automat auch einen 10€ Schein Akzeptiert und KEIN Wechselproblem hatte... Sind 10€ für mich passendes Geld. Ich werde aufjedenfall einen Wiederspruch schreiben aber vllt hat hier jemand ähnliches erlebt und kann mir den Ausgang mitteilen. Danke lg

Recht, Bahn, Fahrkartenkontrolle
Nachbarskind von unserer Mauer gefallen?

Hallo!

Ich habe heute was von meiner Oma mitbekommen, unzwar: Wir haben eine nette kleine Nachbarschaft mit vielen kleinen sowohl auch etwas größeren Kindern. Bei Nachbar X leben 2 kleine Kinder, welche immer in unseren Gärten spielen. Finden wir auch nicht schlimm. Jetzt haben wir eine Mauer im Vorgarten, wo sich heute einer von den Kleinen daraufgestellt hat. Ich habe mal ein ungefähres Bild von der Mauer und der Position des Kindes gezeichnet:

Man sieht das dass Kind auf einem extra Stein steht, der auf der Mauer liegt. Normalerweise war der Stein immer fest. Das Kind stand aber mit dem Falschen Gleichgewicht auf dem Stein und muss so heruntergefallen sein:

Der Bruder rannte wohl sofort zu unseren Nachbarn und die Nachbarn haben dann mit meiner Oma geredet, dass deren Sohn gerade von unserer Mauer gefallen ist und warum dieser Stein abgefallen sei also warum dieser Stein nicht fest war wollten die wissen. Meine Oma meinte dann halt, dass wir nicht danach schauen ob der Stein fest sitzt oder nicht. Sonst ist der Stein ja auch nie herunter gefallen. Daraufhin sagen unsere Nachbarn in einem etwas frecherem Ton, dass wir doch darauf achten müssen, ob dieser Stein fest sitzt. Schließlich wissen wir ja, dass die Nachbarskinder manchmal in unserem Garten spielen. Und so weiter....

Wer liegt im Recht? Wir oder meine Nachbarn. Theoretisch haben die ja nichts auf unserem Grundstück zu suchen.

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Recht, Jura, Streit
Schriftliche Äußerung Trunkenheitsfahrt?

Hallöchen

Ich wurde bei einer trunkenheitsfahrt mit 1,21 Promile (Bak) erwischt und habe Post von der Staatsanwaltschaft erhalten.

Der Brief enthielt der mir vorgeworfene Sachverhalt und einfach gesagt die Möglichkeit mich zu äußern.

Da die Sachlage klar ist kann man da nicht wirklich was ändern..

Ich würde aber ein Geständnis ablegen um einfach Einsicht zuzeigen..

Habe mal grob etwas aufgesetzt:

Geständnis

In dem mir vorgeworfenen Sachverhalt, gebe ich als Beschuldigter einsichtig zu am -------- gegen ---- Uhr eine Autofahrt unter Alkoholeinfluss angetreten zu haben.

Diese Entscheidung ist unumstritten absolut unverantwortlich.

Für mich mehr als zu tiefst Beschämend.

Freunde, Familie und Verwandte sind mehr als entsetzt von meiner Tat.

Ich habe mehr als drauß gelernt welch Gefahren, dass hätte mit sich bringen können.

Selbstverständlich werde ich dafür geradestehen und mich zum gegebenen Zeitpunkt, um die Wiedererlangung meiner Fahrerlaubnis bemühen.

Zum restlichen bezüglich des Sachverhaltes sowie, zu meinen Einkommens- und Familienverhältnissen möchte ich keine Angaben machen.

Nun hätte ich folgende Fragen:

1.Was muss bis auf Aktenzeichen, Adresse, etc.. darin enthalten sein?

2.Gibt es irgendwelche Muster für das Dokumentformat?(bspw. Aktenzeichen im durchsichtfeld des Briefumschlags)

3.tipps oder Korrekturen?

Wohlangemerkt war das ganze eine sehr dumme Aktion die ich sehr bereue..

Vielen Dank im Voraus

Liebe Grüße

Recht, Führerscheinentzug

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