Wie lange kann man eine Person wegen versuchtem Diebstahl anzeigen?
Guten Tag!
Ich hätte mal die Frage, wie lange kann ich jemanden wegen versuchtem Diebstahl anzeigen? Gibt es da eine frist die ab beginn der Tat abläuft, oder kann ich jederzeit die Person wegen versuchtem Diebstahl anzeigen?
2 Antworten
Die Frist gibt es, aber du brauchst niemanden anzuzeigen, wenn du diesen versuchten Diebstahl nicht mit anderen Zeugenaussagen und anderen Beweisen BELEGEN kannst.
Du musst das sofort melden. Sonst kann der angeklagte sagen du hättest ihn erpresst wenn du die beweise gegen ihn verwendest
Und was fragst du dann hier? Zeige ihn an, wenn du das möchtest. Wenn das kein Rachefeldzug von dir ist, den du aus persönlichen Gründen führst, zeige den an. Er macht das dann bei anderen fleißig weiter.
Eigentlich hab ich das mit dieser Person schon geklärt, nur hab ich Angst das wieder etwas in so einer Art passiert. Deswegen hab ich gefragt, wie lange sowas gültig ist. Klar könnte ich eine neue Anzeige machen, wenn er dies wieder tut, wollte aber auch wissen (hatte ich vergessen in die Frage zu schreiben) wie lange ich die Beweise auch nutzen kann.
Anzeigen kannst du das immer. Allerdings ist ein Diebstahl nach 5 Jahren verjährt und der Täter kann dafür nicht mehr bestraft werden. (StGB §78 Absatz 3 und §242)
Ich hab alles, um beweisen zu können das die gemeinte Person einen Diebstahl versucht hat. Beweise hätte ich also genug.